Alle unter einem Dach!
Mehrgenerationenhaus planen und bauen
Vom Miteinander, den sozialen Begegnungen und der Nachbarschaft profitieren alle Generationen. Mehrgenerationenhäuser sind aber dennoch ein Wohnmodell, bei dem es einiges zu beachten gilt.
Die Grundidee des Mehrgenerationenhauses ist es, dass Kinder-, Eltern- und Großelterngenerationen zusammenleben und sich gegenseitig unterstützen. Dazu kommt, dass Bauen und Wohnen als Jungfamilie so leichter finanzierbar sind. Man muss kein eigenes Grundstück kaufen, weil man an das bestehende Haus anbaut, oder dieses aufstockt und kann so auch die bestehende Bausubstanz und Haustechnik mitnutzen. Doch Familienbande schützt nicht vor Fallstricken: Grundbesitz, Erbe, Rückzugsräume – vieles muss bedacht werden. Die Beratung durch einen/eine Notar:in ist dabei empfehlenswert.
Bauen im und mit dem Bestand
Steht die Entscheidung fest, auf dem elterlichen Grundstück Wurzeln zu schlagen, muss die Art des Baus geklärt werden. Die Höhe der Kosten hängt dabei auch davon ab, ob man den Anbau/ die Aufstockung in Massiv- oder Holzbauweise realisiert.
- Beim Anbau eines Hauses durch Verbreiterung bieten sich den Bauleuten, abhängig von der Lage und Größe des Grundstückes, meist verschiedene Varianten an. Mitbedacht werden muss hier, dass sich die Hauserweiterung auch auf das Dachgeschoss bezieht. Für die Neugestaltung des Dachstuhls muss man daher zusätzliche Kosten einkalkulieren.
- Wird die Erweiterung des Wohnraumes durch Aufstockung des Gebäudes realisiert, muss darauf geachtet werden, dass sich die Bausubstanz des bestehenden Hauses dafür eignet. Insbesondere auch darauf, dass die örtlich erlaubte Geschossanzahl eingehalten wird. Ein großes grünes und damit nachhaltiges Plus der Aufstockung ist es, dass bei dieser Bauform keine weitere Grundfläche benötigt wird. Stichwort: Bodenversiegelung.
Um zufrieden zusammenleben zu können, braucht jeder seine eigenen Bereiche.
Beim Anbau an das bestehende Gebäude gilt es, noch stärker auf die Abtrennung privater Zonen zu achten. Dazu zählt ein separater Eingang. Ein Mehrgenerationenhaus ist idealerweise komplett barrierefrei, beziehungsweise so gestaltet, dass es später problemlos angepasst werden kann. Wenn möglich, sollte aber bereits beim Neubau oder beim Sanieren darauf geachtet werden, das Haus barrierefrei zu gestalten. Auch bei der Versorgung mit Strom, Wärme und Wasser wird besser genau geteilt, um Konflikten vorzubeugen.
Die Interessen klären
Ganz wichtig ist es auch, die Interessen aller Beteiligten zu klären. Mögliche Fragen sind: Wie kann ich mich in die Gemeinschaft einbringen? Kann und will ich Babysitten? Bin ich bereit und habe ich die Möglichkeit, kurzfristig einzuspringen, wenn jemand krank ist? Kann und will ich Arztbesuche mit den Eltern machen?
Klare Regeln formulieren
Alle diese und weitere Absprachen sollten am besten notariell festgehalten werden. Dazu gehört beispielsweise auch, die Erbansprüche von weiteren Familienmitgliedern wie zum Beispiel von Geschwistern, die nicht mit im Haus wohnen, zu klären.
Die Finanzen offen besprechen
Neben den persönlichen Interessen gibt es einen weiteren wichtigen Punkt, der möglichst früh geklärt werden sollte: Die Finanzen. Dabei geht es nicht nur um die regelmäßigen Fixkosten, sondern auch um unvorhergesehene Ereignisse, wie eine plötzliche Reparatur oder Instandsetzung.
Ob man nun neu baut, saniert oder dazu baut: Mehrgenerationenhäuser bieten angesichts der hohen Grundstückspreise und Baukosten die optimale Lösung, um gemeinsam zu wohnen und Kosten zu sparen. Denn nicht nur, dass die Eltern die Gewissheit haben, dass das Haus „in der Familie bleibt“, bietet sich im Zuge des Umbaus die Möglichkeit, gleich anstehende Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Das Haus wird etwa durch eine neue Fassadendämmung energieeffizienter und sieht durch die notwendige Neugestaltung der Fassade auch optisch wieder besser aus.
Finanzielle Vorteile des Mehrgenerationenhauses:
- Die leichtere Finanzierung durch mehrere Bauherr:innen, da die Kosten für z.B. neue Fenster, ein neues Dach oder eine neue Fassade gemeinsam und damit anteilig getragen werden.
- Günstigere Finanzierungsraten durch die Aufteilung auf mehr Haushalte
- Geringere Baukosten im Vergleich zu zwei Einfamilienhäusern
- Geringere Grundstückskosten im direkten Vergleich zu zwei Einfamilienhäusern
- Oftmals geringere Nebenkosten dank der Aufteilung auf mehrere Parteien
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Wohnbauförderung: Wieviel gibt‘s in welchem Bundesland?
Sehr beliebt bei der Wohntraumfinanzierung ist aktuell wieder die Wohnbauförderung. Sie wird in Form einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschüsse, als Zins- oder Annuitätenzuschüsse zum Wohnbaukredit, als Landes- oder Eigenmittelersatzdarlehen oder in Form einer Bürgschaft durch das Land ausgezahlt.
Grundsätzlich kann jeder volljährige österreichische Staatsbürger, der Eigentümer oder Miteigentümer einer Liegenschaft ist, um eine Wohnbauförderung ansuchen. Diese kann für den Neubau, Kauf einer Wohnung, Sanierungen und Umbauten beantragt werden.
Die Details sind von Bundesland zu Bundesland verschieden:
Dieser Artikel wurde am 14.12.2023 verfasst.
Bildquelle: Shutterstock, iStock
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