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Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
17.06.2024: Zurückziehung der Klagen der UniCredit Bank Austria AG und CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. unter Anspruchsverzicht
Linz, am 17.06.2023:
Oberbank AG: Zurückziehung der Klagen der UniCredit Bank Austria AG und CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. unter Anspruchsverzicht; Rechtsmittelfrist gegen Beschluss des OLG vom 23. Mai 2024 abgelaufen.
Wie mit Ad-hoc Meldungen vom 9. März 2020 und 6. Juli 2020 bekanntgemacht, erhoben die Aktionäre UniCredit Bank Austria AG (FN 150714p) und CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. (FN 230033i) Klagen auf Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen gemäß §§ 195 ff AktG. Angefochten wurden zusammengefasst, die Ablehnung der Durchführung von beantragten Sonderprüfungen, die Ablehnung der Beendigung des Schiedsverfahrens zwischen der G3B und der Emittentin sowie auf Unterlassung von Durchführungshandlungen auf Grundlage eines Schiedsspruches in diesem Schiedsverfahren, die Ablehnung der Herabsetzung der Gesamtzahl der Kapitalvertreter, die beschlossene Entlastung bestimmter Mitglieder des Vorstandes, die Entlastung bestimmter Mitglieder des Aufsichtsrates und die Nicht-Entlastung eines Aufsichtsratsmitglied. Die Kläger begehrten die positive Beschlussfeststellung der Nicht-Entlastung der Vorstands- und bestimmter Aufsichtsratsmitglieder, der Entlastung eines bestimmten Aufsichtsratsmitgliedes sowie der Beschlussfassung über die Durchführung von beantragten Sonderprüfungen.
Heute haben die Aktionäre UniCredit Bank Austria AG und CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. diese Klagen unter Anspruchsverzicht zurückgezogen. Diese Verfahren (4 Cg 28/20k, 31 Cg 23/20y,) sind damit rechtskräftig zugunsten der Oberbank AG beendet.
Weiters gibt Oberbank AG bekannt, dass die Frist zur Einbringung eines Rechtsmittels gegen die Entscheidung des OLG Wien, wie mit Ad-hoc Meldung vom 31. Mai 2024 bekanntgemacht, mit Ende des 14. Juni 2024 abgelaufen ist. Mit heutigem Datum ist nach Kenntnis der Oberbank AG kein Rechtsmittel der UniCredit Bank Austria AG und CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. eingelangt.
31.05.2024: Entscheidungen der Übernahmekommission in Nachprüfungsverfahren im Sinne der Oberbank AG
Linz, am 31.05.2024:
Wie am 3. November 2023 bekanntgegeben, hat der 1. Senat der Übernahmekommission in Nachprüfungsverfahren gemäß § 33 ÜbG betreffend unter anderem die Oberbank AG, die BKS Bank AG und die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft entschieden, dass keine Verletzung der übernahmerechtlichen Angebotspflicht durch die Oberbank AG (in Bezug auf ihre Beteiligungen an der BKS Bank AG (FN 91810s) und der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft (FN 32942w)) und betreffend die Oberbank AG vorlag. Dagegen erhoben UniCredit Bank Austria AG (FN 150714p) und die CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. (FN 230033i) Rekurse.
Mit Beschlüssen vom 23. Mai 2024 hat das Oberlandesgericht Wien entschieden, dass den Rekursen der UniCredit Bank Austria und der CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. nicht stattgegeben wird und dass somit keine Verletzung der übernahmerechtlichen Angebotspflicht durch die Oberbank AG und betreffend die Oberbank AG vorlag. Das Oberlandesgericht Wien bestätigt damit die Entscheidungen der Übernahmekommission und folgt dem Vorbringen der Oberbank AG.
Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig.
21.03.2024: Änderungen im Vorstand
Linz, am 21.03.2024:
Der Aufsichtsrat der Oberbank AG hat in seiner heutigen Sitzung Frau Mag.a Romana Thiem auf 3 Jahre zu einem weiteren Vorstandsmitglied ernannt. Sie wird ihre Vorstandstätigkeit am 1. Oktober 2024 antreten.
"Mit der Bestellung von Frau Mag.a Thiem setzen wir den Generationenwechsel im Vorstand der Oberbank fort", kommentiert der Vorsitzende des Aufsichtsrates, Dr. Andreas König, die Bestellung. Und führt weiter aus: "Es war uns wichtig, diese Position aus den eigenen Reihen zu besetzen und damit das Erfolgsrezept der Entwicklung der Vorstandsmitglieder aus dem großen internen Reservoir der Oberbank konsequent fortzusetzen."
Mag.a Romana Thiem wird die Bereiche Privatkundengeschäft und das Private Banking von Vorstandsdirektor Martin Seiter übernehmen, der sich gemeinsam mit Generaldirektor Dr. Franz Gasselsberger auf das Firmenkundengeschäft konzentrieren wird.
Romana Thiem (40) trat 2005 nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Salzburg in die Oberbank ein.
Sie lernte das Bankgeschäft von der Pike auf und war mehr als 10 Jahre sehr erfolgreich im Firmengeschäft tätig, bevor sie 2017 mit der Leitung der Private Banking Einheit in Salzburg betraut wurde.
In dieser Funktion konzentrierte sie sich auf die Synergien aus Firmen- und Private Banking Geschäft und etablierte einen neuen Standard. Bereits zwei Jahre später rückte sie in die Leitung des Geschäftsbereichs Salzburg auf und übernahm dort die Verantwortung für das Privatkundengeschäft und das Private Banking. 2022 wurde sie in die Leitung der zentralen Abteilung Privatkunden nach Linz berufen, die sie zur Abteilung General Banking weiterentwickelte.
26.02.2024: Vorläufiges Ergebnis vor Steuern für Geschäftsjahr 2023 und Dividendenvorschlag des Vorstandes
Linz am 26.02.2024:
Aufgrund des sich abzeichnenden, sehr zufriedenstellenden operativen Ergebnisses für das Geschäftsjahr 2023 hat der Vorstand beschlossen, der ordentlichen Hauptversammlung am 13. Mai 2024 eine Dividende von 1,00 Euro je dividendenberechtigter Aktie für das abgelaufene Geschäftsjahr 2023 vorzuschlagen. Im Vergleich zum Geschäftsjahr 2022 bedeutet dies unter Berücksichtigung des Aktiensplits im Verhältnis 1:2 im Sommer 2023 eine Erhöhung der Dividende um 0,55 Euro je dividendenberechtigter Aktie.
Nach den Berechnungen wird das Konzernergebnis 2023 (vor Steuern) voraussichtlich zwischen 460 und 480 Mio. Euro liegen, was insbesondere auf das im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegene Zinsergebnis zurückzuführen ist.
Die endgültigen Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2023 werden am 03.04.2024 veröffentlicht.
Ein Ausblick auf das Ergebnis des Gesamtjahres 2024 ist mit vielen Unsicherheiten behaftet und kann zu diesem Zeitpunkt nicht gegeben werden.
03.11.2023: Keine Verletzung der Angebotspflicht - Übernahmekommission entscheidet im Sinne der Oberbank
Linz, am 03.11.2023:
Wie am 06. März 2020 von der Oberbank AG bekanntgegeben hat der 1. Senat der Übernahmekommission auf Antrag der UniCredit Bank Austria AG (FN 150714p) und der CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. (FN 230033i) ein Verfahren gemäß § 33 ÜbG betreffend die Oberbank AG eingeleitet. Gegenstand der Untersuchung dieses Nachprüfungsverfahrens war, ob unter anderen die Oberbank AG eine Angebotspflicht gemäß Übernahmegesetz verletzt hat.
Der 1. Senat der Übernahmekommission hat nun mit Bescheiden vom 03. November 2023 entschieden, dass keine Verletzung der übernahmerechtlichen Angebotspflicht durch die Oberbank AG und betreffend die Oberbank AG vorlag. Die Übernahmekommission folgt damit dem Vorbringen der Oberbank AG.
Entsprechend hat die Übernahmekommission entschieden:
- Der Eintritt der G3B Holding AG an Stelle der Generali Holding Vienna AG in den Syndikatsvertrag zwischen Bank für Tirol und Vorarlberg AG, Bank für Oberösterreich und Salzburg AG, EA-Generali Aktiengesellschaft sowie Bausparkasse G.d.F. Wüstenrot gem. reg. Genossenschaft m.b.H. im Jahr 2003 führte zu keiner wesentlichen Änderung der Gruppe gemeinsam vorgehender Rechtsträger und damit zu keinem Kontrollwechsel. Der Eintritt löste keine Angebotspflicht gemäß den §§ 22 ff ÜbG idF BGBI I 98/2001 aus.
- Der Erwerb von insgesamt 975.926 Stamm-Stückaktien der BKS Bank AG durch Bank für Tirol und Vorarlberg AG und Oberbank AG von der Beteiligungsverwaltung Gesellschaft m.b.H. am 12.03.2018 löste keine Angebotspflicht gemäß §§ 22 ff ÜbG aus.
- Die Nachgründungsprüfung im Jahr 2020 einschließlich ihrer Firmenbucheintragung löste keine Angebotspflicht gemäß §§ 22ff ÜbG aus. Sie führte weder zu einem Kontrollwechsel in der BKS Bank AG noch zu einem Kontrollwechsel im BKS-Syndikat. Auch führte die Nachgründungsprüfung im Jahr 2020 einschließlich ihrer Firmenbucheintragung zu keinem Hinzuerwerb im Sinne des § 22 Abs 4 ÜbG idF BGBI 17512006.
- Der Eintritt der G3B Holding AG an Stelle der Generali Holding Vienna AG in den Syndikatsvertrag zwischen Bank für Kärnten und Steiermark AG, Bank für Oberösterreich und Salzburg AG, EA-Generali Aktiengesellschaft sowie Bausparkasse G.d.F. Wüstenrot gem. reg. Genossenschaft m.b.H. im Jahr 2003 führte zu keiner wesentlichen Änderung der Gruppe gemeinsam vorgehender Rechtsträger und damit zu keinem Kontrollwechsel. Der Eintritt löste keine Angebotspflicht gemäß den §§ 22ff ÜbG idF BGBI I 98/2001 aus.
- Kapitalerhöhung 2018 und nachfolgende Aktienerwerbe:
5.1. Der Erwerb von insgesamt 510.876 Stamm-Stückaktien der Bank für Tirol und Vorarlberg AG durch Oberbank AG und BKS Bank AG von der Beteiligungsverwaltung Gesellschaft m.b.H. am 25.10.2018 ist kein Hinzuerwerb im Sinne des § 22 Abs 4 ÜbG idF BGBI17512006 und löste keine Angebotspflicht gemäß den §§ 22ff ÜbG aus.
5.2. Der Erwerb von insgesamt 137.302 Stamm-Stückaktien der Bank für Tirol und Vorarlberg AG durch die G3B Holding AG und die Wüstenrot Wohnungswirtschaft mit beschränkter Haftung im Folgeangebot der Kapitalerhöhung der Bank für Tirol und Vorarlberg AG im Jahr 2018 erfüllte nicht den Tatbestand des § 22 Abs 4 ÜbG idF BGBI 17512006 und löste keine Angebotspflicht gemäß den §§ 22ff ÜbG aus. - Die Nachgründungsprüfung im Jahr 2020 einschließlich ihrer Firmenbucheintragung löste keine Angebotspflicht gemäß den §§ 22ff ÜbG aus. Sie führte weder zu einem Kontrollwechsel in der Bank für Tirol und Vorarlberg AG noch zu einem Kontrollwechsel im BTV-Syndikat. Auch führte die Nachgründungsprüfung im Jahr 2020, einschließlich ihrer Firmenbucheintragung, zu keinem Hinzuerwerb im Sinne des § 22 Abs I ÜbG idF BGBI t75t2006.
- Der Erwerb von 165.640 Stamm-Stückaktien der Oberbank durch Generali 3Banken Holding AG von Generali Versicherung AG am 15.05.2003 löste keine Angebotspflicht gem § 22 Abs 6 ÜbG idF BGBI I98/2001 aus.
- Der Erwerb von 165.640 Stamm-Stückaktien der Oberbank durch Generali 3Banken Holding AG von Generali Versicherung AG am 15.05.2003 führte zu keiner wesentlichen Änderung der Gruppe gemeinsam vorgehender Rechtsträger und damit zu keinem Kontrollwechsel. Der Erwerb löste keine Angebotspflicht gem §§ 22 ff ÜbG idF BGBI I98/2001 aus.
- Die Nachgründungsprüfung im Jahr 2020 einschließlich ihrer Firmenbucheintragung löste keine Angebotspflicht gemäß den §§ 22ff ÜbG aus. Sie führte weder zu einem Kontrollwechsel in der Oberbank AG noch zu einem Kontrollwechsel im Oberbank-Syndikat. Auch führte die Nachgründungsprüfung im Jahr 2020 einschließlich ihrer Firmenbucheintragung zu keinem Hinzuerwerb im Sinne des § 22 Abs 4 ÜbG idF BGBI t75t2006.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
21.04.2023: Deutliche Steigerung des vorläufigen Ergebnisses des 1.Quartals 2023
Linz, am 21.04.2023: Auf Basis der vorläufigen Zahlen des 1. Quartals liegt das Q1-Ergebnis 2023 deutlich über dem Quartalsergebnis des Vorjahres.
Nach den vorläufigen Berechnungen liegt der Periodenüberschuss vor Steuern im 1. Quartal 2023 bei rund EUR 150 Mio. (im Vergleichszeitraum des Vorjahres wurde ein Ergebnis von rund EUR 60,6 Mio. vor Steuern erzielt).
Die deutliche Ergebnisverbesserung resultiert im Wesentlichen aus den gestiegenen Ergebnissen der nach der Equity-Methode einbezogenen Beteiligungen sowie aus dem gesteigerten Zinsergebnis.
Die endgültigen Zahlen für das 1. Quartal 2023 wird die Oberbank voraussichtlich am 19. Mai 2023 bekanntgeben und veröffentlichen.
Ein Ausblick auf das Ergebnis des Gesamtjahres 2023 ist mit vielen Unsicherheiten behaftet und kann zu diesem Zeitpunkt nicht gegeben werden.
23.03.2023: Änderungen im Vorstand
Linz, am 23.03.2023: Der Aufsichtsrat der Oberbank AG hat in seiner heutigen Sitzung Frau Mag. Isabella Lehner, MBA auf 3 Jahre zu einem weiteren Vorstandsmitglied ernannt. Sie wird ihre Vorstandstätigkeit am 1. Mai 2023 antreten.
"Mit der Bestellung von Frau Mag. Lehner setzen wir den Generationenwechsel im Vorstand der Oberbank fort", kommentiert der Vorsitzende des Aufsichtsrates, Dr. Andreas König die Bestellung. Und führt weiter aus: "Es war uns wichtig, diese Position aus den eigenen Reihen zu besetzen und damit das Erfolgsrezept der Entwicklung der Vorstandsmitglieder aus dem großen internen Reservoir der Oberbank konsequent fortzusetzen."
Mag. Isabella Lehner wird den Bereich Organisationsentwicklung, Digitalisierung & IT sowie die Tochtergesellschaften Oberbank Service GmbH und 3 Banken IT GmbH von Mag. Hagenauer übernehmen und für das Thema Nachhaltigkeit im Vorstand der Oberbank verantwortlich zeichnen.
Isabella Lehner (36) trat 2011 nach dem Studium der Wirtschaftswissenschaften an der JKU Linz in die Oberbank ein und war seit damals federführend an der Entwicklung der digitalen Services der Oberbank beteiligt. Bereits 2016 wurden ihr die Führungsverantwortung für Online Marketing und Digitale Services übertragen. 2020 wurde sie in die Leitung der Abteilung Privatkunden berufen und hat in dieser Position die Digitalisierung der Privatkundenprodukte und die Optimierung der internen Prozesse vorangetrieben. Seit Jänner 2022 ist sie Mitglied der Leitung der Abteilung Strategische Organisationsentwicklung, Digitalisierung & IT.
Weiters wurde in der heutigen Sitzung des Aufsichtsrates der Oberbank AG das Vorstandsmandat von Herrn Vorstandsdirektor Martin Seiter, MBA vorzeitig um fünf Jahre, sohin bis zum 30. September 2028, verlängert.
Auf eigenen Wunsch von Herrn Vorstandsdirektor Dr. Josef Weißl, MBA scheidet dieser per 31. Mai 2023 aus dem Vorstand der Oberbank aus, sodass ab 1. Juni 2023 das Vorstandsteam der Oberbank aus Generaldirektor Dr. Franz Gasselsberger, MBA, den Vorstandsdirektoren Mag. Florian Hagenauer, MBA und Martin Seiter, MBA sowie Mag. Isabella Lehner, MBA besteht.
02.03.2023: Vorläufiges Ergebnis vor Steuern für Geschäftsjahr 2022 und Dividendenvorschlag des Vorstandes
Linz am 02.03.2023: Aufgrund des sich abzeichnenden, sehr zufriedenstellenden operativen Ergebnisses für das Geschäftsjahr 2022 hat der Vorstand beschlossen, der ordentlichen Hauptversammlung am 16. Mai 2023 eine Dividende von 1,45 Euro je dividendenberechtigter Aktie für das abgelaufene Geschäftsjahr 2022 vorzuschlagen. Im Vergleich zum Geschäftsjahr 2021 bedeutet dies eine Erhöhung der Dividende um 0,45 Euro je dividendenberechtigter Aktie.
Nach den Berechnungen wird das Konzernergebnis 2022 (vor Steuern) voraussichtlich zwischen 280 und 300 Mio. Euro liegen. Grund hierfür ist ein im Vergleich zu den ersten drei Quartalen 2022 aller Voraussicht nach reduziertes Abwertungserfordernis für die nach der at Equity Methode bewerteten Beteiligung an der voestalpine AG und eine Stabilisierung der "fair value" bewerteten Wertpapiere.
Die endgültigen Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2022 werden am 3. April 2023 veröffentlicht.
Ein Ausblick auf das Ergebnis des Gesamtjahres 2023 ist mit vielen Unsicherheiten behaftet und kann zu diesem Zeitpunkt nicht gegeben werden.
17.10.2022: Voraussichtlicher Ergebnisrückgang nach drei Quartalen 2022
Linz, am 17.10.2022: Die negativen Entwicklungen an den Kapitalmärkten und ein Abwertungserfordernis bei der Beteiligung an der voestalpine AG (FN 66209t) führen voraussichtlich zu einem Ergebnisrückgang der Oberbank nach den ersten drei Quartalen 2022.
