Sonnenbetriebene Zukunft:
Das Potenzial von Photovoltaik nutzen

Mit einer PV-Anlage wird nicht nur umweltfreundlicher Sonnenstrom erzeugt, sie ist auch ein langfristiges Investment. Die Lebensdauer kann bei bis zu 30 Jahren liegen. Die Anschaffung wird nun deutlich günstiger. Denn: In Österreich entfällt auf PV-Anlagen bis zu 35 kWp, die seit dem 1. Jänner 2024 installiert werden, die Umsatzsteuer.

 

Der Nullsteuersatz

Diese Maßnahme gilt vorerst für zwei Jahre – von Anfang 2024 bis Ende 2025. Der bürokratische Aufwand wie bei einem Antrag auf Investitionszuschuss nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz in 2023 fällt dadurch weg. 2024 müssen keine Förderanträge mehr gestellt werden.

 

Von der 0% Umsatzsteuer erfasst sind unter anderem:

  • PV-Module mit einer Engpassleistung bis 35 kWp
  • Zugehöriges Zubehör und Batteriespeicher
  • Die Installation der Anlage

 

Für wen gilt der Nullsteuersatz?

Der Nullsteuersatz gilt für private Personen, Körperschaften des öffentlichen Rechts und Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Diese Personen oder Körperschaften müssen direkter Betreiber der gekauften Anlage sein.

 

Wie lange gilt der Nullsteuersatz?

Die Maßnahme gilt für zwei Jahre und ist für den Zeitraum zwischen dem 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2025 gültig.

 

Welche Voraussetzungen gibt es?

Der Nullsteuersatz gilt für Photovoltaikanlagen mit einer gesamten Engpassleistung von 35 kWp. Außerdem darf die Anlage lediglich für folgende Gebäudetypen genutzt werden:

  • Wohngebäude, wie z.B. Ein- und Zweifamilienhäuser, Bungalows, Ferienhäuser, Landhäuser, Eigentumswohnungen, Mietwohnungen, Appartements
  • Gebäude von Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. Ortskrankenkassen, Industrie- und Handelskammern, Hochschulen, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, Kindergarten, Gemeindeamt)
  • Gebäude, die von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, genutzt werden.

 

Was fällt nicht unter den Nullsteuersatz?

Wartungsverträge, Garantieverträge, Reparaturdienstleistungen, Nachrüstungen eines Stromspeichers, Planungsarbeiten, die gesondert zur Lieferung und Installation in Anspruch genommen werden, Dachkonstruktionsarbeiten, Photovoltaikmodule und Photovoltaikanlagen, die die Leistung von 35 kWp übersteigen, Anmietung von Anlagen, Lieferungen an Zwischenhändler

Weitere Details finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen oder bei der WKO.

 

Photovoltaik-Anlage

 

Wo wird eine Photovoltaikanlage errichtet?

Der ideale Ort für die Photovoltaikanlage ist das Hausdach – unabhängig ob Giebel- oder Flachdach, da dieses im Vergleich zum restlichen Haus zumeist kaum im Schatten liegt. Planen Sie eine nachträgliche Errichtung auf Ihrem bestehenden Dach, so ist vor der Anschaffung die Prüfung der Dachstatik empfehlenswert. Je nach Alter des Hauses, ist es auf Grund der Schwere der Module möglicherweise notwendig, die Dachkonstruktion zu verstärken.

Dort, wo nicht die Möglichkeit besteht, eine große PV-Anlage zu errichten, kann mit sogenannten Balkonkraftwerken mit wenig Aufwand auch in einer Wohnung Solarstrom gewonnen werden. Nähere Informationen gibt es hier.

 

Sonnenenergie im Verbund nützen

Energiegemeinschaften zielen darauf ab, dass regional produzierte erneuerbare Energie vor Ort erzeugt und verbraucht werden kann und somit die energetische Wertschöpfung in der Region bleibt. Damit können alle Stromnutzer:innen in einer gewissen Nähe zu PV-Anlagen den Sonnenstrom nutzen.

 

Die Vorteile einer gemeinschaftlichen Produktion und Nutzung:

  • Durch die gemeinschaftliche Errichtung und den Betrieb einer solchen Anlage können vormals reine Stromverbraucher:innen gemeinsam Strom erzeugen, den erzeugten Strom selbst nutzen und sich damit in gewissem Ausmaß selbst versorgen. 
  • Soweit die teilnehmenden Parteien den erzeugten Strom selbst verbrauchen, sparen sie Energiekosten, Netzentgelte und Steuern, die beim Strombezug aus dem Netz anfallen würden.
  • PV-Strom, der nicht unmittelbar verbraucht wird, kann als Wärme genutzt sowie gespeichert werden, anstatt ins Stromnetz gespeist zu werden. Damit erhöht sich der Eigenverbrauch zusätzlich.
  • Durch die gemeinschaftliche Errichtung und den Betrieb einer solchen Anlage gibt es eine höhere Eigenverbrauchsquote und damit eine schnellere Amortisation.

 

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Dieser Artikel wurde am 22.05.2024 erstellt.

Bildquelle: Shutterstock, iStock

Verwendete Quellen: www.wko.at / energiegemeinschaften.gv.at

 

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