Wichtige Begriffe rund um den Kreditvertrag
Die Oberbank-ExpertInnen klären auf:
Sich für den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung zu entscheiden, ist eine große Sache. In den meisten Fällen bedeutet es eine Investition, die nur einmal im Leben getätigt wird. Und dafür sollte die Finanzierung langfristig abgesichert sein. Denn eine falsche Entscheidung kann die finanzielle Existenz bedrohen. Das betrifft Privatpersonen wie Firmen gleichermaßen.
Die Aufgabe der KundenberaterInnen der Oberbank ist es, individuelle Finanzierungslösungen anzubieten, die Risiken zu minimieren und ihre KundInnen bestmöglich zu unterstützen. Da fällt aber schon einmal der ein oder andere branchenspezifische Terminus. Um sich im Fachjargon zurechtzufinden und sich beim Bankengespräch auszukennen, haben unsere Oberbank-ExpertInnen die wichtigsten Begriffe rund um den Kreditvertrag zusammengetragen und erklären:
Bei jeder Finanzierung sollte auf alle Fälle geprüft werden, ob auch eine Förderung der öffentlichen Hand möglich ist. Alle Bundesländer bieten hierzu diverse unterschiedliche Unterstützungen an. Diese reichen von der Errichtungsförderung zur Kaufförderung bis hin zur Sanierungsförderung.
Wenn abgeklärt ist, in welcher Höhe Förderdarlehen in Frage kommen, ist die Restfinanzierung zu berechnen. Natürlich darf dabei auch der Eigenmittelanteil nicht vergessen werden. Mindestens 20 % der Gesamtbaukosten sollten als Eigenkapital eingebracht werden. Je höher dieser Anteil ist, umso geringer wird der Finanzierungsbedarf. Das wirkt sich in Summe auch auf die Höhe der Rückzahlungsrate aus.
Wenn feststeht, wie hoch die Finanzierungslücke ist, sollte überlegt werden, ob es ein Bank- oder Bauspardarlehen wird. Ausschlaggebend dafür sind das aktuelle Zinsniveau bzw. die Festzinsangebote. Zusätzlich kann man sich für einen Finanzierungsmix entscheiden. Darunter versteht man die Teilung in Festzinsbindung oder variable Verzinsung (siehe Zinsvarianten). Die Oberbank bietet variabel verzinste Kredite, die an den 6-Monats-Euribor als Indikator gebunden sind, an.
Entscheidend ist auch, dass die Rückzahlungsrate nicht zu hoch wird; und dafür gibt es eine Faustregel: Die Rückzahlungsrate sollte rund 30 % bis 40 % des Einkommens, maximal jedoch die Miete, die zuletzt bezahlt wurde, ausmachen. Somit ist gewährleistet, dass die Rückzahlungsrate auch bedient werden kann.
Die Kreditlaufzeit ist ein ganz wichtiges Thema. Denn sie beeinflusst die monatliche Belastung und somit die langfristige Leistbarkeit maßgeblich. Bei einer langfristigen Finanzierung sollten daher so einiges bedacht werden.
Hier die wichtigsten Punkte:
- Je länger die Laufzeit, desto höher ist die Gesamtbelastung. Bei einer langen Laufzeit steigt auch die Zinsbelastung; bei einer kurzen Laufzeit wird die Ratenzahlung höher, die Zinsbelastung aber geringer. Als Faustregel gilt: Rate x Laufzeit = Gesamtbelastung.
- Auch der Rückzahlungsbeginn beeinflusst die Gesamtlaufzeit. Vereinbart man einen langen tilgungsfreien Zeitraum, so reduziert sich die Ratenanzahl im Verhältnis zur Gesamtlaufzeit. Im tilgungsfreien Zeitraum sind die Zinsen separat zu bezahlen.
- Jeder kann aufgrund von Krankheit oder privaten Schicksalsschlägen in die Situation kommen, eine Stundung der monatlichen Raten zu benötigen. Seitens der Bank werden dann Ratenstundungen gewährt. Ist jedoch die höchstmögliche Gesamtlaufzeit eines Finanzierungsproduktes erreicht, sind Stundungen bzw. Laufzeitverlängerungen nur mit einer „nachträglichen“ Erhöhung der Kreditrate möglich.
- Familien sollten vorausdenkend planen und kalkulieren. Im Fall der Kreditlaufzeit bedeutet das, einzukalkulieren, dass die eigenen Kinder zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme noch klein sind, aber Jahre später gegebenenfalls Ausbildungen, Studien oder Auslandsaufhalte absolvieren, die das Familienbudget sehr belasten. Laufen dann noch hohe Kreditraten, könnte dies zu einem finanziellen Engpass führen.