Operativ ist das Geschäft der Oberbank in den ersten drei Quartalen 2022 sehr gut verlaufen: Im Zins- und im Dienstleistungsergebnis wurden Zuwächse verzeichnet, das Kreditrisiko ist immer noch sehr günstig.
Insgesamt ist allerdings mit einem Ergebnisrückgang in den ersten drei Quartalen 2022 in der Höhe von 115 bis 120 Mio. Euro vor Steuern zu rechnen. Der voraussichtliche Gewinn vor Steuern beträgt in den ersten drei Quartalen 2022 rund 110 Mio. Euro, im Vergleich zum Ergebnis von 226,9 Mio. Euro nach dem dritten Quartal 2021.
Ausschlaggebend für den voraussichtlichen Ergebnisrückgang werden Abwertungen von nach der Fair-Value-Methode zu bewertenden Finanzanlagen und das voraussichtliche Abwertungserfordernis aus der Beteiligung an der voestalpine AG sein, die nach der at-Equity-Methode in den Konzernabschluss der Oberbank einbezogen wird.
Die endgültigen Zahlen für die ersten drei Quartale wird die Emittentin voraussichtlich am 25. November 2022 bekanntgeben und veröffentlichen.
25.02.2022: Dividendenvorschlag des Vorstandes
Der Vorstand der Oberbank AG hat beschlossen, der ordentlichen Hauptversammlung am 17. Mai 2022 eine Dividende von Euro 1,00 je dividendenberechtigter Aktie für das Geschäftsjahr 2021 vorzuschlagen.
01.10.2021: Ergänzung der Dividendenbekanntmachung
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Linz, 01.10.2021 - Ergänzung der Dividendenbekanntmachung zur Dividende für das Geschäftsjahr 2020
ISIN AT0000625108
Eindeutige Kennung der Veranstaltung: DVCA20625102
Ausschüttungen/Dividendenbeschlüsse
01.10.2021
In der am 11.05.2021 abgehaltenen 141. ordentlichen Hauptversammlung der Oberbank AG wurde neben der unbedingten Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,58 auf jede dividendenberechtigte Aktie die Ausschüttung einer zusätzlichen Dividende von EUR 0,17 auf jede dividendenberechtigte Aktie unter den aufschiebenden Bedingungen beschlossen, dass
- die Empfehlung der Europäischen Zentralbank (EZB) zur Beschränkung von Dividendenausschüttungen am 31.12.2021 oder früher für die Oberbank AG nicht mehr aufrecht ist und
- zum Zeitpunkt des Eintritts der vorstehenden aufschiebenden Bedingung auch keine anderen gesetzlichen Beschränkungen oder beschränkenden aufsichtsbehördlichen Empfehlungen bestehen, die einer zusätzlichen Ausschüttung in dieser Höhe entgegenstehen.
Als Zahltag für diese aufschiebend bedingte Dividende wurde der 20. Bankwerktag nach Eintritt beider aufschiebenden Bedingungen festgesetzt.
Der Vorstand der Oberbank AG gibt bekannt, dass die Empfehlung der EZB zur Beschränkung von Dividendenausschüttungen bis 30. September 2021 nicht verlängert worden ist. Da auch keine anderen einschlägigen gesetzlichen Ausschüttungsbeschränkungen oder beschränkenden aufsichtsbehördlichen Empfehlungen bestehen, wurden die aufschiebenden Bedingungen für den Anspruch und die Auszahlung der zusätzlichen Dividende für jede dividendenberechtigte Stamm-Stückaktie der Oberbank AG mit der ISIN AT0000625108 in Höhe von EUR 0,17 für das Geschäftsjahr 2020 somit am 01.10.2021 erfüllt.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 29. Oktober 2021 (Zahltag). Die Auszahlung der Dividende erfolgt nach Abzug der Kapitalertragssteuer in der Höhe von 27,5%, sofern keine gesetzliche Ausnahme von der Einhebung der Kapitalertragssteuer vorgesehen ist, durch die depotführenden Kreditinstitute.
Der Ex-Dividendentag für die Dividende an der Wiener Börse ist der 27. Oktober 2021, Nachweisstichtag für Dividende (Record Date) ist der 28. Oktober 2021.
Linz, im Oktober 2021
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Abteilung Sekretariat
Untere Donaulände 28
A-4020 Linz
Dir. Mag. Andreas Pachinger
+43 / 732 / 7802 - 37460
andreas.pachinger@oberbank.at
EANS ad hoc: Oberbank AG / Addenda to the dividend announcement
Publication of insider information pursuant to Article 17 MAR via a euro ad hoc with the aim of European dissemination. The issuer shall be responsible for the content.
Addenda to the dividend announcement regarding dividends for the 2020 financial year.
ISIN AT0000625108
Clear recognition of the corporate event: DVCA20625102
Dividend payments/Dividend resolutions
1.10.2021
Linz - At the 141st Ordinary Annual General Meeting of Oberbank AG, which was held on 11 May 2021, in addition to the unconditional distribution of a dividend of EUR 0.58 on every ordinary share bearing a dividend entitlement, the payment of an additional dividend of EUR 0.17 on every ordinary share bearing a dividend entitlement was agreed subject to the following conditions precedent:
- The recommendation of the European Central Bank (ECB) to restrict discretionary dividend payments ceases to apply to Oberbank AG on 31 December 2021 or earlier and
- On the date at which the aforementioned conditions precedent take effect no other statutory limitation or restrictive recommendations of a regulatory body exist that would contravene an additional dividend of this amount.
The twentieth bank working day after the coming into effect of the both these conditions precedent was determined as the payment date for the deferred dividends.
The Oberbank AG Board of Management wishes to announce that as at 30 September 2021, the recommendation of the European Central Bank regarding the restriction on dividend payments had not been extended. As no other relevant statutory limitations upon dividend payments or restrictive recommendations of a regulatory body exist, the conditions precedent for the claim and payment of a dividend of EUR 0.17 for the 2020 financial year for each Oberbank AG ordinary share bearing a dividend entitlement with the ISIN AT0000625108 were thus fulfilled on 1 October 2021.
The payment of the dividends will take place on 29 October 2021 (payment day). The dividend payment will occur following the deduction by the credit institute managing the account of capital gains tax amounting to 27.5%, unless a legal provision for exemption from capital gains tax is foreseen.
The ex-dividend day for the dividends on the Vienna Stock Exchange is 27 October 2021, the record date for dividends is 28 October 2021.
Linz, in October 2020
The Board of Management
11.05.2021: Änderung im Vorsitz des Aufsichtsrates und Verlängerung des Vorstandsvorsitzenden
In der heutigen konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrates der Oberbank AG, die unmittelbar nach der ordentlichen Hauptversammlung abgehalten wurde, wurde Dr. Andreas König einstimmig zum neuen Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt. Er übernimmt den Vorsitz von Dr. Martin Zahlbruckner.
Dr. Andreas König, geboren am 02.03.1960, wurde in der heutigen ordentlichen Hauptversammlung neu in den Aufsichtsrat der Oberbank AG gewählt. Dr. König ist Rechtsanwalt in Innsbruck und Mitglied des Aufsichtsrates der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft.
Weiters hat der Aufsichtsrat, dem Vorschlag des Nominierungsausschusses folgend, die Verlängerung des Vorstandsmandates von Generaldirektor Dr. Franz Gasselsberger, MBA um die gemäß § 75 Abs. 1 AktG vorgesehene Höchstdauer von 5 Jahren, sohin bis zum 12. Mai 2027, beschlossen.
10.05.2021: Vorzeitige Verlängerung des Mandates des Vorsitzenden des Vorstandes
Linz, 10.05.2021 - Oberbank AG / Vorzeitige Verlängerung des Mandates des Vorsitzenden des Vorstandes
Der Nominierungsausschuss des Aufsichtsrates der Oberbank AG hat heute beschlossen, dem Gesamtaufsichtsrat die Verlängerung des Vorstandsmandates von Generaldirektor Dr. Franz Gasselsberger, MBA um die gemäß § 75 Abs. 1 AktG vorgesehene Höchstdauer von 5 Jahren, sohin bis zum 12. Mai 2027, vorzuschlagen. Die Beschlussfassung über diesen Vorschlag obliegt dem Gesamtaufsichtsrat.
Rückfragehinweis:
Oberbank AG
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21.04.2021: Deutliche Steigerung des vorläufigen Ergebnisses des 1.Quartals 2021
Linz, 21.04.2021 - Oberbank AG / Deutliche Steigerung des vorläufigen Ergebnisses des 1.Quartals 2021
Auf Basis der vorläufigen Zahlen des 1. Quartals liegt das Q1-Ergebnis 2021 deutlich über dem Quartalsergebnis des Vorjahres.
Nach den vorläufigen Berechnungen liegt der Jahresüberschuss vor Steuern im 1. Quartal 2021 bei rund EUR 59 Mio. bzw. nach Steuern bei rund EUR 49 Mio. (im Vergleichszeitraum des Vorjahres wurde ein negatives Ergebnis von rund EUR -75 Mio. vor Steuern bzw. EUR -73 Mio. nach Steuern erzielt).
Die deutliche Ergebnisverbesserung resultiert im Wesentlichen aus den gestiegenen Ergebnissen der nach der Equity-Methode einbezogenen Beteiligungen sowie aus der Aufwertung der finanziellen Vermögenswerte, die im Vorjahr aufgrund der Corona-bedingten Marktturbulenzen nach der Fair-Value-Methode abgewertet wurden.
Ein Ausblick auf das Ergebnis des Gesamtjahres 2021 ist mit vielen Unsicherheiten behaftet und kann zu diesem Zeitpunkt nicht gegeben werden.
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15.03.2021: Änderung des Dividendenvorschlags des Vorstandes
Linz, 15.03.2021 - Oberbank AG / Änderung des Dividendenvorschlags des Vorstandes
Mit Ad-hoc-Mitteilung vom 03.03.2021 hat der Vorstand der Oberbank AG kommuniziert, der Hauptversammlung eine Dividende von Euro 0,75 je dividendenberechtigter Aktie für das Geschäftsjahr 2020 vorzuschlagen.
Aufgrund von Konsultationen mit der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat der Vorstand der Oberbank AG am heutigen Tag beschlossen, den Vorschlag an die Hauptversammlung für die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2020 dahingehend anzupassen und zu präzisieren, dass
- auf jede dividendenberechtigte Aktie unbedingt eine Dividende von EUR 0,58 und
- unter den aufschiebenden Bedingungen, dass
(i) die Empfehlung der Europäischen Zentralbank zur Beschränkung von Dividendenausschüttungen (Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 15. Dezember 2020 zu Dividendenausschüttungen während der COVID-19 Pandemie und zur Aufhebung der Empfehlung EZB/2020/35 [EZB/2020/62]) am 31.12.2021 oder früher für die Oberbank AG nicht mehr aufrecht ist und
(ii) zum Zeitpunkt des Eintritts der vorstehenden aufschiebenden Bedingung auch keine anderen gesetzlichen Beschränkungen oder beschränkenden aufsichtsbehördlichen Empfehlungen bestehen, die einer zusätzlichen Ausschüttung in dieser Höhe entgegenstehen,
zusätzlich auf jede dividendenberechtigte Aktie eine Dividende von EUR 0,17 ausgeschüttet werden soll.
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03.03.2021: Dividendenvorschlag des Vorstandes
Linz, 03.03.2021 - Oberbank AG / Dividendenvorschlag des Vorstandes
Aufgrund der Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 15. Dezember 2020 zu Dividendenausschüttungen während der COVID-19-Pandemie (ECB/2020/62) und der daraufhin erlassenen Empfehlung der FMA vom 16.12.2020 (GZ FMA-SG23 5000/0197-CSA/2020) unterliegen Dividendenausschüttungen von Kreditinstituten aufsichtsbehördlichen Beschränkungen.
Der Vorstand der Oberbank AG hat unter Berücksichtigung der gegenständlichen Empfehlungen entschieden, der Hauptversammlung eine Dividende von Euro 0,75 je dividendenberechtigter Aktie für das Geschäftsjahr 2020 vorzuschlagen.
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+43 / 732 / 7802 - 37460
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21.12.2020: Ergänzung der Dividendenbekanntmachung
Linz, 21.12.2020 - Oberbank AG, Linz, ERGÄNZUNG DER DIVIDENDENBEKANNTMACHUNG zur Dividende für das Geschäftsjahr 2019, ISIN AT0000625108
In der am 20.05.2020 abgehaltenen 140. ordentlichen Hauptversammlung der Oberbank AG wurde neben der unbedingten Ausschüttung der satzungsmäßig verpflichtenden Mindestdividende von EUR 0,18 je Vorzugsaktie die Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,18 je dividendenberechtigter Stamm-Stückaktie unter den aufschiebenden Bedingungen beschlossen, dass
(i) die Empfehlung der Europäischen Zentralbank zur Unterlassung diskretionärer Dividendenausschüttungen am 31.12.2020 oder früher für die Oberbank AG nicht mehr aufrecht ist und
(ii) zum Zeitpunkt des Eintritts der vorstehenden aufschiebenden Bedingung kein gesetzlich zwingendes Ausschüttungsverbot besteht.
Als Zahltag für diese aufschiebend bedingte Dividende wurde der 20. Bankwerktag nach Eintritt beider aufschiebenden Bedingungen festgesetzt.
Der Vorstand der Oberbank AG gibt bekannt, dass mit der Veröffentlichung der Empfehlung EZB/2020/62 der Europäische Zentralbank am 15.12.2020 die bisherige Empfehlung betreffend Unterlassung diskretionärer Dividendenausschüttungen der Europäische Zentralbank aufgehoben wurde. Da auch kein gesetzlich zwingendes Ausschüttungsverbot bestand, wurden die aufschiebenden Bedingungen für den Anspruch und die Auszahlung der Dividende für jede dividendenberechtigte Stamm- Stückaktie der Oberbank AG mit der ISIN AT0000625108 in Höhe von EUR 0,18 für das Geschäftsjahr 2019 somit am 15.12.2020 erfüllt.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 18. Jänner 2021. Der Ex-Dividendentag für die Dividende an der Wiener Börse ist der 14. Jänner 2021, Nachweisstichtag für Dividende (Record Date) ist der 15. Jänner 2021.
Linz, im Dezember 2020
Der Vorstand
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Linz, 21.12.2020 - Oberbank AG, ADDENDA TO THE DIVIDEND ANNOUNCEMENT regarding dividends for the 2019 financial year, ISIN AT0000625108
At the 140th Ordinary Annual General Meeting of Oberbank AG, which was held on 20 May 2020, in addition to the unconditional distribution of the minimum, statutorily required dividend of EUR 0.18 per preferred share, the payment of a dividend of EUR 0.18 per ordinary share bearing a dividend entitlement was agreed subject to the following conditions precedent:
(i) The recommendation of the European Central Bank to halt discretionary dividend payments ceases to apply to Oberbank AG on 31 December 2020 or earlier
(ii) On the date at which the aforementioned conditions precedent take effect a mandatory ban on dividend payment does not exist.
The twentieth bank working day after the coming into effect of the both these conditions precedent was determined as the payment date for the deferred dividends.
The Oberbank AG Board of Management wishes to announce that with the publication on 15 December 2020 of the ECB/2020/62 recommendation of the European Central Bank, the Bank’s previous recommendation regarding a halt to discretionary dividend payments was revoked. As in addition no mandatory ban on payment exists, the conditions precedent for the claim and payment of a dividend of EUR 0.18 for the 2019 financial year for each Oberbank AG ordinary share bearing a dividend entitlement with the ISIN AT0000625108 were thus fulfilled on 15 December 2020.
The payment of the dividends will take place on 18 January 2021. The ex-dividend day for the dividends on the Vienna Stock Exchange is 14 January 2021; the record date for dividends is 15 January 2021.
Linz, December 2020
The Board of Management
20.11.2020: Wechsel im Vorsitz des Aufsichtsrat
Linz, 20.11.2020 - Oberbank AG / Wechsel im Vorsitz des Aufsichtsrat
Die Aufsichtsratsvorsitzende der Oberbank AG Dr. Herta Stockbauer hat der Gesellschaft heute mitgeteilt, den Vorsitz im Aufsichtsrat in der kommenden Aufsichtsratssitzung, die am 25.11.2020 stattfindet, zurückzulegen. Der Rücktritt steht im Zusammenhang mit der Neuordnung der Struktur des Aufsichtsrates der Oberbank, die mit der konstituierenden Sitzung im Mai eingeleitet wurde. Sie bleibt dem Aufsichtsrat der Gesellschaft als Aufsichtsratsmitglied erhalten.
Zum neuen Aufsichtsratsvorsitzenden wird abhängig von der Zustimmung im Aufsichtsrat am 25.11.2020 Mag. Dr. Martin Zahlbruckner, Vorsitzender des Vorstands der delfortgroup AG, gewählt.
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30.10.2020: Umwandlung der Vorzugs-Stückaktien in Stamm-Stückaktien - Wirksamkeit
Linz, am 30. Oktober 2020 - Mit Bezug auf die Ad-hoc-Mitteilung vom 9. Juni 2020 gibt die Oberbank AG bekannt, dass mit Eintragung der Satzungsänderung in § 4 der Satzung der Oberbank AG im Firmenbuch voraussichtlich am 7. November 2020 die Umwandlung sämtlicher bestehender Vorzugs-Stückaktien mit der ISIN AT0000625132 in Stamm-Stückaktien der Oberbank AG im Verhältnis 1:1 wirksam wird.
Die Umwandlung resultiert aus dem satzungsändernden Hauptversammlungsbeschluss der Oberbank-Aktionäre vom 20. Mai 2020 und dem in der Versammlung der Vorzugsaktionäre vom 9. Juni 2020 gefassten zustimmenden Sonderbeschluss der Vorzugsaktionäre. Durch die Umwandlung der Vorzugs-Stückaktien erlischt das damit verbundene Recht auf eine nachzuzahlende Mindestdividende (Vorzug). Dafür erlangen die Aktien Stimmrechte.
Voraussichtlich ab dem 9. November 2020 notieren daher die Vorzugs-Stückaktien nicht mehr als Vorzugs-Stückaktien mit der ISIN AT0000625132 an der Wiener Börse, sondern als Stamm-Stückaktien der Oberbank AG am geregelten Markt der Wiener Börse unter der ISIN AT0000A2HAY1 neben den bereits unter der ISIN AT0000625108 notierenden Stamm-Stückaktien der Oberbank AG. Nach Ablauf des Geschäftsjahres 2020 werden die beiden notierenden Stamm-Stückaktien zu einer Notierung unter der ISIN AT0000625108 zusammengefügt.
