be green Bonus-Sparkonto – häufig gestellte Fragen
Was ist ein Sparkonto?
Ein Sparkonto hat die gleiche Funktion wie ein Sparbuch. Es hilft Ihnen dabei, einfach und bequem Geld anzusparen. Auf einem Sparkonto ist keine Überziehung möglich. Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs über das Oberbank Sparkonto ist nicht gestattet. Über Ihr Oberbank Kundenportal und die Oberbank App können Sie Daueraufträge von Ihrem Oberbank Girokonto auf Ihr Oberbank be green Bonus-Sparkonto einrichten oder auch jederzeit flexibel Geld übertragen. Daueraufträge von Ihren Oberbank be green Bonus-Sparkonto auf Ihr Girokonto können Sie natürlich auch einrichten.
Was macht ein nachhaltiges Sparkonto aus?
Die Einlagen auf dem be green Bonus-Sparkonto Fixzins werden zur Finanzierung nachhaltiger Projekte bzw. für Finanzierungen in Höhe der Einlagen verwendet.
Folgende ESG-Faktoren werden bei einem nachhaltigen Sparkonto eingehalten:
- Umwelt („E“) = Klimaschutz, Anpassung an Klimawandel, Nachhaltige Nutzung, Schutz von Wasser und Meeresressourcen, usw.
- Soziales („S“) = Einhaltung von arbeitsrechtlichen Standards, Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes, usw.
- Governance/Gute Unternehmensführung („G“) = Verhinderung von Korruption, Verankerung des Nachhaltigkeitsmanagements auf Vorstandsebene, Vorstandsvergütung an Nachhaltigkeitsziele orientieren, Offenlegung von Informationen, Datenschutz usw.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil für die Nachhaltigkeit des Sparkontos ist auch die Transparenz durch den jährlichen Impact-Bericht.
Welche Oberbank Sparkonten gibt es?
Die Oberbank bietet Ihnen folgende Sparkonten an:
- be green Bonus-Sparkonto: Die Oberbank gewährt quartalsweise zusätzlich zum vereinbarten, fixen Basiszinssatz einen variablen, indikatorgebundenen Bonuszinssatz (max. auf 3 Nachkommastellen gerundet), der zum 01. jedes Quartals (Jänner, April, Juli, Oktober) innerhalb des definierten Rahmens neu festgelegt wird.
Als Indikator für die Festlegung des Bonuszinssatzes wird der EZB-Hauptrefinanzierungszinssatz zum Stichtag des 15. des Vorquartals (Dezember, März, Juni, September) herangezogen.
Der Bonuszinssatz wird quartalsweise innerhalb des Indikator-Rahmens von mindestens 10 % des EZB-Hauptrefinanzierungszinssatz bis maximal 50 % des EZB-Hauptrefinanzierungszinssatz festgelegt. Unterschreitet der EZB-Hauptrefinanzierungszinssatz am Stichtag des 15. des Vorquartals 0,500 % oder beträgt genau 0,500 %, so wird bei der Festlegung am 01. dieses Quartals kein Bonuszinssatz vergeben.
Die quartalsweise Festlegung des Bonuszinssatzes innerhalb des beschriebenen Indikator-Rahmens orientiert sich an wirtschaftlichen Einflussfaktoren (z.B. erfolgte und erwartete EZB-Zinsentscheidungen, Entwicklung Refinanzierungssätze, Marktentwicklung/Mitbewerb und Liquiditätsausstattung der Oberbank). - Sparkonto Festzins: verschiedene Laufzeiten mit fixer Verzinsung
Stand: 01.01.2025