Geschäftspolitische Maßnahmen im Irangeschäft
Der Rückzug der USA aus dem Iranabkommen (JCPOA) und die Androhung von US-Sekundärsanktionen haben die Rahmenbedingungen für das Irangeschäft auch für europäische Unternehmen verändert.
Die Oberbank hat vor dem Ausstieg der USA aus dem JCPOA zahlreiche Kunden und deren Irangeschäft unterstützt. Die Bedrohung europäischer Unternehmen mit US-Sekundärsanktionen zwang auch uns zum Rückzug.
Grundsätze der Oberbank für Geschäfte mit Iran-Bezug
Aufnahme von Geschäftsbeziehungen
Es erfolgt wie bisher keine Aufnahme einer Geschäftsbeziehung mit Firmen- oder Privatkunden mit Sitz oder Wohnsitz im Iran oder mit wirtschaftlichen Eigentümern mit Sitz oder Wohnsitz im Iran.
Finanzierungen
Unter dem Rahmenabkommen für OeKB-abgesicherte Finanzierungen werden keine Kredite ausgereicht. Auch freie Finanzierungen von Geschäften mit Iran-Bezug hat und wird die Oberbank nicht vergeben.
Dienstleistungen (Zahlungsverkehr, Akkreditive)
Die Oberbank begleitet lediglich besonders erfahrene, ausgewählte Bestandskunden, welche bereits in der Vergangenheit in unserem Institut bereits zuverlässig ihr Iran-Geschäft abgewickelt haben, bei der Lieferung erlaubter humanitärer Güter (ausschließlich Lebensmittel, Agrarwaren, Arzneiwaren, Medizinprodukte) unter Einhaltung der internationalen Rahmenbedingungen und der relevanten Bestimmungen zur Geldwäscheprävention in den Iran.
Korrespondenzbankbeziehungen
Neue Korrespondenzbankbeziehungen mit iranischen Banken werden nicht eingegangen.
Business policy measures regarding Iran business (English version)
Reconfirmed August 2nd 2022