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Abt. Dir.-Stv. Mag. Gerald Straka
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15.09.2020: OBERBANK AG erweitert Vorstandsteam
Linz, am 15. September 2020 - Der Aufsichtsrat der Oberbank AG hat in seiner heutigen Sitzung Martin Seiter zum vierten Vorstandsmitglied ernannt und damit den Vorstand erweitert. Er wird seine Vorstandstätigkeit am 1. Oktober 2020 antreten.
„Wir haben uns aufgrund des langjährigen und nachhaltigen Wachstums der Oberbank veranlasst gesehen, das Vorstandsteam um einen zusätzlichen Vertriebsvorstand zu erweitern“, kommentiert Dr. Herta Stockbauer, die Vorsitzende des Aufsichtsrats der Oberbank AG die Nominierung. „Außerdem ist die Ernennung von Herrn Seiter der erste Schritt, um den mittelfristigen Generationenwechsel bei den Führungskräften der Oberbank umzusetzen.“
Martin Seiter, MBA, ist 35 Jahre alt und seit 14 Jahren bei der Oberbank beschäftigt. Er war mit 25 der jüngste Filialleiter der Oberbank und übernahm zunehmend Führungsverantwortung, vornehmlich im Privatkundenvertrieb. Zuletzt war er in der Leitung des Geschäftsbereichs Oberösterreich Süd, dem größten und ertragsstärksten Markt der Oberbank. Er wird im Vorstandsteam für die Geschäftsabteilungen Corporate & International Finance, Treasury & Handel sowie für Global Financial Institutions verantwortlich sein. Zusätzlich wird er die regionale Zuständigkeit für die Wachstumsmärkte Wien, Süddeutschland und die Slowakei übernehmen.
Das Vorstandsteam der Oberbank besteht somit aus Generaldirektor Dr. Franz Gasselsberger und den Vorstandsdirektoren Dr. Josef Weißl, Mag. Florian Hagenauer und Martin Seiter.
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Nora Berger
Presseabteilung
06.07.2020: Klage auf Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen
Linz, am 07.07.2020 (07:50 CET) - Von den Aktionärinnen UniCredit Bank Austria AG (FN 150714p) und CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. (FN 230033i) ist eine Klage auf Anfechtung von Beschlüssen der ordentlichen Hauptversammlung vom 20. Mai 2020 gemäß §§ 195 ff AktG bei der Emittentin eingelangt.
Begehrt wird die Anfechtung, hilfsweise die Feststellung der Nichtigkeit i) der Beschlussfassung über die Entlastung von Dr. Franz Gasselsberger, Dr. Josef Weißl und Mag. Florian Hagenauer als Mitglieder des Vorstandes, ii) der Beschlussfassung auf Entlastung von Dr. Herta Stockbauer, Dr. Ludwig Andorfer, Gerhard Burtscher und Wolfgang Pischinger sowie auf Nichtentlastung von Mag. Gregor Hofstätter-Pobst, iii) der ablehnenden Beschlussfassung über den Antrag auf Durchführung einer Sonderprüfung zur ALPENLÄNDISCHE GARANTIE - GESELLSCHAFT m.b.H. („ALGAR“), iv) der ablehnenden Beschlussfassung über den Antrag auf Durchführung einer Sonderprüfung zur Beteiligungsverwaltung Gesellschaft m.b.H. („BVG“), v) der ablehnenden Beschlussfassung über den Antrag auf Durchführung einer Sonderprüfung zu Zahlungen und sonstigen Leistungen an BKS, BTV, G3B und Wüstenrot und vi) der ablehnenden Beschlussfassung über den Antrag auf Durchführung einer Sonderprüfung zu Zahlungen oder sonstigen Leistungen an Aktionäre/„befreundete Investoren“.
Die Klägerinnen begehren weiters die gerichtliche Feststellung, dass i) sämtlichen Vorstandsmitgliedern die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 verweigert wurde, ii) den Aufsichtsratsmitgliedern Dr. Herta Stockbauer, Dr. Ludwig Andorfer, Gerhard Burtscher und Wolfgang Pischinger die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 verweigert wurde, iii) dem Aufsichtsratsmitglied Mag. Gregor Hofstätter-Pobst die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 erteilt wurde sowie iv) die Durchführung der zu den Tagesordnungspunkten 14, 15, 17 und 18 beantragten Sonderprüfungen beschlossen wurde.
Das Verfahren wird vor dem Landesgericht Linz zur GZ 31 Cg 23/20y geführt.
Nach Auffassung des Vorstandes der Emittentin ist die Klage unberechtigt.
Der Vorstand
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09.06.2020: Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien beschlossen
Linz, am 09.06.2020 (10:50 CET) - In der heutigen Versammlung der Vorzugsaktionäre der Oberbank AG wurde mit Sonderbeschluss gemäß § 129 Abs 3 AktG dem Hauptversammlungsbeschluss vom 20.5.2020 zugestimmt, der die Umwandlung sämtlicher bestehender Vorzugsaktien in Stammaktien der Oberbank AG durch Aufhebung des Vorzugs gemäß § 129 Abs 1 AktG und die diesbezügliche Änderung der Satzung in § 4 zum Gegenstand hatte.
Die Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien wird mit Eintragung der beschlossenen Satzungsänderung der Oberbank AG im Firmenbuch wirksam. Mit dieser Eintragung im Firmenbuch werden alle stimmrechtslosen Vorzugsaktien im Verhältnis 1:1 in stimmberechtigte Stammaktien der Oberbank AG umgewandelt. Dabei bleibt die Höhe des Grundkapitals der Oberbank AG unverändert.
Über weitere Details zur Umwandlung, zur Börsennotierung der umgewandelten Vorzugsaktien an der Wiener Börse sowie des voraussichtlichen Zeitablaufs wird die Oberbank AG zeitgerecht informieren.
20.04.2020: Oberbank reduziert Dividendenvorschlag
Linz, am 20.04.2020 (16:40 CET) - Im Lichte der COVID 19 bedingten Empfehlungen der Bankenaufsicht bezüglich Dividendenbeschränkungen werden Vorstand und Aufsichtsrat der Oberbank der Hauptversammlung eine Rücknahme der Dividende für das Geschäftsjahr 2019 von EUR 1,10 je Aktie auf die satzungsmäßig verpflichtende Mindestdividende für Vorzugsaktien von EUR 0,18 je Vorzugsaktie vorschlagen sowie eine Dividende in gleicher Höhe für jede Stammaktie aufschiebend bedingt mit dem Wegfall der Empfehlung zur Dividendenbeschränkung der Bankenaufsicht bis spätestens 31.12.2020.
Durch diese Maßnahme wird die ohnehin sehr gute Kapitalausstattung der Oberbank weiter gestärkt.
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20.04.2020: Negatives Ergebnis der Oberbank im 1. Quartal 2020
Linz, am 20.04.2020 (11:50 CET) - Corona-bedingte Marktturbulenzen und ein Abwertungserfordernis bei der Beteiligung an der voestalpine AG (FN 66209t) führen voraussichtlich zu einem negativen Ergebnis der Oberbank im 1. Quartal 2020.
Operativ ist das Geschäft der Oberbank im 1. Quartal 2020 sehr zufriedenstellend verlaufen: Im Zins- und im Dienstleistungsergebnis wurden Zuwächse verzeichnet, das Kreditrisiko ist immer noch sehr günstig. Insgesamt ist allerdings mit einem negativen Ergebnis im 1. Quartal 2020 in der Höhe von -70 bis -78 Mio. Euro nach Steuern zu rechnen, nach einem positiven Ergebnis von 48,5 Mio. Euro im 1. Quartal 2019.
Ausschlaggebend für das voraussichtlich negative Quartalsergebnis werden ergebniswirksame Abwertungen von nach der Fair-Value-Methode zu bewertenden Finanzanlagen und das voraussichtliche Abwertungserfordernis aus der Beteiligung an der voestalpine AG sein, die nach der Equity- Methode in den Konzernabschluss der Oberbank einbezogen wird.
Vom voraussichtlich negativen Ergebnis des 1. Quartals kann nicht auf das Ergebnis des Gesamtjahres 2020 geschlossen werden.
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09.03.2020: Klage auf Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen
Linz, am 09.03.2020 (17:40 CET) - Von den Aktionärinnen UniCredit Bank Austria AG (FN 150714p) und CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. (FN 230033i) ist heute (09.03.2020) eine Klage auf Anfechtung von Beschlüssen der außerordentlichen Hauptversammlung vom 04.02.2020 gemäß §§ 195 ff AktG bei der Emittentin eingelangt.
Angefochten werden (i) die ablehnende Beschlussfassung über die Durchführung einer Sonderprüfung, (ii) die ablehnende Beschlussfassung über den Antrag auf Beendigung des Schiedsverfahrens zwischen der G3B und der Emittentin sowie auf Unterlassung von Durchführungshandlungen auf Grundlage eines Schiedsspruches in diesem Schiedsverfahren und (iii) die Beschlussfassung über die Herabsetzung der Gesamtzahl der Kapitalvertreter des Aufsichtsrats von bisher 11 auf 10 Mitglieder mit dem Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 beschließt.
Die Klägerinnen begehren weiters die Feststellung positiver Beschlussfassungen über (iv) die Durchführung der Sonderprüfung und (v) den Antrag auf Beendigung des Schiedsverfahrens zwischen der G3B und der Emittentin sowie auf Unterlassung von Durchführungshandlungen auf Grundlage eines Schiedsspruches in diesem Schiedsverfahren. Nach Auffassung des Vorstandes der Emittentin ist die Klage unberechtigt.
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06.03.2020: Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens durch die Übernahmekommission gemäß § 33 ÜbG
Linz, am 06.03.2020 (12:00 CET) – Der 1. Senat der Übernahmekommission hat am 02. März 2020 auf Antrag der UniCredit Bank Austria AG (FN 150714p) und der CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. (FN 230033i) die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 33 ÜbG betreffend die Oberbank AG (FN 79063w) beschlossen und am 06. März 2020 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht.
Gegenstand der Untersuchung dieses Nachprüfungsverfahrens ist, ob Oberbank AG (FN 79063w), BKS Bank AG (FN 91810s), BKS 2000 Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH (FN 134279w), Bank für Tirol und Vorarlberg AG (FN 32942w), BTV Beteiligungsholding GmbH (FN 114039f), BTV 2000 Beteiligungsverwaltungsgesellschaft m.b.H. (FN 51485p), Generali 3Banken Holding AG (FN 234231h), OBK Mitarbeiterbildungs- und Erholungsförderung registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung (FN 196243v), Oberbank Beteiligungsholding Gesellschaft m.b.H. (FN 228000w), Wüstenrot Wohnungswirtschaft registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung (FN 69160g), Beteiligungsverwaltung Gesellschaft m.b.H. (FN 81137w) sowie BOB Mitarbeiterbeteiligungsgenossenschaft e.Gen. (FN 78135f) eine Angebotspflicht, insbesondere gemäß § 22a Z 3 oder § 22 Abs 4 ÜbG, verletzt haben. Dies betrifft vor allem die Gründung der Generali 3Banken Holding AG und damit zusammenhängende Vorgänge.
Sollte eine Verletzung der Angebotspflicht festgestellt werden, ruhen die Stimmrechte der zuvor genannten Rechtsträger aus den Aktien an der Oberbank AG bis ein dem Übernahmegesetz entsprechendes Pflichtangebot auf den Erwerb sämtlicher Aktien der Oberbank AG von den zuvor genannten Rechtsträger gestellt oder das Ruhen der Stimmrechte von der Übernahmekommission aufgehoben wird. Der Vorstand der Emittentin ist der Auffassung, dass keine Verletzung einer Angebotspflicht vorliegt
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20.03.2019: Oberbank AG beschließt Vorschlag betreffend Dividendenerhöhung
Linz, am 20.3.2019 (13:00 CET) – Bei der heutigen Aufsichtsratssitzung wurde der Dividendenvorschlag für die Beschlussfassung in der heurigen Hauptversammlung am 14.5.2019 beschlossen. Demnach schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die Dividende um 20 Cent auf 1,10 Euro pro Aktie zu erhöhen. Diese Erhöhung wird der Hauptversammlung entsprechend vorgeschlagen.
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09.01.2019: S&P vergibt A/A-1-Kreditratings für Oberbank AG
Linz, am 9.1.2019 (14:35 CET) – Die internationale Kreditratingagentur S&P Global Ratings Europe Ltd. (Niederlassung Deutschland) hat die Oberbank AG geratet. Es wurden die Emittentenkreditratings „Long-term issuer credit rating: A (Outlook: stable)“ und „Short-term issuer credit rating: A-1“ für die Oberbank AG erteilt.
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20.03.2018: Oberbank AG beschließt Vorschlag betreffend Dividendenerhöhung
Linz, am 20.3.2018 – Bei der heutigen Aufsichtsratssitzung wurde der Dividendenvorschlag für die Beschlussfassung in der heurigen Hauptversammlung am 15.5.2018 beschlossen. Demnach schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die Dividende um 25 Cent auf 90 Cent pro Aktie zu erhöhen. Diese Erhöhung wird der Hauptversammlung entsprechend vorgeschlagen.
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29.11.2017: Mögliche Erhöhung der Dividende
Angesichts der guten Ertragslage in den ersten drei Quartalen sowie aufgrund des im laufenden Geschäftsjahr gestiegenen Kursniveaus von Stamm- und Vorzugsaktien überlegt der Vorstand der Oberbank AG, vorbehaltlich einer guten Ertragsentwicklung für das gesamte Geschäftsjahr 2017, der Hauptversammlung im Mai 2018 eine Erhöhung der Dividende (zuletzt 0,65 EUR je bezugsberechtigter Aktie) vorzuschlagen.
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28.03.2017: Oberbank AG beschließt Vorschlag betreffend Dividendenerhöhung
Linz, am 28.3.2017 – Bei der heutigen Aufsichtsratssitzung wurde der Dividendenvorschlag für die Beschlussfassung in der heurigen Hauptversammlung am 16.5.2017 beschlossen. Demnach schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die Dividende um 10 Cent auf 65 Cent pro Aktie zu erhöhen. Diese Erhöhung wird der Hauptversammlung entsprechend vorgeschlagen.
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20.03.2017: S&P vergibt AAA-Rating für hypothekarischen Deckungsstock der Oberbank AG
Linz, am 20.03.2017 – Die internationale Ratingagentur Standard & Poor’s Credit Market Services Europe Limited (Standard & Poor’s) hat den hypothekarischen Deckungsstock der Oberbank AG für fundierte Bankschuldverschreibungen (Covered Bond) erstmals geratet. Es wurde die Bestnote „AAA“ für den hypothekarischen Deckungsstock erteilt.
Folgende fundierte Bankschuldverschreibungen sind derzeit an der Wiener Börse (Geregelter Freiverkehr) gelistet:
AT000B112453, AT000B112479, AT000B112941, AT000B112552, AT000B112826, AT000B112602.
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Mag. Frank Helmkamp
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frank.helmkamp@oberbank.at
Emittent:
Oberbank AG
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Telefon: +43(0)732/78 02-0
Fax: +43(0)732/78 58 10
E-Mail sek@oberbank.at
www: www.oberbank.at
Branche: Banken
ISIN: AT0000625108, AT0000625132
Indizes: WBI
Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien
Sprache: Deutsch
Diese Information stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Oberbank AG dar.
01.12.2016: Kapitalerhöhung der Oberbank erfolgreich platziert
Linz, am 01.12.2016 – Die Angebotsfrist für die am 26.09.2016 beschlossene Kapitalerhöhung der Oberbank AG hat am 30.11.2016 geendet. Die Oberbank AG gibt im Zuge dieser Kapitalerhöhung insgesamt 3.070.200 neue Stamm-Stückaktien aus und erhöht somit das nominelle Grundkapital der Gesellschaft von EUR 96.711.300 auf EUR 105.921.900. Das hat der Vorstand der Oberbank AG heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen.
Das gesamte geplante Volumen an neuen Stamm-Stückaktien („Junge Aktien“) konnte am Markt erfolgreich platziert werden. Auf Basis des Ausgabe- und Bezugspreises von EUR 53,94 pro Junger Aktie beträgt der Bruttoerlös aus der Kapitalerhöhung rund EUR 165,6 Mio.
Der Handel mit den Jungen Aktien startet im Amtlichen Handel der Wiener Börse voraussichtlich am 07.12.2016. Die Jungen Aktien verfügen über volle Dividendenberechtigung für das laufende Geschäftsjahr 2016.
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ISIN: AT0000625108, AT0000625132
Indizes: WBI
Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien
Sprache: Deutsch
Diese Information stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Oberbank AG dar. Das Angebot von Stamm-Stückaktien der Oberbank AG, das Gegenstand dieser Ad-Hoc Meldung ist, erfolgte ausschließlich durch und auf Grundlage des am 11.11.2016 veröffentlichten Prospekts in Österreich und Deutschland und hat am 30.11.2016 geendet.
08.11.2016: Oberbank AG gibt Bezugspreis und Bezugsverhältnis für die Kapitalerhöhung bekannt
Linz, am 08.11.2016 - Die Oberbank AG hat den Bezugs- und Angebotspreis für die Jungen Aktien sowie das Bezugsverhältnis der Kapitalerhöhung festgelegt.
Der Vorstand der Oberbank AG hat mit Genehmigung des Aufsichtsrats am heutigen Tag den Bezugs- und Angebotspreis je neuer, auf Inhaber lautende Stamm-Stückaktie ("Junge Aktien") mit EUR 53,94 beschlossen. Weiters wurde das Bezugsverhältnis mit 21:2 festgelegt, d. h. 21 Stamm-Stückaktien oder Vorzugs-Stückaktien berechtigen den Inhaber zum Bezug zweier Junger Aktien.
Die Oberbank beabsichtigt die Zulassung der Bezugsrechte zum Börsehandel an der Wiener Börse zu beantragen. Der Bezugsrechtshandel wird voraussichtlich am oder um den 22. November 2016 beginnen und voraussichtlich am oder um den 24. November 2016 enden.
