Mehr Geld für thermische Sanierungen ab 2024

Ob neue Fenster, Wärmepumpe oder Dämmung der Fassade: Der Bund erhöht die Förderungen für die energetische Sanierung von Altbauten und den Einbau neuer Heizungen. Ab dem 1. Jänner 2024 werden durch Fördermittel des Bundes und der Länder im Durchschnitt 75 Prozent der Kosten für eine neue Heizung erstattet. Was genau gefördert wird (nicht nur die Gerätekosten) und wie gefördert wird (unter anderem technologiespezifisch) lesen sie hier kompakt zusammengefasst.

Umfassende Informationen finden Sie hier.

 

Thermische Sanierung - Herr verrichtet Sanierungsarbeiten im Haus

 

Die neue Förderung geht im Gegensatz zum Vorgängermodell (7.500,- Euro Pauschale für alle Heizungstechnologien plus 2.000, - Euro beim Tausch von Gasheizungen) ab 1. Jänner 2024 technologiespezifisch vor. Durchschnittlich 75 Prozent der Kosten für eine neue Heizung sollen so durch Bundes- und Landesförderungen übernommen werden. Das gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser wie auch für den mehrgeschossigen Wohnbau. Die grobe Faustregel dabei: Je höher die Investitionskosten für ein klimafreundliches Heizsystem, desto höher die Förderung.

 

Förderungen bei neuer Wärmepumpe, Fenster oder Heizung

Was gefördert wird:

  • Gefördert wird der Umstieg von einem fossilen Heizsystem (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) auf einen Nah- oder Fernwärmeanschluss. Ist ein Anschluss nicht möglich, werden eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.
  • Die Förderung gilt nicht nur für die Kosten des Geräts, sondern auch die Planungskosten, Wärmequellenanlage (Tiefenbohrungen, Erdkollektoren, etc. inklusive Grabungsarbeiten), Einbindung in das Heizungssystem, zentrale Heizungsregelung, Speicher, Elektroinstallationen für die Heizung, oder Demontage- und Entsorgungskosten. 

 

Wie gefördert wird:

  • Die Förderung wird nach Abschluss des Projekts ausbezahlt. Somit können auch Projekte, die aktuell einen Heizungstausch planen oder bereits eine thermische Sanierung umsetzen, schon unter den neuen Richtlinien genehmigt werden. Förderanträge, die aktuell laufen und für die noch keine Genehmigung erteilt wurde, bekommen ohne zusätzlichen Antrag automatisch die erhöhten Förderungen.
  • Die Förderung ist mit einer Höchstgrenze von maximal 75 Prozent der förderfähigen Investitionskosten begrenzt. Die endgültige Fördersumme wird nach dem Heizungstausch und der Vorlage der Antragsunterlagen ermittelt und ausbezahlt.

 

Sanierungsbonus 2024: Förderhöhen für Private im mehrgeschossigen Wohnbau

Im mehrgeschossigen Wohnbau wird zwischen der Förderung einer zentralen, fossilfreien Heizungsanlage (abhängig von der Leistung der Anlage) und dem Anschluss einer Wohnung an ein zentrales Wärmeverteilsystem im Gebäude (Zentralisierung) unterschieden. Gefördert wird auch dann, wenn Fernwärme bereits im Haus ist, aber kein Wohnungsanschluss besteht. Zudem wird die umfassende Zentralisierung im Gesamtgebäude gefördert. 

Auch hier beträgt die Förderhöhe maximal 75 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten. Die endgültige Fördersumme wird nach dem Heizungstausch und der Vorlage der Antragsunterlagen ermittelt und ausbezahlt.

 

Technische Änderung für Wärmepumpen

Nicht nur neue Förderhöhen wurden beschlossen, auch eine von der Branche bereits länger geforderte technische Änderung für Wärmepumpen wird nun umgesetzt: Die bisherige Fördervoraussetzung der Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems auf maximal 40°C fällt. Stattdessen können Wärmepumpen zukünftig auch bei Vorlauftemperaturen von bis zu 55°C gefördert werden. Die alte Regelung entspreche nicht mehr dem Stand der Technik, heißt es dazu aus dem Klimaministerium.

 

Die Mittel zur Förderung von thermischen Sanierungen werden verdreifacht

Zusätzlich zu den Heizungsförderungen werden auch die Mittel für die thermische Sanierung erheblich erhöht. Diese werden verdreifacht. Außerdem wird die Förderquote für Private von 30 Prozent auf maximal 50 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten aufgestockt. 

 

Was gefördert wird:

  • Dämmung der Außenwände 
  • Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. des Kellerbodens
  • Tausch oder Sanierung der Fenster und Außentüren

 

Wie gefördert wird:

In Ein- und Zweifamilienhäusern erhöht sich die maximale Förderung für eine umfassende Sanierung von aktuell 14.000 Euro auf 42.000 Euro. Wird Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet, ist ein Zuschlag möglich.

Im mehrgeschossigen Wohnbau verdreifacht sich die maximale Förderung von 100 Euro/m2 auf 300 Euro/m2. Auch hier bringt die Nutzung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen einen Zuschlag, und zwar auf 525 Euro/m2. Ab 2024 beträgt die Förderung für die Einzelbaumaßnahme Fenster zudem bis zu 9.000 Euro.

 

Weitere Neuerungen:

  • Für ein Gesamtsanierungskonzept gibt es einen Bonus.
  • In denkmalgeschützten Gebäuden und Gründerzeithäusern kann nicht mehr nur der Tausch, sondern auch die Sanierung von Fenstern gefördert werden. 
  • Im mehrgeschossigen Wohnbau
    wird eine zusätzliche Sanierungsklasse „Guter Standard“ eingeführt, die Förderungen vor allem für Altbauten im Gebäudebestand attraktiv machen soll.
    wird die Umsetzungsfrist des Projekts für Anträge ab 2024 bis 30. September 2027 verlängert

 

Weiterführende Infos zum Sanierungsbonus, zu den Arten der Förderungen und dem Ablauf gibt es hier.

 

Dieser Artikel wurde am 22. Dezember 2023 erstellt.

Bildquelle: Shutterstock, iStock

 

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