Förderungen für Private

Egal ob Neubau, Sanierung oder Kauf:

Die Wohnbauförderung der Bundesländer ist dabei ein beliebtes Mittel, die Finanzierung zu erleichtern.

 

  • Welche Arten der Förderung gibt es?

  • Wer hat Anspruch auf eine Wohnbauförderung?

  • Welche Kriterien gelten bei der Eigenheimförderung?

 

 

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Grundlegendes zu Förderungen in Österreich

Förderungen sollen das Wohnen und den Wohnbau leistbarer machen. Neben den Wohnbauförderungen der Länder gibt es regelmäßig spezielle Förderungen von Bund und Gemeinden, mit denen Sie Ihre Projekte verwirklichen können.

 

Was ist konkret eine Wohnbauförderung und welche Arten gibt es?

Die Wohnbauförderung ist ein Überbegriff für eine Anzahl an staatlichen Fördermaßnahmen. Ob als günstiger Kredit oder Zuschuss gibt es je Bundesland und Zielgruppe unterschiedliche Arten und Angebote:

  • Wohnbauförderung als günstiges Darlehen
  • Annuitätenzuschüsse
  • Individuelle Wohnbeihilfe
  • Einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse

 

Wer hat Anspruch auf eine Wohnbauförderung?

Wohnbauförderung können Sie beispielsweise erhalten, wenn Sie ein Eigenheim bauen oder eine Eigentumswohnung erwerben möchten. Hier gilt es bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen und eine gewisse Einkommensgrenzen nicht zu überschreiten.

 

Voraussetzungen:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft (oder gleichgestellt)
  • Volljährigkeit
  • Familieneinkommensgrenze darf nicht überschritten werden
  • Förderungswürdigkeit des Objektes
  • Begründung des Hauptwohnsitzes
     

Welche Förderungen gibt es?

Bundesförderung:

Sanierungsbonus

Alle Informationen zum Sanierungsbonus 2024.

 

Landesförderungen für:

Sanierung

Die aktuellen Landesförderungen bei Sanierungen im Überblick.

 

Landesförderungen für:

Neubau

Hier finden Sie Informationen zur Förderung eines Neubaus.

 

Landesförderungen für:

Kauf

Alle wichtigen Informationen zur passenden Kaufförderung.

 

FAQ's - Häufig gestellte Fragen

Welche Arten der Wohnbauförderung gibt es?

  • Wohnbauförderung als günstiges Darlehen
  • Annuitätenzuschüsse
  • Individuelle Wohnbeihilfe
  • Einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse

 

Was kann alles gefördert werden?

In der Regel können folgende Maßnahmen gefördert werden:

  • Neubau eines Eigenheims
  • Kauf einer Eigentumswohnung
  • Neubau mehrgeschossiger Bauten
  • Sanierungen
  • Umbau

 

Wer bekommt eine Wohnbauförderung bzw. welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

Wohnbauförderung können Sie beispielsweise erhalten, wenn Sie ein Eigenheim bauen oder eine Eigentumswohnung erwerben möchten. Hier gilt es bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen und eine gewisse Einkommensgrenzen nicht zu überschreiten.

 

Voraussetzungen:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft (oder gleichgestellt)
  • Volljährigkeit
  • Familieneinkommensgrenze darf nicht überschritten werden
  • Förderungswürdigkeit des Objektes
  • Begründung des Hauptwohnsitzes

 

Wo kann ich die Wohnbauförderung beantragen?

Den Antrag auf Wohnbauförderung stellen Sie bei der zuständigen Behörde für Ihr Bundesland:

Oberösterreich

Wien

Burgenland

Niederösterreich

Steiermark

Kärnten

Salzburg

Tirol

Vorarlberg

 

Wie kann ich die Wohnbauförderung berechnen?

Die Berechnung der Wohnbauförderung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Allerdings hängt die Höhe der Förderung meistens von ähnlichen Faktoren ab.

 

Einen ersten groben Überblick können Sie sich mit unserem Kreditrechner verschaffen.

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Diese Unterlagen dienen lediglich der aktuellen Information und basieren auf dem Wissensstand der mit der Erstellung betrauten Personen zum Erstellungszeitpunkt. Diese Unterlagen sind weder Angebot noch Aufforderung zum Kauf oder Verkauf der hier erwähnten Veranlagungen bzw. (Bank-)Produkte. Sämtliche in diesem Dokument enthaltenen Aussagen sind nicht als generelle Empfehlung zu werten. Obwohl wir die von uns beanspruchten Quellen als verlässlich einschätzen, übernehmen wir für die Vollständigkeit und Richtigkeit der hier wiedergegebenen Informationen keine Haftung. Insbesondere behalten wir uns einen Irrtum in Bezug auf Zahlenangaben ausdrücklich vor.

 

Quellenangaben: Land OberösterreichKreditvergleichsportal

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