Vorbehaltlich der Billigung durch die Finanzmarktaufsicht, die für den 11. November 2016 erwartet wird, steht dem Publikum ein nach Maßgabe des Österreichischen Kapitalmarktgesetzes (KMG) für das öffentliche Angebot erstellter Prospekt voraussichtlich ab 11. November 2016 auf der Website der Gesellschaft unter www.oberbank.at unter dem Menüpunkt „Investor Relations“/“Oberbank Kapitalerhöhung“ sowie am Sitz der Oberbank AG, Untere Donaulände 28, 4020 Linz, kostenlos zur Verfügung.
Der Handel mit den Jungen Aktien startet im Amtlichen Handel der Wiener Börse voraussichtlich am oder um den 07.Dezember 2016.
Eckdaten der Kapitalerhöhung:
- Emittent: Oberbank AG, Untere Donaulände 28, 4020 Linz
- Emissionsvolumen: Bis zu 3.070.200. Stück neue Stamm-Stückaktien
- Bezugsverhältnis: 21:2
- Bezugsrechtshandel: voraussichtlich 22. November 2016 bis 24. November 2016
- Bezugsfrist: voraussichtlich 14. November 2016 bis 28. November 2016
- Angebotsfrist des Folgeangebots: voraussichtlich 14. November 2016 bis 30. November 2016
- Bezugs- und Angebotspreis: EUR 53,94 je Junger Aktie
- Bestehende Stamm-Stückaktien: ISIN AT0000625108 (Wiener Börse, Segment "Standard Market Auction")
- Bestehende Vorzugs-Stückaktien: ISIN AT0000625132 (Wiener Börse, Segment "Standard Market Auction")
- Neue Stamm-Stückaktie: ISIN AT0000625108
- Bezugsrechte neue Stamm-Stückaktien: ISIN AT0000A1PL02
- Volle Dividendenberechtigung der neuen Stamm-Stückaktien für das Geschäftsjahr 2016
- Valutatag: Voraussichtlich am 7. Dezember 2016
- Erster Notierungstag der neuen Stamm-Stückaktien: voraussichtlich am oder um den 7. Dezember 2016
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Diese Information stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Oberbank AG dar. Das Angebot von Stamm-Stückaktien der Oberbank AG erfolgt ausschließlich durch und auf Grundlage des voraussichtlich am 11. November 2016 veröffentlichten Prospekts in Österreich und Deutschland. Die Verbreitung des genannten Prospekts sowie das öffentliche Angebot der Stamm-Stückaktien sind auf Österreich und Deutschland beschränkt.
26.09.2016: Oberbank AG beschließt Kapitalerhöhung
Linz, am 26.9.2016 – Im November 2016 wird die Oberbank AG eine Kapitalerhöhung durchführen, um das Kernkapital nachhaltig zu stärken und das weitere Wachstum im Kerngeschäft zu forcieren. Veränderung einer bereits offengelegten ad-hoc Meldung: Erhöhung des Angebotsvolumen
.
Der Vorstand der Oberbank AG hat mit Genehmigung des Aufsichtsrats am heutigen Tag eine Erhöhung des Grundkapitals von EUR 96.711.300 auf bis zu EUR 105.921.900 durch Ausgabe von bis zu 3.070.200 neuen, auf Inhaber lautende Stamm-Stückaktien ("Junge Aktien") beschlossen.
Aufgrund der positiven Resonanz auf die ad-hoc Meldung vom 22.8.2016, mit der die Oberbank Überlegungen bekanntgegeben hat, eine Kapitalerhöhung des Grundkapitals auf bis zu 103 Mio. EUR durchzuführen, hat der Vorstand der Oberbank AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats heute beschlossen, die Kapitalerhöhung in einem höheren Volumen (bis zu einem Grundkapital von EUR 105.921.900) durchzuführen als in der ad-hoc Meldung vom 22.8.2016 bekanntgegeben.
Die Bezugs- und Angebotspreisspanne wird mit EUR 45,- bis EUR 70,- je junger Aktie festgelegt. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre (Stamm-Stückaktien und Vorzugs-Stückaktien) wird gewahrt. Die Bezugsfrist beginnt voraussichtlich am oder um den 14.November 2016 und endet voraussichtlich am oder um den 28.November 2016.
Die nicht über Bezugsrechte erworbenen Jungen Aktien werden in einem öffentlichen Angebot privaten und institutionellen Investoren in Österreich und Deutschland angeboten ("Folgeangebot"). Die Angebotsfrist für das Folgeangebot startet voraussichtlich ebenso am oder um den 14.November 2016 und endet voraussichtlich am oder um den 30.November 2016.
Die Festlegung des endgültigen Bezugs- und Angebotspreises für die jungen Aktien innerhalb der Bezugs- und Angebotspreisspanne sowie des Bezugsverhältnisses bleibt einer weiteren Beschlussfassung der Organe der Oberbank vorbehalten.
Die Zulassung der Bezugsrechte zum Börsehandel an der Wiener Börse kann beantragt werden. Die Jungen Aktien verfügen über volle Dividendenberechtigung für das laufende Geschäftsjahr 2016.
Bei dieser Mitteilung handelt es sich weder um ein Anbot noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf der hier erwähnten Aktien. Ein allfälliges Angebot wird auf Grundlage eines nach Maßgabe des österreichischen Kapitalmarktgesetzes (KMG) erstellten, von der Finanzmarktaufsicht gebilligten und veröffentlichten Prospekts erfolgen.
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22.08.2016: Oberbank AG überlegt Kapitalerhöhung im vierten Quartal 2016
Linz, am 22.08.2016 - Die im Standard Market Auction Segment der Wiener Börse notierte Oberbank AG überlegt, im vierten Quartal 2016 eine Kapitalerhöhung durchzuführen. Ziel ist, die gute Kapitalsituation der Gesellschaft weiter zu stärken und weiterhin mit gezielter Expansion das Geschäfts- und Ertragswachstum abzusichern. Der Vorstand hat heute den grundsätzlichen Beschluss gefasst, das Vorhaben einer Kapitalmaßnahme im vierten Quartal 2016 zu prüfen und zu evaluieren.
Auf Basis dieser Evaluierung werden die weiteren Gremialbeschlüsse im Vorstand und im Aufsichtsrat der Oberbank AG gefasst sowie bei positiver Beschlussfassung ein den gesetzlichen Bestimmungen entsprechender Kapitalmarktprospekt erstellt und nach Billigung zeitnah zum Beginn der Kapitalerhöhung veröffentlicht.
Überlegt wird eine Erhöhung des Grundkapitals von derzeit 96,7 Mio. Euro auf rund 102 bis 103 Mio. Euro. Unter Zugrundelegung des aktuellen Börsekurses wird ein Kursabschlag zwischen 5 % und 9% je junger Aktie für die geplante Kapitalmaßnahme in Erwägung gezogen. Dies würde einen Brutto-Emissionserlös von mindestens 100 Mio. Euro ergeben.
Die Kapitalmaßnahme würde unter Ausnützung der anlässlich der Hauptversammlung im Jahr 2016 eingeräumten Ermächtigung mit Zustimmung des Aufsichtsrates unter Wahrung des Bezugsrechtes für bestehende Stamm- und Vorzugsaktionäre durch Ausgabe von neuen, auf Inhaber lautenden Oberbank-Stammstückaktien durchgeführt werden.
Die Oberbank AG wird zeitgerecht über die weiteren Details der geplanten Kapitalerhöhung informieren.
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18.05.2016: Dr. Herta Stockbauer wurde zur neuen Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt
Linz, am 18.05.2016 - In der heutigen konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrates der Oberbank AG, die unmittelbar nach der ordentlichen Hauptversammlung abgehalten wurde, wurde Dr. Herta Stockbauer einstimmig zur neuen Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt. Dr. Stockbauer ist seit 2014 Mitglied des Aufsichtsrates der Oberbank AG.
Weiters hat der Aufsichtsrat, dem Vorschlag des Nominierungsausschusses folgend, die Verlängerung des Vorstandsmandates von Generaldirektor Dr. Franz Gasselsberger, MBA um die gemäß § 75 Abs. 1 AktG vorgesehene Höchstdauer von 5 Jahren, sohin bis zum 12. Mai 2022, beschlossen.
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18.05.2016: Vorzeitige Verlängerung des Vorstandsmandates von Generaldirektor Franz Gasselsberger
Linz, am 18.05.2016 - Der Nominierungsausschuss des Aufsichtsrates der Oberbank AG hat heute beschlossen, dem Gesamtaufsichtsrat vorzuschlagen, das Vorstandsmandat von Generaldirektor Dr. Franz Gasselsberger, MBA vorzeitig um die gemäß § 75 Abs. 1 AktG vorgesehene Höchstdauer von 5 Jahren zu verlängern, das heißt bis zum 12. Mai 2022. Die Beschlussfassung über diesen Vorschlag obliegt dem Gesamtaufsichtsrat.
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18.04.2016: Änderung im Vorsitz des Aufsichtsrates per 18.05.2016
Linz, am 18.4.2016 – Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Dr. Ludwig Andorfer hat den Vorstand der Oberbank AG heute darüber informiert, dass er für den Fall seiner Wiederwahl bei der am 18. Mai stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Oberbank AG für die neue 5 jährige Periode nicht mehr für die Position des Aufsichtsratsvorsitzenden zur Verfügung stehen werde.
Es wird also der Vorsitz des Aufsichtsrats in der 2. Sitzung des Aufsichtsrats, welche im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung am 18. Mai 2016 stattfinden wird, neu zu wählen sein.
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01.10.2015: Kapitalerhöhung der Oberbank erfolgreich platziert
Linz, am 01.10.2015 – Die Angebotsfrist für die am 8.9.2015 beschlossene Kapitalerhöhung der Oberbank AG hat am 30.9.2015 geendet. Die Oberbank AG gibt im Zuge dieser Kapitalerhöhung insgesamt 1.535.100 neue Stamm-Stückaktien aus und erhöht somit das nominelle Grundkapital der Gesellschaft von EUR 92.106.000 auf EUR 96.711.300. Das hat der Vorstand der Oberbank AG heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen.
Das gesamte geplante Volumen an neuen Stamm-Stückaktien („Junge Aktien“) konnte am Markt erfolgreich platziert werden. Auf Basis des Ausgabe- und Bezugspreises von EUR 48,03 pro Junger Aktie beträgt der Bruttoerlös aus der Kapitalerhöhung rund EUR 73,7 Mio. Der Handel mit den Jungen Aktien startet im Amtlichen Handel der Wiener Börse voraussichtlich am 6.10.2015. Die Jungen Aktien verfügen über volle Dividendenberechtigung für das laufende Geschäftsjahr 2015.
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Diese Information stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Oberbank AG dar. Das Angebot von Stamm-Stückaktien der Oberbank AG, das Gegenstand dieser Ad-Hoc Meldung ist, erfolgte ausschließlich durch und auf Grundlage des am 11.9.2015 veröffentlichten Prospekts in Österreich und Deutschland und hat am 30.9.2015 geendet.
08.09.2015: Oberbank AG beschließt Kapitalerhöhung
Linz, am 8.9.2015 - Im September 2015 wird die Oberbank AG eine Kapitalerhöhung durchführen, um das Kernkapital nachhaltig zu stärken und das weitere Wachstum im Kerngeschäft zu forcieren. Veränderung einer bereits offengelegten Ad-Hoc Meldung: Erhöhung des Angebotsvolumen. Der Vorstand der Oberbank AG hat mit Genehmigung des Aufsichtsrats am heutigen Tag eine Erhöhung des Grundkapitals von EUR 92.106.000 auf bis zu EUR 96.711.300 durch Ausgabe von bis zu 1.535.100 neuen, auf InhaberInnen lautende Stamm-Stückaktien ("junge Aktien") beschlossen.
Aufgrund der positiven Resonanz auf die ad-hoc Meldung vom 8. Juli 2015, mit der die Oberbank Überlegungen bekanntgegeben hat, eine Kapitalerhöhung des Grundkapitals auf bis zu MEUR 95,8 durchzuführen, hat der Vorstand der Oberbank mit Zustimmung des Aufsichtsrats heute beschlossen, die Kapitalerhöhung in einem höheren Volumen (bis zu einem Grundkapital von EUR 96.711.300) durchzuführen als in der ad-hoc Meldung vom 8. Juli 2015 bekanntgegeben.
Der Bezugs- und Angebotspreis wird mit EUR 48,03 je junger Aktie festgelegt. Die Kapitalerhöhung erfolgt unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts der bestehenden AktionärInnen (Stamm-Stückaktien und Vorzugs-Stückaktien). Das Bezugsverhältnis beträgt 20:1, d.h. für jeweils 20 alte Stamm- oder Vorzugsstückaktien kann eine neue Stamm-Stückaktie gegen Bareinzahlung des Bezugs- bzw. Angebotspreises bezogen werden.
Die Bezugsfrist beginnt voraussichtlich am oder um den 14. September 2015 und endet voraussichtlich am oder um den 28.September 2015. Der Vorstand der Oberbank beabsichtigt die Zulassung der Bezugsrechte zum Börsehandel an der Wiener Börse zu beantragen. Der Bezugsrechtshandel wird voraussichtlich am oder um den 22. September 2015 beginnen und voraussichtlich am oder um den 24. September 2015 enden.
Die nicht über Bezugsrechte erworbenen jungen Aktien werden in einem öffentlichen Angebot privaten und institutionellen InvestorInnen in Österreich und Deutschland angeboten („Folgeangebot“). Die Angebotsfrist für das Folgeangebot startet ebenso voraussichtlich am oder um den 14. September 2015 und endet voraussichtlich am oder um den 30. September 2015.
Vorbehaltlich der Billigung durch die Finanzmarktaufsicht, die voraussichtlich am oder um den 11. September 2015 erfolgt, steht für das öffentliche Angebot in Österreich und Deutschland ein nach Maßgabe des österreichischen Kapitalmarktgesetzes (KMG) erstellter Prospekt voraussichtlich ab 11. September 2015 auf der Website der Gesellschaft unter www.oberbank.at und am Sitz der Oberbank AG, Untere Donaulände 28, 4020 Linz, kostenlos zur Verfügung.
Die jungen Aktien verfügen über volle Dividendenberechtigung für das laufende Geschäftsjahr 2015.
Eckdaten der Kapitalerhöhung:
- Emittent: Oberbank AG, Untere Donaulände 28, 4020 Linz
- Emissionsvolumen: Bis zu 1.535.100 Stück neue Stamm-Stückaktien
- Bezugsverhältnis: 20:1
- Bezugsfrist: voraussichtlich am oder um den 14. September bis 28.September 2015
- Angebotsfrist des Folgeangebots: voraussichtlich am oder um den 14. September bis 30.September 2015
- Bezugsrechtshandel voraussichtlich vom 22. September bis 24. September 2015
- Bezugs- und Angebotspreis: EUR 48,03 je Junger Aktie
- Bestehende Stamm-Stückaktien: ISIN AT0000625108 (Wiener Börse, Segment "Standard Market Auction")
- Bestehende Vorzugs-Stückaktien: ISIN AT0000625132 (Wiener Börse, Segment "Standard Market Auction")
- Neue Stamm-Stückaktien: ISIN AT0000625108
- Bezugsrechte neue Stamm-Stückaktien: ISIN AT0000A1GD03
- Volle Dividendenberechtigung der neuen Stamm-Stückaktien für das Geschäftsjahr 2015
- Valutatag: Voraussichtlich am oder um den 06.10.2015
- Erster Notierungstag der neuen Stamm-Stückaktien: voraussichtlich am oder um den 06.10.2015
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Sprache: Deutsch
Diese Information stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Oberbank AG dar. Das Angebot von Stamm-Stückaktien der Oberbank AG erfolgt ausschließlich durch und auf Grundlage des voraussichtlich am 11. September 2015 veröffentlichten Prospekts in Österreich und Deutschland. Die Verbreitung des genannten Prospekts sowie das öffentliche Angebot der Stamm-Stückaktien sind auf Österreich und Deutschland beschränkt.
08.07.2015: Oberbank AG überlegt neuerliche Kapitalerhöhung im September 2015
Linz, am 08. Juli 2015 – Aufgrund der im April 2015 mehrfach überzeichneten bzw. erfolgreich platzierten Kapitalerhöhung der Oberbank AG überlegt die Geschäftsleitung, im September 2015 eine neuerliche Kapitalerhöhung durchzuführen. Weiteres Ziel dieser möglichen Kapitalmaßnahme ist, die gute Kapitalsituation der Gesellschaft weiter zu stärken und weiterhin mit gezielter Expansion das Geschäfts- und Ertragswachstum abzusichern. Der Vorstand hat heute den entsprechenden Grundsatzentschluss gefasst, das Vorhaben einer Kapitalmaßnahme im September 2015 zu prüfen und zu evaluieren.
Auf Basis dieser Evaluierung werden die weiteren Gremialbeschlüsse im Vorstand und im Aufsichtsrat der Oberbank AG gefasst sowie bei positiver Beschlussfassung ein den gesetzlichen Bestimmungen entsprechender Kapitalmarktprospekt erstellt und nach Billigung zeitnah zum Beginn der Kapitalerhöhung veröffentlicht.
Überlegt wird eine Erhöhung des Grundkapitals von derzeit MEUR 92,1 auf bis zu rund MEUR 95,8. Dies soll unter Wahrung des Bezugsrechtes für bestehende Stamm- und Vorzugsaktionäre durch Ausgabe von neuen, auf Inhaber lautenden Oberbank Stammaktien auf Basis des in der Hauptversammlung 2015 genehmigten Kapitals durchgeführt werden.
Die Oberbank AG wird zeitgerecht über die weiteren Details der geplanten Kapitalerhöhung informieren.
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28.04.2015: Kapitalerhöhung der Oberbank erfolgreich platziert
Linz, am 28.04.2015 – Die Angebotsfrist für die am 23.03.2015 beschlossene Kapitalerhöhung der Oberbank AG hat am 27.04.2015 geendet. Die Oberbank AG gibt im Zuge dieser Kapitalerhöhung insgesamt 1.918.875 neue Stamm-Stückaktien aus und erhöht somit das nominelle Grundkapital der Gesellschaft von EUR 86.349.375 auf EUR 92.106.000. Das hat der Vorstand der Oberbank AG heute mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen.
Das gesamte geplante Volumen an neuen Stamm-Stückaktien („Junge Aktien“) konnte am Markt erfolgreich platziert werden. Auf Basis des Ausgabe- und Bezugspreises von EUR 47,43-- pro Junger Aktie beträgt der Bruttoerlös aus der
Kapitalerhöhung über EUR 91 Mio.
Der Handel mit den Jungen Aktien startet im Amtlichen Handel der Wiener Börse voraussichtlich am 08.05.2015. Die Jungen Aktien verfügen über volle Dividendenberechtigung für das laufende Geschäftsjahr 2015.
