Förderung bei Sanierung

Ein Wohnobjekt zu sanieren, anstatt ein neues Gebäude zu bauen oder zu kaufen, bietet zahlreiche Vorteile:

 

  • Sanierungen schonen Ressourcen und dienen somit dem Klimaschutz,
     
  • steigern den Wert einer Immobilie und
     
  • werden auf Bundes- und Landesebene gefördert.
     

Die aktuellen Landesförderungen finden sie hier.

 

Grundlegendes zu Förderungen in Österreich

Förderungen sollen das Wohnen und den Wohnbau leistbarer machen. Neben den Wohnbauförderungen der Länder gibt es regelmäßig spezielle Förderungen von Bund und Gemeinden, mit denen Sie Ihre Projekte verwirklichen können.

 

Was ist konkret eine Wohnbauförderung und welche Arten gibt es?

Die Wohnbauförderung ist ein Überbegriff für eine Anzahl an staatlichen Fördermaßnahmen. Ob als günstiger Kredit oder Zuschuss gibt es je Bundesland und Zielgruppe unterschiedliche Arten und Angebote:

  • Wohnbauförderung als günstiges Darlehen
  • Annuitätenzuschüsse
  • Individuelle Wohnbeihilfe
  • Einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse

 

Wer hat Anspruch auf eine Wohnbauförderung?

Wohnbauförderung können Sie beispielsweise erhalten, wenn Sie ein Eigenheim bauen oder eine Eigentumswohnung erwerben möchten. Hier gilt es bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen und eine gewisse Einkommensgrenzen nicht zu überschreiten.

 

Voraussetzungen:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft (oder gleichgestellt)
  • Volljährigkeit
  • Familieneinkommensgrenze darf nicht überschritten werden
  • Förderungswürdigkeit des Objektes
  • Begründung des Hauptwohnsitzes
     

Informationen je Bundesland

Niederösterreich

Im Rahmen der NÖ Eigenheimsanierung wird zwischen 2 Sanierungsvarianten unterschieden: MIT und OHNE Energieausweis.

Beide Sanierungsvarianten werden mit 4% Annuitätenzuschuss der förderbaren Sanierungskosten zur Unterstützung der Rückzahlung der Bankdarlehen über die Dauer von 10 Jahren gefördert!

 

Wer wird gefördert?

  • Ein Antrag kann nur von einer natürlichen Person (Privathaushalt) gestellt werden.
  • Das zu sanierende Gebäude muss fertiggestellt sein.
  • Nach Abschluss der Arbeiten ist ein Nachweis über den Hauptwohnsitz der Bewohner:innen vorzulegen

 

Was wird gefördert?

  • Gebäude/Wohngebäude mit bis zu 500 m² bestehender und zu sanierender Nutzfläche können in den Bereich der Eigenheimsanierung fallen, wenn der/die AntragstellerIn eine natürliche Person ist. 
  • Der Antrag um Förderung ist spätestens ein Jahr nach Baubeginn der beantragten Sanierungsmaßnahmen einzureichen. Es sind lediglich Kostenschätzungen und keine Kostenvoranschläge nötig. Wenn wärmedämmende Maßnahmen beantragt werden, ist ein Beratungsprotokoll eines Energieberaters der NÖ Energie und Umweltagentur erforderlich. Hier gelangen Sie direkt zur Beratungsanmeldung
  • Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Vorlage und Prüfung der Endabrechnungsunterlagen.
  • Hinweis: Bei mehreren Förderungsmöglichkeiten für ein und dieselbe Maßnahme kann ausschließlich eine Förderung in Anspruch genommen werden.

 

Mehr Informationen zu Niederösterreich

 

Oberösterreich

Gefördert wird die Sanierung, die Errichtung von zusätzlichen Wohnräumen/Wohnungen durch Zu- und Einbau, die Schaffung von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genutzte Gebäude.

 

Wer wird gefördert?

  • Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern bis zu drei Wohnungen.
  • Wird das sanierte Eigenheim von der Eigentümerin oder dem Eigentümer selbst bewohnt, gelten Einkommensgrenzen. Die Voraussetzungen der „förderbaren Person“ müssen erfüllt sein.

 

Was wird gefördert?

  • Die Sanierung von Häusern bis zu 3 Wohnungen,
  • die Schaffung von neuen Wohnräumen/ Wohnungen durch ZU- und/oder EINBAU und
  • die Schaffung von bis zu 3 Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genutzte Gebäude.

 

Mehr Informationen zu Oberösterreich

 

Salzburg

Es wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Der Grundfördersatz beträgt in Prozent der förderbaren Sanierungskosten!

 

Wer wird gefördert?

  • Eigentümer des Gebäudes
  • Bauberechtigte
  • Wohnungseigentümer von Reihenhäusern, wenn die übrigen Wohnungseigentümer der Maßnahme zustimmen
  • Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Mieter oder sonstige Nutzungsberechtigte bei Maßnahmen innerhalb der Wohnung
  • Der Hauptwohnsitz am geförderten Objekt muss entweder durch den/die  Eigentümer, Mieter oder sonstige Nutzungsberechtigte bei Antragstellung nachgewiesen werden (Ausnahme: Wohnheime)

 

Was wird gefördert?

  • Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes (Außenwände, oberste Geschoßdecke, Dachschräge, Kellerdecke, Fenster)
  • Errichtung oder Erneuerung von bestimmten Wärmebereitstellungsanlagen (Biomasse, Fernwärme, Wärmepumpe)
  • Thermische oder Photovoltaik-Solaranlagen
  • Dachsanierung einschließlich Wärmedämmung
  • alten- und behindertengerechte Ausstattung
  • nachträgliche Errichtung oder Umbau eines Personenaufzugs in Wohnhäusern mit mindestens drei oberirdischen Geschossen
  • Elektroinstallationen
  • Nachträgliche Errichtung von Balkonen in Wohnhäusern ab drei Wohnungen
  • E-Ladeinfrastruktur für E-Pkw
  • Alternativ kann für Wärmebereitstellungsanlagen und Solaranlagen eine Energieförderung beantragt werden.

 

Mahr Informationen zu Salzburg

 

Wien

Die Stadt Wien fördert die thermisch-energetische Sanierung von Eigenheimen und Kleingarten-Wohnhäusern.

 

Wer wird gefördert?

  • Eigentümer:innen von Eigenheimen oder Kleingarten-Wohnhäusern
  • Pächter:innen von Kleigarten-Wohnhäusern

 

Was wird gefördert?

  • Thermisch-energetische Sanierungen bei Eigenheimen oder Kleingarten-Wohnhäuser, die als Hauptwohnsitz genutzt werden und deren Baubewilligung mindestens 20 Jahre alt ist.

 

Mehr Informationen zu Wien

 

Weitere Bundesländer

  • Burgenland: Die Förderung für die Sanierung von Eigenheimen erfolgt in Form eines Darlehns des Landes Burgenland mit einer Laufzeit von 30 Jahren und ist mit 0,9% jährlich verzinst. Mehr Informationen
  • Kärnten: Sanierung von Eigenheimen und sonstigen Gebäuden. Mehr Informationen
  • Steiermark: Förderungen zur Wohnhaussanierung und Revitalisierung. Mehr Informationen
  • Tirol: Wohnbauförderung für Sanierungen Sanierung. Mehr Informationen
  • Vorarlberg: Das Land Vorarlberg unterstützt im Rahmen der Wohnbauförderung thermische Sanierungen und Bestandserweiterungen von Wohngebäuden. Mehr Informationen

 

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