- Zu guter Letzt: Was gerne vergessen wird, ist, dass in jeder Immobilie nach etwa 20 Jahren die ersten Renovierungsarbeiten anfallen. Hat der Kredit zu diesem Zeitpunkt noch einige Jahre Laufzeit, sind diese Arbeiten möglicherweise schwerer umzusetzen.
Bevor man einen Kredit aufnimmt, sollte man sich mit den beiden Begrifflichkeiten des nominalen und des effektiven Jahreszinses befassen.
Soll- oder Nominalzinssatz
Unter dem Nominalzinssatz versteht man den in einem Kreditvertrag vereinbarten fixen oder variablen Prozentsatz, der auf jährlicher Basis (per annum) auf die aushaftenden Kreditauszahlungsbeträge angewandt wird. Mit laufender Zahlung des Kapitals werden bei einem Abstattungskredit die Zinsen daher betragsmäßig immer weniger. Ändert sich der ursprünglich vereinbarte Sollzinssatz, müssen KreditnehmerInnen vorher schriftlich darüber informiert werden.
Effektiver Jahreszins – wichtigste Vergleichsgröße
Der effektive Jahreszins berücksichtigt hingegen die Gesamtkosten des Kredits. Er beinhaltet neben den Sollzinsen auch: Spesen, Bereitstellungsprovisionen, Kontoführungsentgelte, Bearbeitungsgebühren sowie die Kosten von Versicherungsverträgen, wenn deren Abschluss verpflichtend und deren Höhe bereits bekannt ist. Ist die Höhe nicht bekannt, müssen VerbraucherInnen zumindest darauf hingewiesen werden, dass eine Verpflichtung zum Abschluss einer solchen Versicherung besteht.
Wer sich jetzt Wohnraum schafft, kann diesen so billig finanzieren wie noch nie. Somit stellt sich die Frage, welche Verzinsung gewählt werden soll, weil diese auch Auswirkungen auf die Ratenhöhe hat.
Es gibt zwei Zinsvarianten: Fixzins oder variabler Zinssatz
Bei einem fixen Zinssatz wird über einen Teil der Laufzeit ein Zinssatz vereinbart, der sich in diesem Zeitraum nicht ändert. Das heißt: Schwankungen der Kreditrate können ausgeschlossen werden. Der Vorteil besteht darin, dass mit einer Festzinsvereinbarung die Rückzahlungsrate auf Jahre hinaus konstant ist und somit mit dieser fix kalkuliert werden kann.
Variable Verzinsung bedeutet, dass der Zinssatz laufend beobachtet und den sich ändernden Geld- und Kapitalmarktverhältnissen angepasst wird. Der Anpassungszeitraum wird im Kreditvertrag festgelegt und ist abhängig vom gewählten Indikator. Jede noch so kleine Veränderung nach oben oder unten ist zu berücksichtigen und an den Kunden weiterzugeben. Die Erhöhungen oder Senkungen des Zinssatzes beruhen auf der so genannten Zinsgleitklausel.
Der Vorteil bei dieser Verzinsung liegt darin, dass der Zinssatz immer marktkonform ist; der Nachteil, dass auch die Kreditrate Schwankungen unterliegt. Steigende Zinsen ergeben eine höhere Kreditrate, fallende Zinsen eine Reduzierung.
Bei einem eher knappen Haushaltsbudget empfiehlt sich aufgrund der derzeitigen Niedrigzinssätze eine fixe Zinssatzvereinbarung.
Ablebensschutz für Ihre Wohnbaufinanzierung
Sein Eigenheim zu versichern, ist eine Selbstverständlichkeit. Die wenigsten KreditnehmerInnen kennen bzw. nutzen jedoch die Möglichkeit, auch die Familie abzusichern.
Als Ergänzung zur Gebäudeversicherungen und vielen anderen Arten der Versicherung bieten wir außerdem auch die Ablebensversicherung an: Verstirbt ein/e KreditnehmerIn, so bezahlt die Versicherungsgesellschaft die versicherte Summe aus. Mit dieser Versicherungsleistung kann der bestehende Kredit zur Gänze oder teilweise zurückbezahlt werden. War die Kreditsumme höher als die Versicherungssumme, so kann nach Zahlung durch die Versicherungsgesellschaft die Rate entsprechend reduziert werden.
Es können aber auch andere tragische Ereignisse eintreten: Eine plötzliche Invalidität verringert oftmals das Familieneinkommen. In diesem Fall ist man mit einer Unfallversicherung mit einer hohen Invaliditätssumme bestens abgesichert.
In jedem Fall ist es unabdingbar, seine Familie und sein Eigenheim abzusichern. Für alle Beteiligten sind dadurch Schutz und Sicherheit gewährleistet.
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Dieser Artikel wurde am 30. Oktober 2019 verfasst.
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