Rückfragehinweis:
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Diese Information stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Oberbank AG dar. Das Angebot von Stamm-Stückaktien der Oberbank AG, das Gegenstand dieser Ad-Hoc Meldung ist, erfolgte ausschließlich durch und auf Grundlage des am 07.04.2015 veröffentlichten Prospekts in Österreich und Deutschland und hat am 27.04.2015 geendet
07.04.2015: Oberbank AG gibt Bezugspreis und Bezugsverhältnis für die Kapitalerhöhung bekannt
Linz, am 07.04.2015 - Die Oberbank AG hat den Bezugs- und Angebotspreis für die Jungen Aktien sowie das Bezugsverhältnis der Kapitalerhöhung festgelegt. Der Vorstand der Oberbank AG hat mit Genehmigung des Aufsichtsrats am heutigen Tag den Bezugs- und Angebotspreis je neuer, auf Inhaber lautende Stamm-Stückaktien ("Junge Aktien") mit EUR 47,43 beschlossen. Weiters wurde das Bezugsverhältnis mit 15:1 festgelegt, d.h, 15 Stamm-Stückaktien oder Vorzugs-Stückaktien berechtigen den Inhaber zum Bezug einer Jungen Aktie.
Vorbehaltlich der Billigung durch die Finanzmarktaufsicht, die für den heutigen Tag erwartet wird, steht dem Publikum ein nach Maßgabe des Österreichischen Kapitalmarktgesetzes (KMG) für das öffentliche Angebot erstellter Prospekt voraussichtlich ab dem heutigen Tag auf der Website der Gesellschaft unter www.oberbank.at unter dem Menüpunkt „Investor Relations“/“Oberbank Kapitalerhöhung“ und am Sitz der Oberbank AG, Untere Donaulände 28, 4020 Linz, kostenlos zur Verfügung.
Der Handel mit den Jungen Aktien startet im Amtlichen Handel der Wiener Börse voraussichtlich am oder um den 8 Mai 2015.
Eckdaten der Kapitalerhöhung:
- Emittent: Oberbank AG, Untere Donaulände 28, 4020 Linz
- Emissionsvolumen: Bis zu 1.918.875 Stück neue Stamm-Stückaktien
- Bezugsverhältnis: 15:1
- Bezugsfrist: voraussichtlich 9.April bis 23.April 2015
- Angebotsfrist des Folgeangebots: voraussichtlich 9.April bis 27.April 2015
- Bezugs- und Angebotspreis: EUR 47,43 je Junger Aktie
- Bestehende Stamm-Stückaktien: ISIN AT0000625108 (Wiener Börse, Segment "Standard Market Auction")
- Bestehende Vorzugs-Stückaktien: ISIN AT0000625132 (Wiener Börse, Segment "Standard Market Auction")
- Neue Stamm-Stückaktien: ISIN AT0000A1DSL1
- Bezugsrechte neue Stamm-Stückaktien: ISIN AT0000A1DVF7
- Volle Dividendenberechtigung der neuen Stamm-Stückaktien für das Geschäftsjahr 2015
- Valutatag: Voraussichtlich 8. Mai 2015
- Erster Notierungstag der neuen Stamm-Stückaktien: voraussichtlich am oder um den 8. Mai 2015
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Dir. Mag. Andreas Pachinger
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Mag. Frank Helmkamp
+43 / 732 / 7802 - 37247
frank.helmkamp@oberbank.at
Emittent:
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Fax: +43(0)732/78 58 10
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Sprache: Deutsch
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23.03.2015: Oberbank AG beschließt Vorschlag betreffend Dividendenerhöhung
Linz, am 23.3.2015 – Bei der heutigen Aufsichtsratssitzung wurde der Dividendenvorschlag für die Beschlussfassung in der heurigen Hauptversammlung am 19.5.2015 beschlossen. Demnach schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die Dividende um 10 % auf 55 Cent pro Aktie zu erhöhen. Diese Erhöhung wird der Hauptversammlung entsprechend vorgeschlagen.
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23.03.2015: Oberbank AG beschließt Kapitalerhöhung
Linz, am 23.3.2015 - Im April 2015 wird die Oberbank AG eine Kapitalerhöhung durchführen, um das Kernkapital nachhaltig zu stärken und das weitere Wachstum im Kerngeschäft zu forcieren. Der Vorstand der Oberbank AG hat mit Genehmigung des Aufsichtsrats am heutigen Tag eine Erhöhung des Grundkapitals von EUR 86.349.375 auf bis zu EUR 92.106.000 durch Ausgabe von bis zu 1.918.875 neuen, auf Inhaber lautende Stamm-Stückaktien ("Junge Aktien") beschlossen. Die Bezugs- und Angebotspreisspanne wird mit EUR 45,- bis EUR 55,- je Junger Aktie festgelegt. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre (Stamm-Stückaktien und Vorzugs-Stückaktien) wird gewahrt.
Die Bezugsfrist beginnt voraussichtlich am oder um den 9. April 2015 und endet voraussichtlich am oder um den 23. April 2015.
Die nicht über Bezugsrechte erworbenen Jungen Aktien werden in einem öffentlichen Angebot privaten und institutionellen Investoren in Österreich und Deutschland angeboten („Folgeangebot“). Die Angebotsfrist für das Folgeangebot startet voraussichtlich ebenso am oder um den 9. April 2015 und endet voraussichtlich am oder um den 27. April 2015. Die Festlegung des endgültigen Bezugs- und Angebotspreises für die Jungen Aktien innerhalb der Bezugs- und Angebotspreisspanne sowie des Bezugsverhältnisses bleibt einer weiteren Beschlussfassung der Organe der Oberbank vorbehalten.
Vorbehaltlich der Billigung durch die Finanzmarktaufsicht steht für das öffentliche Angebot in Österreich und Deutschland ein nach Maßgabe des österreichischen Kapitalmarktgesetzes (KMG) erstellter Prospekt voraussichtlich ab 7.April 2015 auf der Website der Gesellschaft unter www.oberbank.at und am Sitz der Oberbank AG, Untere Donaulände 28, 4020 Linz, kostenlos zur Verfügung.
Die Jungen Aktien verfügen über volle Dividendenberechtigung für das laufende Geschäftsjahr 2015.
Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Abteilung Sekretariat
Untere Donaulände 28
A-4020 Linz
Dir. Mag. Andreas Pachinger
+43 / 732 / 7802 - 37460
andreas.pachinger@oberbank.at
Mag. Frank Helmkamp
+43 / 732 / 7802 - 37247
frank.helmkamp@oberbank.at
Emittent:
Oberbank AG
Untere Donaulände 28
A-4020 Linz
Telefon: +43(0)732/78 02-0
Fax: +43(0)732/78 58 10
E-Mail sek@oberbank.at
www: www.oberbank.at
Branche: Banken
ISIN: AT0000625108, AT0000625132
Indizes: WBI
Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien
Sprache: Deutsch
Diese Information stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Oberbank AG dar. Das Angebot von Stamm-Stückaktien der Oberbank AG erfolgt ausschließlich durch und auf Grundlage des voraussichtlich am 7. April 2015 veröffentlichten Prospekts in Österreich und Deutschland. Die Verbreitung des genannten Prospekts sowie das öffentliche Angebot der Stamm-Stückaktien sind auf Österreich und Deutschland beschränkt.
25.11.2014: Oberbank AG überlegt Kapitalerhöhung im zweiten Quartal 2015
Linz, am 25.11.2014 - Die im Standard Market Auction Segment der Wiener Börse notierte Oberbank AG überlegt, im zweiten Quartal 2015 eine Kapitalerhöhung durchzuführen. Ziel ist, die gute Kapitalsituation der Gesellschaft weiter zu stärken und weiterhin mit gezielter Expansion das Geschäfts- und Ertragswachstum abzusichern. Der Vorstand hat sich dazu in der heutigen Aufsichtsratssitzung mit dem Aufsichtsrat beraten und dann den entsprechenden Grundsatzentschluss gefasst, das Vorhaben einer Kapitalmaßnahme im zweiten Quartal 2015 zu prüfen und zu evaluieren.
Auf Basis dieser Evaluierung werden die weiteren Gremialbeschlüsse im Vorstand und im Aufsichtsrat der Oberbank AG gefasst sowie bei positiver Beschlussfassung ein den gesetzlichen Bestimmungen entsprechender Kapitalmarktprospekt erstellt und nach Billigung zeitnah zum Beginn der Kapitalerhöhung veröffentlicht.
Überlegt wird eine Erhöhung des Grundkapitals von derzeit 86,3 Mio. Euro auf rund 91,3 Mio. Euro. Dies würde unter Zugrundelegung des aktuellen Börsenkurses der Stammstückaktien der Oberbank AG je nach Höhe eines allfälligen Abschlages einen Brutto-Emissionserlös von rund 75 Mio. Euro ergeben.
Die Kapitalmaßnahme würde unter Ausnützung der anlässlich der Hauptversammlung im Jahr 2012 eingeräumten Ermächtigung mit Zustimmung des Aufsichtsrates unter Wahrung des Bezugsrechtes für bestehende Stamm- und Vorzugsaktionäre durch Ausgabe von neuen, auf Inhaber lautenden Oberbank-Stammstückaktien durchgeführt werden.
Die Oberbank AG wird zeitgerecht über die weiteren Details der geplanten Kapitalerhöhung informieren.
Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Abteilung Sekretariat
Untere Donaulände 28
A-4020 Linz
Dir. Mag. Andreas Pachinger
+43 / 732 / 7802 - 37460
andreas.pachinger@oberbank.at
Mag. Frank Helmkamp
+43 / 732 / 7802 - 37247
frank.helmkamp@oberbank.at
Emittent:
Oberbank AG
Untere Donaulände 28
A-4020 Linz
Telefon: +43(0)732/78 02-0
Fax: +43(0)732/78 58 10
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Directors' Dealings Meldungen
18.12.2024: Wolfgang Pischinger
Linz, am 18.12.2024 (13:00 CET) – Directors Dealing: Wolfgang Pischinger
03.07.2024: Dr. Gertrude Gasselsberger
Linz, am 03.07.2024 (16:55 CET) – Directors Dealing: Dr. Gertrude Gasselsberger
28.06.2024 (2): Dr. Franz Gasselsberger, MBA
Linz, am 28.06.2024 (13:00 CET) – Directors Dealing: Dr. Franz Gasselsberger, MBA
28.06.2024 (1): Dr. Franz Gasselsberger, MBA
Linz, am 28.06.2024 (13:00 CET) – Directors Dealing: Dr. Franz Gasselsberger, MBA
28.06.2024 (3): Mag. Florian Hagenauer, MBA
Linz, am 28.06.2024 (13:00 CET) – Directors Dealing: Mag. Florian Hagenauer, MBA
28.06.2024 (2): Mag. Florian Hagenauer, MBA
Linz, am 28.06.2024 (13:00 CET) – Directors Dealing: Mag. Florian Hagenauer, MBA
28.06.2024 (1): Mag. Florian Hagenauer, MBA
Linz, am 28.06.2024 (13:00 CET) – Directors Dealing: Mag. Florian Hagenauer, MBA
28.06.2024 (3): Martin Seiter, MBA
Linz, am 28.06.2024 (13:00 CET) – Directors Dealing: Martin Seiter, MBA
28.06.2024 (2): Martin Seiter, MBA
Linz, am 28.06.2024 (13:00 CET) – Directors Dealing: Martin Seiter, MBA
28.06.2024 (1): Martin Seiter, MBA
Linz, am 28.06.2024 (13:00 CET) – Directors Dealing: Martin Seiter, MBA
28.06.2024 (3): Mag. Isabella Lehner, MBA
Linz, am 28.06.2024 (13:00 CET) – Directors Dealing: Mag. Isabella Lehner, MBA
28.06.2024 (2): Mag. Isabella Lehner, MBA
Linz, am 28.06.2024 (13:00 CET) – Directors Dealing: Mag. Isabella Lehner, MBA
28.06.2024 (1): Mag. Isabella Lehner, MBA
Linz, am 28.06.2024 (13:00 CET) – Directors Dealing: Mag. Isabella Lehner, MBA
28.06.2024 (2): Wolfgang Pischinger
Linz, am 28.06.2024 (13:00 CET) – Directors Dealing: Wolfgang Pischinger
28.06.2024 (1): Wolfgang Pischinger
Linz, am 28.06.2024 (13:00 CET) – Directors Dealing: Wolfgang Pischinger
28.06.2024 (2): Sven Zeiss
Linz, am 28.06.2024 (13:00 CET) – Directors Dealing: Sven Zeiss
28.06.2024 (1): Sven Zeiss
Linz, am 28.06.2024 (13:00 CET) – Directors Dealing: Sven Zeiss
28.06.2024 (2): Susanne Braun
Linz, am 28.06.2024 (13:00 CET) – Directors Dealing: Susanne Braun
28.06.2024 (1): Susanne Braun
Linz, am 28.06.2024 (13:00 CET) – Directors Dealing: Susanne Braun
28.06.2024 (2): Alexandra Grabner
Linz, am 28.06.2024 (13:00 CET) – Directors Dealing: Alexandra Grabner
28.06.2024 (1): Alexandra Grabner
Linz, am 28.06.2024 (13:00 CET) – Directors Dealing: Alexandra Grabner
28.06.2024 (2): Elfriede Höchtel
Linz, am 28.06.2024 (13:00 CET) – Directors Dealing: Elfriede Höchtel
28.06.2024 (1): Elfriede Höchtel
Linz, am 28.06.2024 (13:00 CET) – Directors Dealing: Elfriede Höchtel
17.06.2024: BOB Mitarbeiterbeteiligungsgenossenschaft e. Gen.
Linz, am 17.06.024 (16:10 CET) – Directors Dealing: BOB Mitarbeiterbeteiligungsgenossenschaft e. Gen.
23.05.2024: Hainzl Privatstiftung
Linz, am 23.05.2024 (15:00 CET) – Directors Dealing: HAINZL Privatstiftung
18.04.2024: BOB Mitarbeiterbeteiligungsgenossenschaft e. Gen.
Linz, am 18.04.2024 (15:10 CET) – Directors Dealing: BOB Mitarbeiterbeteiligungsgenossenschaft e. Gen.
11.04.2024 (2): Pierer Industrie AG
Linz, am 11.04.2024 (15:00 CET) – Directors Dealing: Pierer Industrie AG
11.04.2024 (1): Pierer Industrie AG
Linz, am 11.04.2024 (15:00 CET) – Directors Dealing: Pierer Industrie AG
05.04.2024: Dr. Franz Gasselsberger, MBA
Linz, am 05.04.2024 (15:00 CET) – Directors Dealing: Dr. Franz Gasselsberger, MBA
13.03.2024 (2): Palfinger AG
Linz, am 13.03.2024 (14:56 CET) - Directors Dealing: Palfinger AG
13.03.2024 (1): Palfinger AG
Linz, am 13.03.2024 (14:56 CET) - Directors Dealing: Palfinger AG
06.02.2024: Lenzing Aktiengesellschaft
Linz, am 06.02.2024 (12:56 CET) - Directors Dealing: Lenzing Aktiengesellschaft
25.01.2024 (2): Pierer Industrie AG
Linz, am 25.01.2024 (16:30 CET) – Directors Dealing: Pierer Industrie AG
25.01.2024 (1): Pierer Industrie AG
Linz, am 25.01.2024 (16:30 CET) – Directors Dealing: Pierer Industrie AG
24.01.2024 (2): Pierer Industrie AG
Linz, am 24.01.2024 (14:30 CET) – Directors Dealing: Pierer Industrie AG
24.01.2024 (1): Pierer Industrie AG
Linz, am 24.01.2024 (14:30 CET) – Directors Dealing: Pierer Industrie AG
21.11.2023: Lenzing Aktiengesellschaft
Linz, am 21.11.2023 (12:56 CET) - Directors Dealing: Lenzing Aktiengesellschaft
05.09.2023: Alexandra Grabner
Linz, am 05.09.2023 (15:03 CET) – Directors Dealing: Alexandra Grabner
06.07.2023: Wolfgang Pischinger
Linz, am 06.07.2023 (13:03 CET) – Directors Dealing: Wolfgang Pischinger
28.06.2023 (3): Dr. Franz Gasselsberger, MBA
Linz, am 28.06.2023 (15:00 CET) – Directors Dealing: Dr. Franz Gasselsberger, MBA
28.06.2023 (2): Dr. Franz Gasselsberger, MBA
Linz, am 28.06.2023 (15:00 CET) – Directors Dealing: Dr. Franz Gasselsberger, MBA
28.06.2023 (1): Dr. Franz Gasselsberger, MBA
Linz, am 28.06.2023 (15:00 CET) – Directors Dealing: Dr. Franz Gasselsberger, MBA
28.06.2023: Dr. Josef Weißl, MBA
Linz, am 28.06.2023 (15:00 CET) – Directors Dealing: Dr. Josef Weißl, MBA
28.06.2023 (3): Mag. Florian Hagenauer, MBA
Linz, am 28.06.2023 (15:00 CET) – Directors Dealing: Mag. Florian Hagenauer, MBA
28.06.2023 (2): Mag. Florian Hagenauer, MBA
Linz, am 28.06.2023 (15:00 CET) – Directors Dealing: Mag. Florian Hagenauer, MBA
28.06.2023 (1): Mag. Florian Hagenauer, MBA
Linz, am 28.06.2023 (15:00 CET) – Directors Dealing: Mag. Florian Hagenauer, MBA
28.06.2023 (3): Martin Seiter, MBA
Linz, am 28.06.2023 (15:00 CET) – Directors Dealing: Martin Seiter, MBA
28.06.2023 (2): Martin Seiter, MBA
Linz, am 28.06.2023 (15:00 CET) – Directors Dealing: Martin Seiter, MBA
28.06.2023 (1): Martin Seiter, MBA
Linz, am 28.06.2023 (15:00 CET) – Directors Dealing: Martin Seiter, MBA
28.06.2023 (2): Mag. Isabella Lehner, MBA
Linz, am 28.06.2023 (15:00 CET) – Directors Dealing: Mag. Isabella Lehner, MBA
28.06.2023 (1): Mag. Isabella Lehner, MBA
Linz, am 28.06.2023 (15:00 CET) – Directors Dealing: Mag. Isabella Lehner, MBA
28.06.2023 (2): Wolfgang Pischinger
Linz, am 28.06.2023 (15:00 CET) – Directors Dealing: Wolfgang Pischinger
28.06.2023 (1): Wolfgang Pischinger
Linz, am 28.06.2023 (15:00 CET) – Directors Dealing: Wolfgang Pischinger
28.06.2023 (2): Sven Zeiss
Linz, am 28.06.2023 (15:00 CET) – Directors Dealing: Sven Zeiss
28.06.2023 (1): Sven Zeiss
Linz, am 28.06.2023 (15:00 CET) – Directors Dealing: Sven Zeiss
28.06.2023 (2): Susanne Braun
Linz, am 28.06.2023 (15:00 CET) – Directors Dealing: Susanne Braun
28.06.2023 (1): Susanne Braun
Linz, am 28.06.2023 (15:00 CET) – Directors Dealing: Susanne Braun
28.06.2023 (2): Alexandra Grabner
Linz, am 28.06.2023 (15:00 CET) – Directors Dealing: Alexandra Grabner
28.06.2023 (1): Alexandra Grabner
Linz, am 28.06.2023 (15:00 CET) – Directors Dealing: Alexandra Grabner
28.06.2023 (2): Elfriede Höchtel
Linz, am 28.06.2023 (15:00 CET) – Directors Dealing: Elfriede Höchtel
28.06.2023 (1): Elfriede Höchtel
Linz, am 28.06.2023 (15:00 CET) – Directors Dealing: Elfriede Höchtel
16.06.2023: BOB Mitarbeiterbeteiligungsgenossenschaft e. Gen.
