Förderung bei Neubau
Wenn Sie sich für den Bau eines neuen Eigenheims entschieden haben, stehen Sie vor einer spannenden Herausforderung. Ein Neubau erfordert:
- Eine sorgfältige Planung,
- eine maßgeschneiderte Finanzierung und
- wichtige Informationen zu Neubau Förderungen.
Im Folgenden erfahren Sie, welche Förderungen es im jeweiligen Bundesland gibt und wie Sie davon profitieren können.
Grundlegendes zu Förderungen in Österreich
Förderungen sollen das Wohnen und den Wohnbau leistbarer machen. Neben den Wohnbauförderungen der Länder gibt es regelmäßig spezielle Förderungen von Bund und Gemeinden, mit denen Sie Ihre Projekte verwirklichen können.
Was ist konkret eine Wohnbauförderung und welche Arten gibt es?
Die Wohnbauförderung ist ein Überbegriff für eine Anzahl an staatlichen Fördermaßnahmen. Ob als günstiger Kredit oder Zuschuss gibt es je Bundesland und Zielgruppe unterschiedliche Arten und Angebote:
- Wohnbauförderung als günstiges Darlehen
- Annuitätenzuschüsse
- Individuelle Wohnbeihilfe
- Einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse
Wer hat Anspruch auf eine Wohnbauförderung?
Wohnbauförderung können Sie beispielsweise erhalten, wenn Sie ein Eigenheim bauen oder eine Eigentumswohnung erwerben möchten. Hier gilt es bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen und eine gewisse Einkommensgrenzen nicht zu überschreiten.
Voraussetzungen:
- Österreichische Staatsbürgerschaft (oder gleichgestellt)
- Volljährigkeit
- Familieneinkommensgrenze darf nicht überschritten werden
- Förderungswürdigkeit des Objektes
- Begründung des Hauptwohnsitzes
Informationen je Bundesland
Niederösterreich
Bei der Wohnbauförderung in Niederösterreich wird sowohl der Neubau eines Eigenheims als auch der Ersterwerb einer Wohnung mit einem Landesdarlehen gefördert: Die Laufzeit beträgt wahlweise 27,5 oder 34,5 Jahre, der Zinssatz 1%
Die Höhe des Darlehens wird durch ein Punktesystem ermittelt. Punkte erhält man beispielweise durch:
- Energieeffizienz und alternative Energien
- Familiensituation (z.B. mehrere Kinder)
- Lage (Gebäude in Abwanderungsgemeinden und/oder im Ortskern)
- Ökologisches Bauen
- Sicherheit (Alarmanlagen etc.)
Mehr Informationen für Niederösterreich
Oberösterreich
Gefördert wird der Neubau eines Eigenheims oder der Kauf einer neugebauten Eigentumswohnung.
In Oberösterreich gibt es ein Landesdarlehen (fix oder variabel verzinst), aber als Besonderheit einen zusätzlichen Zuschuss mit zwei Varianten.
Mehr Informationen für Oberösterreich
Salzburg
Gefördert wird der Kauf einer neugebauten Eigentumswohnung, Errichtung eines Eigenheims, Kauf einer Mietkaufwohnung sowie Sanierung und Renovierung. Das geförderte Objekt muss zudem über ein hocheffizientes alternatives Energiesystem verfügen.
Eine Besonderheit in Salzburg: Die Förderungen werden als einmalige Zuschüsse zu Hausbau und Kauf ausgezahlt und müssen nicht zurückgezahlt werden. Um für die Förderung von Kauf oder Hausbau in Frage zu kommen, müssen für die Finanzierung mindestens 10% an Eigenmitteln sowie mindestens 20% an Fremdmitteln bereitstehen.
Höhe der Zuschüsse:
- Die Salzburger Wohnbauförderung setzt sich aus einem Grundbetrag sowie diversen Zu- und Abschlägen zusammen.
- Bei einem 4-Personen-Haushalt liegt der Grundbetrag bei 39.000 EUR, höchstens kann man einen Zuschuss von insgesamt 80.000 EUR erhalten.
- Zuschläge gibt es für die Steigerung der Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes, ökologische Baustoffe, Barrierefreiheit und die Errichtung im Rahmen eines Baulandsicherungsmodells.
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Wien
Die Wohnbauförderung in Wien gibt es zum einen für den Neubau eines Eigenheims, und zwar in Form eines Kredits:
Das sogenannte Landesdarlehen mit 1% Zinsen und einer Laufzeit von 5, 10, 15, 20 Jahren.
Zum anderen fördert Wien den Bau von Mehrfamilienhäusern. Die Förderung erhält der Bauträger – dieser gibt die Vorteile dann an entsprechende Käufer weiter. Wer eine solche geförderte Eigentumswohnung kauft, kann zudem ein „Eigenmittelersatzdarlehen“ beantragen, welches mit 1% verzinst ist. Damit kann der Baukosten- und Grundkostenbeitrag für eine geförderte Wohnung bezahlt werden.
Darüber hinaus gibt es z.B. Förderungen für Eigenheime auf Pachtgrund, Sanierungen und den Dachgeschoßausbau. Eine Besonderheit sind die Förderungen für Jungwiener:innen und Jungfamilien, für höhere Einkommensgrenzen gelten.
Weitere Bundesländer
- Burgenland: Neuerrichtung eines Eigenheimes-Neubau
- Kärnten: Errichtung von Wohnraum im Eigentum 2024
- Steiermark: Förderungen zum Wohnungsneubau
- Tirol: Errichtung/Ersterwerb eines Wohnobjektes
- Vorarlberg: Neubauförderung – Privater Wohnbau