Nebenkosten beim Immobilienkauf
Warum sich eine professionelle Maklerberatung bezahlt macht.
Immobilien sind mehr denn je ein lukratives Investment. Doch egal, ob Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen wollen: Sie sollten dabei nicht nur auf den Kaufpreis achten, zusätzlich fallen diverse Nebenkosten in Höhe von zirka 10 Prozent des Kaufpreises an. Welche das sind und warum eine professionelle Beratung und Kaufbegleitung durch erfahrene MaklerInnen wichtig sind, lesen Sie hier.
Kosten, die unter anderem beim Immobilienkauf anfallen:
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Grunderwerbssteuer
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Immobilienertragssteuer
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Grundbucheintragungsgebühr
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Kosten für Vertragserrichtung
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Verwaltungsabgaben
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Maklerprovision
Beispiel Nebenkosten:
Nebenkosten | |||
Kaufpreis | 250.000,00 | ||
Grunderwerbsteuer | 8.750,00 | 3,50% | |
Maklerprovision | 9.000,00 | 3,60% | (inkl. Ust) |
Eintragungsgebühr | 2.750,00 | 1,20% | |
Beglaubigungskosten | 150,00 | Pauschale | |
Anwaltskosten | 3.750,00 | 1,50% | |
Summe-Aufwand | 274.400,00 |
Wer zahlt die Nebenkosten?
Den größten Teil der Nebenkosten beim Immobilienkauf trägt in der Regel der/die KäuferIn, sofern vertraglich nichts Anderes festgelegt wurde. Die Immobilienertragssteuer (ImmoEst) ist ausschließlich vom/von der VerkäuferIn zu bezahlen. Details zu den Nebenkosten können Sie auch hier nachlesen.
Der/die Oberbank MaklerIn als „one stop shop“
Wird die Immobilie über eine/n professionelle/n MaklerIn– wie jene/r der Oberbank gekauft, so können Sie sich auf folgende, umfassende Leistungen verlassen:
- Verkehrswerteinschätzung: Der/die MaklerIn macht mit dem/r EigentümerIn der Liegenschaft eine Besichtigung und bewertet das Objekt anschließend.
- Beratung hinsichtlich der Vorgehensweise: Er stellt dem/der KundIn Marktexpertise zur Verfügung, analysiert den Markt und berät hinsichtlich des möglichen Verkaufspreises. Durch seine/ihre fundierte Kenntnis kann er/sie die Preise richtig einschätzen. Die Immobilie wird professionell im Internet und in Printmedien beworben.
- Interessentensuche: Der/die MaklerIn kann auf vorgemerkte KundInnen zurückgreifen.
- Abwicklung: Der/die MaklerIn nimmt Anfragen entgegen, beantwortet diese und übersendet die Exposés. Zudem werden die Besichtigungstermine koordiniert und durchgeführt, die Kaufanbote gesammelt und dem/der EigentümerIn vorgelegt. Unterstützung mit RechtsanwältInnen, NotarInnen und der bei der grundbücherlichen Abwicklung ist ebenfalls möglich.
Die Maklerprovision
Die Maklerprovision teilt sich für gewöhnlich zu gleichen Teilen zwischen dem/der VerkäuferIn und dem/der KäuferIn auf. In Österreich ist sie durch das Maklergesetz (MaklerG) geregelt und hängt vom Kaufpreis der Immobilie ab. Die maximale Höhe ist gesetzlich festgelegt:
- Bei einem Kaufpreis bis 36.336,42 Euro beträgt sie maximal 4 % vom Kaufpreis.
- Bei einem Kaufpreis zwischen 36.336,42 Euro und 48.488,51 Euro beträgt sie 1.453,46 Euro.
- Bei einem Kaufpreis ab 48.488,51 Euro beträgt sie maximal 3 % vom Kaufpreis.
Hinzu kommt immer ein Umsatzsteuerbetrag von 20 %.
Erfahrene, erfolgreiche MaklerInnen, die Sie Schritt für Schritt – vom Anfang bis zum Abschluss begleiten – finden Sie bei der:
Oberbank Immobilien Service GmbH
Untere Donaulände 28
4020 Linz
+43 (0) 732 / 7802-32557
+43 (0) 732 / 7802-32511
immo@oberbank.at
Dieser Artikel wurde am 25. April 2022 aktualisiert.
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