Linz, am 16.06.2023 (11:10 CET) – Directors Dealing: BOB Mitarbeiterbeteiligungsgenossenschaft e. Gen.
25.05.2023: BOB Mitarbeiterbeteiligungsgenossenschaft e. Gen.
Linz, am 25.05.2023 (09:48 CET) – Directors Dealing: BOB Mitarbeiterbeteiligungsgenossenschaft e. Gen.
16.03.2023: BOB Mitarbeiterbeteiligungsgenossenschaft e. Gen.
Linz, am 16.03.2023 (12:09 CET) – Directors Dealing: BOB Mitarbeiterbeteiligungsgenossenschaft e. Gen.
27.02.2023: Dr. Franz Gasselsberger, MBA
Linz, am 27.02.2023 (11:30 CET) – Directors Dealing: Dr. Franz Gasselsberger, MBA
22.12.2022: BKS Bank AG
Linz, am 22.12.2022 (16:13 CET) - Directors Dealing: BKS Bank AG
19.12.2022: Sven Zeiss
Linz, am 19.12.2022 (10:46 CET) – Directors Dealing: Sven Zeiss
27.10.2022: BOB Mitarbeiterbeteiligungsgenossenschaft e. Gen.
Linz, am 27.10.2022 (15:09 CET) – Directors Dealing: BOB Mitarbeiterbeteiligungsgenossenschaft e. Gen.
27.10.2022: Pierer Industrie AG
Linz, am 27.10.2022 (15:12 CET) – Directors Dealing: Pierer Industrie AG
27.10.2022: Mitterbauer Beteiligungs - Aktiengesellschaft
Linz, am 27.10.2022 (15:15 CET) – Directors Dealing: Mitterbauer Beteiligungs - Aktiengesellschaft
25.10.2022: Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
Linz, am 25.10.2022 (14:50 CET) – Directors Dealing: Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
26.09.2022: Dr. Gertrude Gasselsberger
Linz, am 26.09.2022 (13:44 CET) - Directors Dealing: Dr. Gertrude Gasselsberger
19.09.2022 (2): Dr. Franz Gasselsberger, MBA
Linz, am 19.09.2022 (10:52 CET) – Directors Dealing: Dr. Franz Gasselsberger, MBA
19.09.2022 (1): Dr. Franz Gasselsberger, MBA
Linz, am 19.09.2022 (10:52 CET) – Directors Dealing: Dr. Franz Gasselsberger, MBA
14.07.2022: Wolfgang Pischinger
Linz, am 14.07.2022 (11:48 CET) – Directors Dealing: Wolfgang Pischinger
28.06.2022 (3): Mag. Florian Hagenauer, MBA
Linz, am 28.06.2022 (14:09 CET) – Directors Dealing: Mag. Florian Hagenauer, MBA
28.06.2022 (2): Mag. Florian Hagenauer, MBA
Linz, am 28.06.2022 (14:22 CET) – Directors Dealing: Mag. Florian Hagenauer, MBA
28.06.2022 (1): Mag. Florian Hagenauer, MBA
Linz, am 28.06.2022 (14:39 CET) – Directors Dealing: Mag. Florian Hagenauer, MBA
28.06.2022 (3): Martin Seiter, MBA
Linz, am 28.06.2022 (14:26 CET) – Directors Dealing: Martin Seiter, MBA
28.06.2022 (2): Martin Seiter, MBA
Linz, am 28.06.2022 (14:33 CET) – Directors Dealing: Martin Seiter, MBA
28.06.2022 (1): Martin Seiter, MBA
Linz, am 28.06.2022 (14:37 CET) – Directors Dealing: Martin Seiter, MBA
28.06.2022 (3): Dr. Franz Gasselsberger, MBA
Linz, am 28.06.2022 (14:42 CET) – Directors Dealing: Dr. Franz Gasselsberger, MBA
28.06.2022 (2): Dr. Franz Gasselsberger, MBA
Linz, am 28.06.2022 (14:46 CET) – Directors Dealing: Dr. Franz Gasselsberger, MBA
28.06.2022 (1): Dr. Franz Gasselsberger, MBA
Linz, am 28.06.2022 (14:48 CET) – Directors Dealing: Dr. Franz Gasselsberger, MBA
28.06.2022 (3): Dr. Josef Weißl, MBA
Linz, am 28.06.2022 (14:52 CET) – Directors Dealing: Dr. Josef Weißl, MBA
28.06.2022 (2): Dr. Josef Weißl, MBA
Linz, am 28.06.2022 (14:53 CET) – Directors Dealing: Dr. Josef Weißl, MBA
28.06.2022 (1): Dr. Josef Weißl, MBA
Linz, am 28.06.2022 (14:55 CET) – Directors Dealing: Dr. Josef Weißl, MBA
28.06.2022 (2): Wolfgang Pischinger
Linz, am 28.06.2022 (15:02 CET) – Directors Dealing: Wolfgang Pischinger
28.06.2022 (1): Wolfgang Pischinger
Linz, am 28.06.2022 (15:04 CET) – Directors Dealing: Wolfgang Pischinger
28.06.2022 (2): Sven Zeiss
Linz, am 28.06.2022 (15:06 CET) – Directors Dealing: Sven Zeiss
28.06.2022 (1): Sven Zeiss
Linz, am 28.06.2022 (15:08 CET) – Directors Dealing: Sven Zeiss
28.06.2022 (2): Susanne Braun
Linz, am 28.06.2022 (15:10 CET) – Directors Dealing: Susanne Braun
28.06.2022 (1): Susanne Braun
Linz, am 28.06.2022 (15:11 CET) – Directors Dealing: Susanne Braun
28.06.2022 (2): Alexandra Grabner
Linz, am 28.06.2022 (15:13 CET) – Directors Dealing: Alexandra Grabner
28.06.2022 (1): Alexandra Grabner
Linz, am 28.06.2022 (15:15 CET) – Directors Dealing: Alexandra Grabner
28.06.2022 (2): Elfriede Höchtel
Linz, am 28.06.2022 (15:21 CET) – Directors Dealing: Elfriede Höchtel
28.06.2022 (1): Elfriede Höchtel
Linz, am 28.06.2022 (15:26 CET) – Directors Dealing: Elfriede Höchtel
17.06.2022: BOB Mitarbeiterbeteiligungsgenossenschaft e. Gen.
Linz, am 17.06.2022 (11:25 CET) - Directors Dealing: BOB Mitarbeiterbeteiligungsgenossenschaft e. Gen.
01.06.2022: Dr. Josef Weißl, MBA
Linz, am 01.06.2022 (13:05 CET) - Directors Dealing: Dr. Josef Weißl MBA
17.05.2022: BOB Mitarbeiterbeteiligungsgenossenschaft e. Gen.
Linz, am 17.05.2022 (16:20 CET) - Directors Dealing: BOB Mitarbeiterbeteiligungsgenossenschaft e. Gen.
30.08.2021: Wolfgang Pischinger
Linz, am 30.08.2021 (14:30 CET) - Directors Dealing: Wolfgang Pischinger
29.06.2021 (2): Dr. Franz Gasselsberger, MBA
Linz, am 29.06.2021 (10:00 CET) - Directors Dealing: Dr. Franz Gasselsberger, MBA
29.06.2021 (2): Mag. Florian Hagenauer, MBA
Linz, am 29.06.2021 (10:00 CET) - Directors Dealing: Mag. Florian Hagenauer, MBA
29.06.2021 (2): Dr. Josef Weißl, MBA
Linz, am 29.06.2021 (10:00 CET) - Directors Dealing: Dr. Josef Weißl MBA
29.06.2021 (2): Martin Seiter, MBA
Linz, am 29.06.2021 (10:00 CET) - Directors Dealing: Martin Seiter, MBA
29.06.2021: Wolfgang Pischinger
Linz, am 29.06.2021 (10:00 CET) - Directors Dealing: Wolfgang Pischinger
29.06.2021: Elfriede Höchtel
Linz, am 29.06.2021 (10:00 CET) - Directors Dealing: Elfriede Höchtel
29.06.2021: Alexandra Grabner
Linz, am 29.06.2021 (10:00 CET) - Directors Dealing: Alexandra Grabner
29.06.2021: Susanne Braun
Linz, am 29.06.2021 (10:00 CET) - Directors Dealing: Susanne Braun
29.06.2021: Sven Zeiss
Linz, am 29.06.2021 (10:00 CET) - Directors Dealing: Sven Zeiss
29.06.2021 (1): Dr. Franz Gasselsberger, MBA
Linz, am 29.06.2021 (10:00 CET) - Directors Dealing: Dr. Franz Gasselsberger, MBA
29.06.2021 (1): Mag. Florian Hagenauer, MBA
Linz, am 29.06.2021 (10:00 CET) - Directors Dealing: Mag. Florian Hagenauer, MBA
29.06.2021 (1): Dr. Josef Weißl, MBA
Linz, am 29.06.2021 (10:00 CET) - Directors Dealing: Dr. Josef Weißl MBA
29.06.2021 (1): Martin Seiter, MBA
Linz, am 29.06.2021 (10:00 CET) - Directors Dealing: Martin Seiter, MBA
25.06.2021: Dr. Franz Gasselsberger, MBA
Linz, am 25.06.2021 (12:15 CET) - Directors Dealing: Dr. Franz Gasselsberger, MBA
25.06.2021: Mag. Florian Hagenauer, MBA
Linz, am 25.06.2021 (12:15 CET) - Directors Dealing: Mag. Florian Hagenauer, MBA
25.06.2021: Dr. Josef Weißl, MBA
Linz, am 25.06.2021 (12:15 CET) - Directors Dealing: Dr. Josef Weißl, MBA
25.06.2021: Martin Seiter, MBA
Linz, am 25.06.2021 (12:15 CET) - Directors Dealing: Martin Seiter, MBA
25.06.2021: Wolfgang Pischinger
Linz, am 25.06.2021 (12:15 CET) - Directors Dealing: Wolfgang Pischinger
25.06.2021: Elfriede Höchtel
Linz, am 25.06.2021 (12:15 CET) - Directors Dealing: Elfriede Höchtel
25.06.2021: Alexandra Grabner
Linz, am 25.06.2021 (12:15 CET) - Directors Dealing: Alexandra Grabner
25.06.2021: Susanne Braun
Linz, am 25.06.2021 (12:15 CET) - Directors Dealing: Susanne Braun
25.06.2021: Sven Zeiss
Linz, am 25.06.2021 (12:15 CET) - Directors Dealing: Sven Zeiss
21.06.2021: BOB Mitarbeiterbeteiligungsgenossenschaft e. Gen.
Linz, am 21.06.2021 (13:30 CET) - Directors Dealing: BOB Mitarbeiterbeteiligungsgenossenschaft e. Gen.
25.06.2020: Dr. Franz Gasselsberger MBA
Linz, am 25.06.2020 (12:30 CET) - Directors Dealing: Dr. Franz Gasselsberger MBA
25.06.2020: Mag. Florian Hagenauer, MBA
Linz, am 25.06.2020 (12:30 CET) - Directors Dealing: Mag. Florian Hagenauer, MBA
25.06.2020: Dr. Josef Weißl, MBA
Linz, am 25.06.2020 (12:30 CET) - Directors Dealing: Dr. Josef Weißl MBA
25.06.2020: Wolfgang Pischinger
Linz, am 25.06.2020 (12:30 CET) - Directors Dealing: Wolfgang Pischinger
25.06.2020: Elfriede Höchtel
Linz, am 25.06.2020 (12:30 CET) - Directors Dealing: Elfriede Höchtel
25.06.2020 : Alexandra Grabner
Linz, am 25.06.2020 (12:30 CET) - Directors Dealing: Alexandra Grabner
25.06.2020: Susanne Braun
Linz, am 25.06.2020 (12:30 CET) - Directors Dealing: Susanne Braun
25.06.2020: Sven Zeiss
Linz, am 25.06.2020 (12:30 CET) - Directors Dealing: Sven Zeiss
15.06.2020 (2): Dr. Franz Gasselsberger, MBA
Linz, am 15.06.2020 (16:20 CET) - Directors Dealing: Dr. Franz Gasselsberger, MBA
15.06.2020 (1): Dr. Franz Gasselsberger, MBA
Linz, am 15.06.2020 (16:20 CET) - Directors Dealing: Dr. Franz Gasselsberger, MBA
15.06.2020 (2): Mag. Florian Hagenauer, MBA
Linz, am 15.06.2020 (16:20 CET) - Directors Dealing: Mag. Florian Hagenauer, MBA
15.06.2020 (1): Mag. Florian Hagenauer, MBA
Linz, am 15.06.2020 (16:20 CET) - Directors Dealing: Mag. Florian Hagenauer, MBA
15.06.2020 (2): Dr. Josef Weißl, MBA
Linz, am 15.06.2020 (16:20 CET) - Directors Dealing: Dr. Josef Weißl, MBA
15.06.2020 (1): Dr. Josef Weißl, MBA
Linz, am 15.06.2020 (16:20 CET) - Directors Dealing: Dr. Josef Weißl, MBA
15.06.2020: BOB Mitarbeiterbeteiligungsgenossenschaft e. Gen.
Linz, am 15.06.2020 (16:20 CET) - Directors Dealing: BOB Mitarbeiterbeteiligungsgenossenschaft e. Gen.
15.06.2020: Sven Zeiss
Linz, am 15.06.2020 (16:20 CET) - Directors Dealing: Sven Zeiss
15.06.2020: Wolfgang Pischinger
Linz, am 15.06.2020 (16:20 CET) - Directors Dealing: Wolfgang Pischinger
15.06.2020: Elfriede Höchtel
Linz, am 15.06.2020 (16:20 CET) - Directors Dealing: Elfriede Höchtel
15.06.2020: Alexandra Grabner
Linz, am 15.06.2020 (16:20 CET) - Directors Dealing: Alexandra Grabner
15.06.2020: Susanne Braun
Linz, am 15.06.2020 (16:20 CET) - Directors Dealing: Susanne Braun
Sonstige Bekanntmachungen
22.11.2024: Veröffentlichung eines Quartalsberichts
Internet-Veröffentlichung: https://www.oberbank.at/documents/20195/559187/irglobal_k_324.pdf
Veröffentlichungsdatum: 22.11.2024
22.08.2024: Halbjahresfinanzbericht gemäß § 125 BörseG
Internet-Veröffentlichung: https://www.oberbank.at/documents/20195/559187/irglobal_k_224.pdf
Veröffentlichungsdatum: 22.08.2024
13.05.2024: Veröffentlichung gemäß § 119 Abs 9 BörseG iVm § 2 VeröffentlichungsV
Die 144. ordentliche Hauptversammlung der Oberbank AG, abgehalten am 13. Mai 2024, hat folgende Beschlüsse betreffend den Rückerwerb eigener Aktien zu den Tagesordnungspunkten 10, 11 und 12 gefasst:
Tagesordnungspunkt 10:
a) Widerruf der in der 142. ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Mai 2022 auf die Dauer von 30 Monaten erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG im unausgenützten Umfang.
b) Ermächtigung des Vorstandes auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der 144. ordentlichen Hauptversammlung, eigene Aktien zum Zweck des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG bis zu 5 % des Grundkapitals zu erwerben. Der Gegenwert pro zu erwerbender Stückaktie darf jeweils den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Aktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen nicht um mehr als 20 % übersteigen oder unterschreiten. Diese Ermächtigung gilt auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung durch die 144. Hauptversammlung und endet somit am 13. November 2026.
Tagesordnungspunkt 11:
a) Widerruf der in der 142. ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Mai 2022 auf die Dauer von 30 Monaten erteilten Ermächtigung gemäß § 65 Abs 1 Z 7 AktG, eigene Aktien zum Zweck des Wertpapierhandels zu erwerben, im unausgenützten Umfang.
b) Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 65 Abs 1 Z 7 AktG, eigene Aktien zum Zweck des Wertpapierhandels mit der Maßgabe zu erwerben, dass der Handelsbestand der zu diesem Zweck zu erwerbenden Aktien den anteiligen Betrag von 5 % des Grundkapitals am Ende jeden Tages nicht übersteigen darf. Der Gegenwert pro zu erwerbender Stückaktie darf jeweils den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Aktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen nicht um mehr als 20 % übersteigen oder unterschreiten. Diese Ermächtigung gilt auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung durch die 144. Hauptversammlung und endet somit am 13. November 2026.
Tagesordnungspunkt 12:
a) Widerruf der in der 142. ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Mai 2022 auf die Dauer von 30 Monaten erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG im unausgenützten Umfang.
b) Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zum Erwerb eigener Aktien. Der Handel in eigenen Aktien als Erwerbszweck wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Anteil der zu erwerbenden Aktien darf 10% des Grundkapitals nicht übersteigen. Der Gegenwert pro zu erwerbender Stückaktie darf jeweils den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Aktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen nicht um mehr als 20 % übersteigen oder unterschreiten. Der Vorstand ist ermächtigt, aufgrund dieses Beschlusses erworbene eigene Aktien wieder zu veräußern. Der Vorstand ist verpflichtet, das jeweilige Rückkaufprogramm sowie dessen Dauer und ein allfälliges Wiederverkaufsprogramm unmittelbar vor Durchführung entsprechend den Bestimmungen des Börsegesetzes zu veröffentlichen. Jedes Rückkauf- und gegebenenfalls Wiederverkaufsprogramm muss dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre gemäß § 47a AktG entsprechen. Diese Ermächtigung gilt auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung durch die 144. Hauptversammlung und endet somit am 13. November 2026.
13.05.2024: Dividendenbekanntmachung
Linz, 13.05.2024 - Oberbank / Dividendenbekanntmachung
ISIN AT0000625108
Eindeutige Kennung: DVCA23625101
In der am 13. Mai 2024 abgehaltenen 144. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionärinnen und Aktionäre der Oberbank AG wurde beschlossen, für das Geschäftsjahr 2023 eine Dividende von EUR 1,00 pro dividendenberechtigter Aktie auszuschütten.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 21. Mai 2024 (Zahltag). Die Auszahlung der Dividende erfolgt nach Abzug der Kapitalertragsteuer in Höhe von 27,5%, sofern keine gesetzliche Ausnahme von der Einhebung der Kapitalertragssteuer vorgesehen ist, durch die depotführenden Kreditinstitute.
Der Ex-Dividendentag an der Wiener Börse ist der 16. Mai 2024. Nachweisstichtag für die Dividende (Record Date) ist der 17. Mai 2024.
Linz, im Mai 2024
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Abteilung Sekretariat
Untere Donaulände 28
A-4020 Linz
Dir. Mag. Andreas Pachinger
+43 / 732 / 7802 - 37460
andreas.pachinger@oberbank.at
Linz, 13.05.2024 - Oberbank AG / Dividend announcement
Dividend announcement
ISIN AT0000625108
Unique event code: DVCA23625101
At the 144th Ordinary Annual General Meeting of Oberbank AG stockholders held on 13 May 2024, it was agreed that a dividend of EUR 1.00 be distributed upon every share bearing an entitlement.
Dividend payment by the credit institute managing the account will take place on 21 May 2024, following the deduction of capital gains tax amounting to 27.5%, unless a statutory exception to the levying of capital gains tax is foreseen.
The ex-dividend day on the Vienna Stock Exchange is 16 May 2024 and the record date for dividends is 17 May 2024.
Linz, in May 2024
The Management Board
13.05.2024: Veröffentlichung eines Quartalsberichts
Internet-Veröffentlichung: https://www.oberbank.at/documents/20195/559187/irglobal_k_124.pdf
Veröffentlichungsdatum: 13.05.2024
03.04.2024: Veröffentlichung Jahresfinanzbericht gemäß § 124 BörseG
Internet-Veröffentlichung: www.oberbank.at/docs/irglobal_k_jfb23.zip
Veröffentlichungsdatum: 03.04.2024
24.11.2023: Korrektur zur Veröffentlichung eines Quartalsberichts vom 24.11.2023
Linz (pta009/24.11.2023/10:15 UTC+1) - Oberbank AG gibt hiermit bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:
Internet-Veröffentlichung: www.oberbank.at/docs/irglobal_k_323.pdf
Veröffentlichungsdatum: 24.11.2023
24.11.2023: Veröffentlichung eines Quartalsberichts
Internet-Veröffentlichung: www.oberbank.at/docs/irglobal_k_323.pdf
Veröffentlichungsdatum: 24.11.2023
24.08.2023: Halbjahresfinanzbericht gemäß § 125 BörseG
Internet-Veröffentlichung: https://www.oberbank.at/docs/irglobal_k_223.pdf
Veröffentlichungsdatum: 24.08.2023
31.07.2023: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte und des Kapitals gemäß § 135 Abs. 1 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Linz, 31. Juli 2023
ISIN AT0000625108
Hiermit teilt die Oberbank AG mit, dass die Gesamtzahl der Stimmrechte am Ende
des Monats Juli 2023 insgesamt 70.614.600 Stimmrechte und das Grundkapital unverändert EUR 105.921.900 beträgt. Die Veränderung der Gesamtzahl der
Stimmrechte ist seit der am 25.07.2023 erfolgten Firmenbucheintragung wirksam.
Weitere (freiwillige) Angaben:
Die Veränderung der Gesamtzahl der Stimmrechte resultiert aus einem Aktiensplit im Verhältnis 1:2. Für jede Stückaktie erhalten die Aktionäre dadurch eine weitere Stückaktie.
Rückfragehinweis:
Mag. Andreas Pachinger
+43 / 732 / 7802 - 37460
andreas.pachinger@oberbank.at
25.07.2023: Aktiensplit
Linz, am 25.07.2023: ISIN AT0000625108
Eindeutige Kennung: SPLF23625101
In der 143. ordentlichen Hauptversammlung der Oberbank AG am 16. Mai 2023 wurde ein Aktiensplit im Verhältnis 1:2 beschlossen. Für jede Stückaktie erhalten die Aktionäre dadurch eine weitere Stückaktie.
Dadurch wird die Anzahl der Aktien von bisher 35.307.300 auf 70.614.600 Stück erhöht. Das Grundkapital bleibt unverändert und beträgt nach wie vor EUR 105.921.900 und ist nun in 70.614.600 auf Inhaber lautende Stückaktien aufgeteilt. Auf jede Stückaktie entfällt künftig ein anteiliger Betrag am Grundkapital in Höhe von EUR 1,50.
Die Eintragung der Satzungsänderung ins Firmenbuch erfolgte am 25. Juli 2023 und der Beschluss über den Aktiensplit wurde damit an diesem Tag wirksam.
Die Umstellung der Notierung und die entsprechende Anpassung des Aktienkurses an der Wiener Börse wird per 01.August 2023 (Ex-Tag) wirksam.
Die Depotgutschrift erfolgt automatisch. Die Aktionäre haben nichts zu veranlassen.
Die Aktien werden im jeweiligen Depot im Verhältnis 1:2 unter der bestehenden ISIN AT0000625108 ab 01. August 2023 eingebucht.
Oberbank AG – share split
Linz, 25 July 2023: ISIN AT0000625108
Unique identification: SPLF23625101
A share split with a ratio of 1:2 was agreed at the 143rd Annual General Meeting of Oberbank AG on 16 May 2023. Accordingly, for each no-par value share, the shareholders will receive one additional no-par value share.
As a result, the number of shares will increase from 35,307,300 to 70,614,600. The share capital remains unchanged at EUR 105,921,900 and will now be divided into 70,614,600 bearer shares. In future, each no-par value share will account for a proportionate amount of the share capital of EUR 1.50.
The entry of the amendment to the Articles of Association in the commercial register took place on 25 July 2023 and the resolution on the share split thus became effective on this date.
The conversion of the listing and the corresponding adjustment of the share price on the stock exchange will take place on 01 August 2023 (ex-date).
Account crediting will be effected automatically. No action on the part of shareholders is required.
The shares will be credited to the respective accounts at a ratio of 1:2 under the existing ISIN AT0000625108 as of 01 August 2023.
19.05.2023: Veröffentlichung eines Quartalsberichts
Internet-Veröffentlichung: https://www.oberbank.at/docs/irglobal_k_123.pdf
Veröffentlichungsdatum: 19.05.2023
16.05.2023: Dividendenbekanntmachung
Linz, 16.05.2023 - Oberbank AG / Dividendenbekanntmachung
ISIN AT0000625108
Eindeutige Kennung: DVCA22625101
In der am 16. Mai 2023 abgehaltenen 143. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionärinnen und Aktionäre der Oberbank AG wurde beschlossen, für das Geschäftsjahr 2022 eine Dividende von EUR 1,45 pro dividendenberechtigter Aktie auszuschütten
Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 24. Mai 2023 (Zahltag). Die Auszahlung der Dividende erfolgt nach Abzug der Kapitalertragsteuer in Höhe von 27,5%, sofern keine gesetzliche Ausnahme von der Einhebung der Kapitalertragssteuer vorgesehen ist, durch die depotführenden Kreditinstitute.
Der Ex-Dividendentag an der Wiener Börse ist der 22. Mai 2023. Nachweisstichtag für die Dividende (Record Date) ist der 23. Mai 2023.
Linz, im Mai 2023
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Abteilung Sekretariat
Untere Donaulände 28
A-4020 Linz
Dir. Mag. Andreas Pachinger
+43 / 732 / 7802 - 37460
andreas.pachinger@oberbank.at
Linz, 16.05.2023 - Oberbank AG / Dividend announcement
ISIN AT0000625108
Unique event code: DVCA22625101
At the 143rd Ordinary Annual General Meeting of Oberbank AG stockholders held on 16 May 2023, it was agreed that a dividend of EUR 1.45 be distributed upon every share bearing an entitlement.
Dividend payment by the credit institute managing the account will take place on 24 May 2023, following the deduction of capital gains tax amounting to 27.5%, unless a statutory exception to the levying of capital gains tax is foreseen.
The ex-dividend day on the Vienna Stock Exchange is 22 May 2023 and the record date for dividends is 23 May 2022.
Linz, in May 2023
The Management Board
25.11.2022: Veröffentlichung eines Quartalsberichts
Internet-Veröffentlichung: https://www.oberbank.at/docs/irglobal_k_322.pdf
Veröffentlichungsdatum: 25.11.2022
27.10.2022: Veröffentlichung einer Beteiligungsmeldung gemäß § 135 Abs 2. BörseG
Linz, 27.10.2022 -
1. Emittent: Oberbank AG, Untere Donaulände 28, 4020 Linz
2. Erwerb/Veräußerung von Aktien (Stimmrechten)
3. Meldepflichtige Person
Syndikat (§ 133 Z 1 BörseG 2018)
Name: Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
Registrierter Sitz und Staat: Innsbruck, Österreich
Name: BTV 2000 Beteiligungsverwaltungsgesellschaft m.b.H.
Registrierter Sitz und Staat: Innsbruck, Österreich
Name: BKS Bank AG
Registrierter Sitz und Staat: Klagenfurt, Österreich
4. Namen der Aktionäre:
Beteiligungsverwaltung Gesellschaft m.b.H.
5. Datum der Schwellenberührung: 25.10.2022
6. Gesamtposition der meldepflichtigen Person
Prozentanteile der Stimmrechte, die zu Aktien gehören (7.A) | Prozentanteile der Stimmrechte, die die Finanz-/sonstigen Instrumente repräsentieren (7.B.1 + 7.B.2) |
Total von |
Gesamtzahl der Stimmrechte des Emittenten | |
Situation am Tag der Schwellenberührung | 31,24% | 0,00% | 31,24% | 35 307 300 |
Situation in der vorherigen Meldung (sofern anwendbar) | 35,44% | 27,29% |
7. Details über die gehaltenen Instrumente am Tag der Berührung der Schwelle:
A: Stimmrechte, die zu Aktien gehören | ||||
Anzahl der Stimmrechte | Prozentanteil der Stimmrechte | |||
ISIN der Aktien | Direkt (§ 130 BörseG 2018) | Indirekt (§ 133 BörseG 2018) | Direkt (§ 130 BörseG 2018) | Indirekt (§ 133 BörseG 2018) |
AT0000625108 | 11 029 248 | 31,24% | ||
Subsumme A | 11 29 248 | 31,24% |
B 1: Finanzinstrumente / sonstige Instrumente gem § 131 Abs 1 Z 1 BörseG 2018 | ||||
Art des Instruments | Verfalldatum | Ausübungsfrist | Anzahl der Stimmrechte die erworben werden können | Prozentanteil der Stimmrechte |
Subsumme B.1 |
B 2: Finanzinstrumente / sonstige Instrumente gem § 131 Abs 1 Z 2 BörseG 2018 | |||||
Art des Instruments | Verfalldatum | Ausübungsfrist | Physisches oder Cash Settlement | Anzahl der Stimmrechte | Prozentanteil der Stimmrechte |
Subsumme B.2 |
8. Information in Bezug auf die meldepflichtige Person:
Volle Kette der kontrollierten Unternehmen, über die die Stimmrechte und/oder Finanz-/sonstigen Instrumente gehalten werden, beginnend mit der obersten kontrollierenden natürlichen oder juristischen Person:
Ziffer | Name | Direkt kontrolliert durch Ziffer | Direkt gehaltene Stimmrechte in Aktien (%) | Direkt gehaltene Finanz-/sonstige Instrumente (%) | Total von beiden (%) |
1 | BKS Bank AG. | 2 | 14,21% | 14,21% | |
2 | Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft | 1 | 13,83% | 13,83% | |
3 | BTV 2000 Beteiligungsverwaltungsgesellschaft m.b.H. | 2 | 2,62% | 2,62% | |
4 | Beteiligungsverwaltung Gesellschaft m.b.H. | 0,58% | 0,58% |
9. Im Falle von Stimmrechtsvollmacht
Datum der Hauptversammlung: N/A
10. Sonstige Kommentare:
An der Oberbank ist ein Syndikat, bestehend aus der BKS Bank AG und der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, im Sinne des § 22 Abs 2 ÜbG kontrollierend beteiligt (kurz „Oberbank-Syndikat“).
Die Wüstenrot Wohnungswirtschaft reg. Gen.m.b.H. (kurz „WWW“), welche bis zum 25. Oktober 2022 ebenfalls Mitglied des Oberbank-Syndikates war, ist am 25. Oktober 2022 vollumfänglich aus dem Oberbank-Syndikat ausgeschieden. Durch ihr Ausscheiden unterschreitet die WWW die in § 130 Abs 1 BörseG normierte Schwelle von 4% und hält nach ihrem Ausscheiden keine Stimmrechte an der Oberbank AG mehr.
106.270 Stück der von WWW vormals gehaltenen syndizierten 1.589.585 Stück Aktien an der Oberbank AG wurden am 25. Oktober 2022 von der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft übernommen. Nach dem Ausscheiden der WWW aus dem Oberbank-Syndikat sinkt der vom Oberbank-Syndikat gehaltene Anteil der Stimmrechte an der Oberbank AG unter 35% (§ 130 Abs 1 BörseG). Das Oberbank-Syndikat inklusive der Unterordnungssyndikatspartnerin Beteiligungsverwaltung Gesellschaft m.b.H. hält nach dem Ausscheiden der WWW 31,24% der Stimmrechte an der Oberbank AG.
Die gegenständliche Meldung dient der transparenten Darstellung der Stimmrechtsverhältnisse.
Die gegenständliche Meldung erfolgt sowohl für das Oberbank-Syndikat als auch für die einzelnen Mitglieder des Oberbank-Syndikates, also die BKS Bank AG und die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft. Diese Meldung erfolgt ebenfalls für WWW.
Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Abteilung Sekretariat
Untere Donaulände 28
A-4020 Linz
Dir. Mag. Andreas Pachinger
+43 / 732 / 7802 - 37460
andreas.pachinger@oberbank.at
17.05.2022: Veröffentlichung gemäß § 119 Abs 9 BörseG iVm § 2 VeröffentlichungsV
Die 142. ordentliche Hauptversammlung der Oberbank AG, abgehalten am 17. Mai 2022, hat folgende Beschlüsse betreffend den Rückerwerb eigener Aktien zu den Tagesordnungspunkten 10, 11 und 12 gefasst:
Tagesordnungspunkt 10:
a) Widerruf der in der 140. ordentlichen Hauptversammlung vom 20. Mai 2020 auf die Dauer von 30 Monaten erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG im unausgenützten Umfang.
b) Ermächtigung der Oberbank AG eigene Aktien zum Zweck des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG bis zu 5 % des Grundkapitals auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der 142. ordentlichen Hauptversammlung zu erwerben.
Der Gegenwert pro zu erwerbender Stückaktie darf jeweils den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Aktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen nicht um mehr als 20 % übersteigen oder unterschreiten.
Diese Ermächtigung gilt auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung und endet somit am 17. November 2024.
Tagesordnungspunkt 11:
a) Widerruf der in der 140. ordentlichen Hauptversammlung vom 20. Mai 2020 auf die Dauer von 30 Monaten erteilten Ermächtigung gemäß § 65 Abs 1 Z 7 AktG eigene Aktien zum Zweck des Wertpapierhandels zu erwerben im unausgenützten Umfang.
b) Ermächtigung der Oberbank AG gemäß § 65 Abs 1 Z 7 AktG eigene Aktien zum Zweck des Wertpapierhandels mit der Maßgabe zu erwerben, dass der Handelsbestand der zu diesem Zweck zu erwerbenden Aktien den anteiligen Betrag von 5 % des Grundkapitals am Ende jeden Tages nicht übersteigen darf. Der Gegenwert pro zu erwerbender Stückaktie darf jeweils den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Aktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen nicht um mehr als 20 % übersteigen oder unterschreiten.
Diese Ermächtigung gilt auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung und endet somit am 17. November 2024.
Tagesordnungspunkt 12:
a) Widerruf der in der 140. ordentlichen Hauptversammlung vom 20. Mai 2020 auf die Dauer von 30 Monaten erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG im unausgenützten Umfang.
b) Ermächtigung der Oberbank gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zum Erwerb eigener Aktien. Der Handel in eigenen Aktien als Erwerbszweck wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Anteil der zu erwerbenden Aktien darf 10% des Grundkapitals nicht übersteigen. Der Gegenwert pro zu erwerbender Stückaktie darf jeweils den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Aktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen nicht um mehr als 20 % übersteigen oder unterschreiten. Der Vorstand ist ermächtigt, aufgrund dieses Beschlusses erworbene eigene Aktien wieder zu veräußern. Der Vorstand ist verpflichtet, das jeweilige Rückkaufprogramm sowie dessen Dauer und ein allfälliges Wiederverkaufsprogramm unmittelbar vor Durchführung entsprechend den Bestimmungen des Börsegesetzes zu veröffentlichen. Jedes Rückkauf- und gegebenenfalls Wiederverkaufsprogramm muss dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre gemäß § 47a AktG entsprechen. Der mit den von der Gesellschaft gemäß § 65 Abs 1 Z 1, 4, 7 und 8 AktG erworbenen eigenen Aktien verbundene Anteil am Grundkapital darf zusammen mit den anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10 von 100 des Grundkapitals nicht übersteigen.
Diese Ermächtigung gilt auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung durch die 142. Hauptversammlung und endet somit am 17. November 2024.
17.05.2022: Dividendenbekanntmachung
Linz, 17.05.2022 - Oberbank AG / Dividendenbekanntmachung
ISIN AT0000625108
Eindeutige Kennung: DVCA21625101
In der am 17. Mai 2022 abgehaltenen 142. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionärinnen und Aktionäre der Oberbank AG wurde beschlossen, für das Geschäftsjahr 2021 eine Dividende von EUR 1,00 pro dividendenberechtigter Aktie auszuschütten.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 24. Mai 2022 (Zahltag). Die Auszahlung der Dividende erfolgt nach Abzug der Kapitalertragsteuer in Höhe von 27,5%, sofern keine gesetzliche Ausnahme von der Einhebung der Kapitalertragssteuer vorgesehen ist, durch die depotführenden Kreditinstitute.
Der Ex-Dividendentag an der Wiener Börse ist der 20. Mai 2022. Nachweisstichtag für die Dividende (Record Date) ist der 23. Mai 2022.
Linz, im Mai 2022
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Abteilung Sekretariat
Untere Donaulände 28
A-4020 Linz
Dir. Mag. Andreas Pachinger
+43 / 732 / 7802 - 37460
andreas.pachinger@oberbank.at
Linz, 17.05.2022 - Oberbank AG / Dividend announcement
ISIN AT0000625108
Unique event code: DVCA21625101
At the 142nd Ordinary Annual General Meeting of Oberbank AG stockholders held on 17 May 2022, it was agreed that a dividend of EUR 1.00 be distributed upon every share bearing an entitlement.
Dividend payment by the credit institute managing the account will take place on 24 May 2022, following the deduction of capital gains tax amounting to 27.5%, unless a statutory exception to the levying of capital gains tax is foreseen.
The ex-dividend day on the Vienna Stock Exchange is 20 May 2022 and the record date for dividends is 23 May 2022.
Linz, in May 2022
The Management Board
11.05.2021: Dividendenbekanntmachung
Linz, 11.05.2021 - Oberbank AG / Dividendenbekanntmachung
ISIN AT0000625108
Eindeutige Kennung der Veranstaltung: DVCA20625101
In der am 11. Mai 2021 abgehaltenen 141. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionärinnen und Aktionäre der Oberbank AG wurde beschlossen,
a) auf jede dividendenberechtigte Aktie unbedingt eine Dividende von EUR 0,58 und
b) unter den aufschiebenden Bedingungen, dass
(i) die Empfehlung der Europäischen Zentralbank zur Beschränkung von Dividendenausschüttungen (Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 15. Dezember 2020 zu Dividendenausschüttungen während der COVID-19 Pandemie und zur Aufhebung der Empfehlung EZB/2020/35 [EZB/2020/62]) am 31.12.2021 oder früher für die Oberbank AG nicht mehr aufrecht ist und
(ii) zum Zeitpunkt des Eintritts der vorstehenden aufschiebenden Bedingung auch keine anderen gesetzlichen Beschränkungen oder beschränkenden aufsichtsbehördlichen Empfehlungen bestehen, die einer zusätzlichen Ausschüttung in dieser Höhe entgegenstehen,
zusätzlich auf jede dividendenberechtigte Aktie eine Dividende von EUR 0,17 auszuschütten, und
c) einen Betrag von EUR 4.500.000,00 einer freien Gewinnrücklage zuzuweisen und den verbleibenden Restbetrag des Bilanzgewinnes auf neue Rechnung vorzutragen.
Als Zahltag wurden für die unbedingte Dividende gemäß lit. a) der 19.05.2021 und für die aufschiebend bedingte Dividende gemäß lit. b) der 20. Bankwerktag nach Eintritt beider aufschiebenden Bedingungen festgesetzt.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt nach Abzug der Kapitalertragssteuer in der Höhe von 27,5%, sofern keine gesetzliche Ausnahme von der Einhebung der Kapitalertragssteuer vorgesehen ist, durch die depotführenden Kreditinstitute.
Der Ex-Dividendentag an der Wiener Börse ist der 17. Mai 2021, Nachweisstichtag für die Dividende (Record Date) ist der 18. Mai 2021.
Linz, im Mai 2021
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Abteilung Sekretariat
Untere Donaulände 28
A-4020 Linz
Dir. Mag. Andreas Pachinger
+43 / 732 / 7802 - 37460
andreas.pachinger@oberbank.at
Linz, 11.05.2021 - Oberbank AG / Dividend announcement
ISIN AT0000625108, ISIN AT0000625132
Unique event code: DVCA20625101
At the 141st Ordinary Annual General Meeting of the Oberbank AG stock-holders held on 11 May 2021, the following was agreed:
a) The unconditional distribution of a dividend of EUR 0.58 on every share bearing an entitlement and
b) among the conditions precedent that
(i) the recommendation of the European Central Bank regarding the limitation of dividend payments (recommendation of the European Central Bank from 15 December 2020 concerning the payment of dividends during the COVID-19 pandemic and the repeal of the ECB/2020/35 [ECB/2020/62] recommendation) as from 31 December 2021 or earlier, no longer applies to Oberbank AG and
(ii) at the time of the occurrence of the aforementioned condition precedent, no other statutory limitations or restrictive supervisory body recommendations exist, which would oppose an additional distribution of this amount,
an additional dividend of EUR 0.17 per dividend bearing share be distributed and
c) an amount of EUR 4,500,000.00 be allocated to a voluntary reserve, and the remaining amount be carried forward to new account.
The payment date for the unconditional dividend according to letter a) was established for 19 May 2021 and for the dividend contingent precedent according to letter b) was established for the twentieth bank working day following the occurrence of the two conditions precedent
Dividend payment by the credit institute managing the account will take place following the deduction of capital gains tax amounting to 27.5%, unless a statutory exception to the levying of capital gains tax is foreseen.
The ex-dividend day on the Vienna Stock Exchange is 17 May 2021 and the record date for dividends is 18 May 2021.
Linz, in May 20210
The Management Board
14.01.2021: Stammaktien
Linz, 14.01.2021 - Oberbank AG / Stammaktien
Die Oberbank AG gibt bekannt, dass die unter der ISIN AT0000A2HAY1 am geregelten Markt der Wiener Börse notierenden Stamm-Stückaktien per 25.01.2021 zu einer Notierung mit den unter der ISIN AT0000625108 notierenden Stamm-Stückaktien zusammengefügt werden.
Zurzeit notieren die aus der Umwandlung der Vorzugs-Stückaktien resultierenden Stamm-Stückaktien der Oberbank AG unter der ISIN AT0000A2HAY1 neben den bereits vorher unter der ISIN AT0000625108 notierenden Stamm-Stückaktien der Oberbank AG.
Hintergrund der Beantragung einer eigenen ISIN für diese umgewandelten Aktien war der Umstand, dass in der ordentlichen Hauptversammlung der Oberbank AG am 20.05.2020 der Beschluss gefasst wurde, die satzungsmäßig verpflichtende Mindestdividende von EUR 0,18 je Vorzugsaktie unbedingt sowie eine Dividende in gleicher Höhe für jede Stammaktie aufschiebend bedingt mit (i) dem Wegfall der Empfehlung der Europäischen Zentralbank zur Unterlassung diskretionärer Dividendenausschüttungen bis spätestens 31.12.2020 und (ii) dem Nichtbestehen eines gesetzlichen zwingenden Ausschüttungsverbots auszuzahlen.
Da diese Bedingungen eingetreten sind und die Auszahlung der Dividende für das Geschäftsjahr 2019 an die dividendenberechtigten Aktionäre mit 18.01.2021 erfolgt, ist eine Differenzierung zwischen den Aktien mittels unterschiedlicher ISIN nicht weiter erforderlich.
Letzter Handelstag der unter der ISIN AT0000A2HAY1 notierenden Stamm-Stückaktien ist der 22.01.2021.
Am 25.01.2021 notieren sämtliche 35.307.300 Stück Stammaktien der Oberbank AG unter der ISIN AT0000625108 am geregelten Markt der Wiener Börse.
Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Abteilung Sekretariat
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+43 / 732 / 7802 - 37460
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Linz, 14.01.2021 - Oberbank AG / Ordinary shares
Oberbank AG wishes to announce that as per 25 January 2021 the ordinary shares quoted on the regulated market of the Vienna Stock Exchange under ISIN AT0000A2HAY1 will be amalgamated with the ordinary shares listed under ISIN AT0000625108.
At present, the Oberbank AG ordinary shares emanating from the conversion of the preferred shares, which are quoted under ISIN AT0000A2, are listed together with the Oberbank AG ordinary shares already quoted under ISIN AT0000625108.
The background to the application for a separate ISIN for these converted shares was provided by the passing of a resolution at the Ordinary Annual General Meeting of Oberbank AG on 20 May 2020, which foresaw the postponement of the distribution of the minimum, statutorily required dividend of EUR 0.18 per preferred share, as well as a dividend of equal amount for each ordinary share subject to (i) The withdrawal of the recommendation of the European Central Bank to halt discretionary dividend payments by 31 December 2020 at the latest and (ii) The non-existence of a mandatory ban on dividend payment.
As these conditions precedent have been met and the distribution of the dividends for the 2019 financial year to those stockholders with a dividend entitlement takes place on 18 January 2021, a differentiation of the shares by means of divergent ISIN codes is no longer necessary.
The last trading day for ordinary shares listed under ISIN AT0000A2HAY1 is 22 January 2021.
On 25 January 2021 all 35.307.300 ordinary Oberbank AG shares will be quoted on the regulated market of the Vienna Stock Exchange under ISIN AT0000625108.
30.11.2020: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte und des Kapitals gemäß § 135 Abs. 1 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Linz, 30.11.2020 : Oberbank AG / Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte und des Kapitals gemäß § 135 Abs. 1 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Hiermit teilt die Oberbank AG mit, dass die Gesamtzahl der Stimmrechte am Ende des Monats November 2020 insgesamt 35.307.300 Stimmrechte und das neue Grundkapital EUR 105.921.900 beträgt. Die Veränderung der Gesamtzahl der Stimmrechte ist seit dem 07.11.2020 wirksam.
Weitere (freiwillige) Angaben:
Die Veränderung der Gesamtzahl der Stimmrechte resultiert aus der Umwandlung von Vorzugs-Stückaktien in Stamm-Stückaktien.
Rückfragehinweis:
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Dir. Mag. Andreas Pachinger
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25.11.2020: Wechsel im Vorsitz des Aufsichtsrats
p style="text-align: justify;">Linz, 25.11.2020 - Wechsel im Vorsitz des Aufsichtsrats
Nach dem mit Ad-Hoc-Meldung vom 20.11.2020 bekannt gegebenen Rückzug von Frau Dr. Herta Stockbauer aus dem Aufsichtsratsvorsitz der Oberbank AG wurde Herr Dr. Martin Zahlbruckner, CEO der delfortgroup AG, in der heutigen Sitzung wie erwartet zum neuen Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt.
Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Abteilung Sekretariat
Untere Donaulände 28
A-4020 Linz
Dir. Mag. Andreas Pachinger
+43 / 732 / 7802 - 37460
andreas.pachinger@oberbank.at
10.11.2020 (2): Veröffentlichung einer Beteiligungsmeldung gemäß §135 Abs. 2 BörseG
Linz, 10.11.2020 -
1. Emittent: Oberbank AG, Untere Donaulände 28, 4020 Linz
2. Grund der Mitteilung: Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte
3. Meldepflichtige Person
Name: UniCredit S.p.A
Sitz: Milano
Staat: Italy
4. Name der Aktionäre: UniCredit Bank Austria AG
CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H.
5. Datum der Schwellenberührung: 07.11.2020
6. Gesamtposition der meldepflichtigen Person
Prozentanteile der Stimmrechte, die zu Aktien gehören (7.A) | Prozentanteile der Stimmrechte, die die Finanz-/sonstigen Instrumente repräsentieren (7.B.1 + 7.B.2) |
Summe von |
Gesamtzahl der Stimmrechte des Emittenten | |
Situation am Tag der Schwellenberührung | 27,17% | 0,00% | 27,17% | 35 307 300 |
Situation in der vorherigen Meldung (sofern anwendbar) | 27,29% | 27,29% |
Details
7. Details über die gehaltenen Instrumente am Tag der Berührung der Schwelle:
A: Stimmrechte, die zu Aktien gehören | ||||
Anzahl der Stimmrechte | Prozentanteil der Stimmrechte | |||
ISIN der Aktien | Direkt (§ 130 BörseG 2018) | Indirekt (§ 133 BörseG 2018) | Direkt (§ 130 BörseG 2018) | Indirekt (§ 133 BörseG 2018) |
AT0000625108 | 9 594 407 | 27,17% | ||
Subsumme A | 9 594 407 | 27,17% |
B 1: Finanzinstrumente / sonstige Instrumente gem § 131 Abs 1 Z 1 BörseG 2018 | ||||
Art des Instruments | Verfalldatum | Ausübungsfrist | Anzahl der Stimmrechte die erworben werden können | Prozentanteil der Stimmrechte |
Subsumme B.1 |
B 2: Finanzinstrumente / sonstige Instrumente gem § 131 Abs 1 Z 2 BörseG 2018 | |||||
Art des Instruments | Verfalldatum | Ausübungsfrist | Physisches oder Cash Settlement | Anzahl der Stimmrechte | Prozentanteil der Stimmrechte |
Subsumme B.2 |
8. Information in Bezug auf die meldepflichtige Person:
Volle Kette der kontrollierten Unternehmen, über die die Stimmrechte und/oder Finanz-/sonstigen Instrumente gehalten werden, beginnend mit der obersten kontrollierenden natürlichen oder juristischen Person:
Ziffer | Name | Direkt kontrolliert durch Ziffer | Direkt gehaltene Stimmrechte in Aktien (%) | Direkt gehaltene Finanz-/sonstige Instrumente (%) | Total von beiden (%) |
1 | UniCredit S.p.A. | ||||
2 | UniCredit Bank Austria AG | 1 | 3,41% | 3,41% | |
3 | CABET-Holding-GmbH | 2 | |||
4 | CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. | 3 | 23,76% | 23,76% |
9. Im Falle von Stimmrechtsvollmacht
Datum der Hauptversammlung: -
Stimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: - entspricht - Stimmrechten
10. Sonstige Kommentare:
The reason for the notification according to §§130/133 Stock Exchange Act is a change in votings rights as a result of the conversion of preferred shares into ordinary shares of Oberbank AG, which will result in a marginal change of voting rights share of CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. in Oberbank AG below the threshold of 25%. This proportion of voting rights of CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H.will decrease from 25,97% to 23,76%. Further the proportion of voting rights of UniCredit Bank Austria-Group decreases from 27,29% to 27,17% as a result of this conversion.
Note: in the present case it is not a share transfer but a share conversion only.
Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Abteilung Sekretariat
Untere Donaulände 28
A-4020 Linz
Dir. Mag. Andreas Pachinger
+43 / 732 / 7802 - 37460
andreas.pachinger@oberbank.at
10.11.2020 (1): Veröffentlichung einer Beteiligungsmeldung gemäß § 135 Abs. 2 BörseG
Linz, 10.11.2020 -
1. Emittent: Oberbank AG, Untere Donaulände 28, 4020 Linz
2. Grund der Mitteilung: Änderung der Stimmrechte
3. Meldepflichtige Person
Syndikat (§ 133 Z 1 BörseG 2018)
Vorname | Name/Nachname | Sitz | Staat |
BKS Bank AG | Klagenfurt | Österreich | |
Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft | Innsbruck | Österreich | |
Wüstenrot Wohnungswirtschaft registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung | Salzburg | Österreich | |
BTV 2000 Beteiligungsverwaltungsgesellschaft m.b.H. | Innsbruck | Österreich |
4. Name der Aktionäre: Beteiligungsverwaltung Gesellschaft m.b.H.
5. Datum der Schwellenberührung: 7.11.2020
6. Gesamtposition der meldepflichtigen Person
|
Prozentanteile der Stimmrechte, die zu Aktien gehören (7.A) |
Prozentanteile der Stimmrechte, die die Finanz-/sonstigen Instrumente repräsentieren (7.B.1 + 7.B.2) |
Summe von |
Gesamtzahl der Stimmrechte des Emittenten |
Situation am Tag der Schwellenberührung |
35,44 % |
0,00 % |
35,44 % |
35 307 300 |
Situation in der vorherigen Meldung (sofern anwendbar) |
39,29 % |
|
39,29 % |
|
Details
7. Details über die gehaltenen Instrumente am Tag der Berührung der Schwelle:
A: Stimmrechte, die zu Aktien gehören |
||||
|
Anzahl der Stimmrechte |
Prozentanteil der Stimmrechte |
||
Direkt |
Indirekt |
Direkt |
Indirekt |
|
AT0000625108 |
|
12 185 204 |
|
34,51 % |
AT0000A2HAY1 |
|
327 359 |
|
0,93 % |
Subsumme A |
12 512 563 |
35,44 % |
B 1: Finanzinstrumente / sonstige Instrumente gem § 131 Abs 1 Z 1 BörseG 2018 |
||||
|
|
|
Anzahl der Stimmrechte die erworben werden können |
|
|
|
|
|
|
|
|
Subsumme B.1 |
|
|
B 2: Finanzinstrumente / sonstige Instrumente gem § 131 Abs 1 Z 2 BörseG 2018 |
|||||
Art des Instruments |
Verfalldatum |
Ausübungsfrist |
Physisches oder Cash Settlement |
Anzahl der Stimmrechte |
Prozentanteil der Stimmrechte |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Subsumme B.2 |
|
|
8. Information in Bezug auf die meldepflichtige Person:
Volle Kette der kontrollierten Unternehmen, über die die Stimmrechte und/oder Finanz-/sonstigen Instrumente gehalten werden, beginnend mit der obersten kontrollierenden natürlichen oder juristischen Person:
Ziffer |
Name |
Direkt kontrolliert durch Ziffer |
Direkt gehaltene Stimmrechte in Aktien (%) |
Direkt gehaltene Finanz-/sonstige Instrumente (%) |
Total von beiden (%) |
1 |
BKS Bank AG |
2 |
14,21 % |
|
14,21 % |
2 |
Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft |
1,3 |
13,53 % |
|
13,53 % |
3 |
Wüstenrot Wohnungswirtschaft registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung |
|
4,50 % |
|
4,50 % |
4 |
BTV 2000 Beteiligungsverwaltungsgesellschaft m.b.H. |
2 |
2,62 % |
|
2,62 % |
5 |
Beteiligungsverwaltung Gesellschaft m.b.H. |
|
0,58 % |
|
0,58 % |
9. Im Falle von Stimmrechtsvollmacht
Datum der Hauptversammlung: -
Stimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: - entspricht - Stimmrechten
10. Sonstige Kommentare:
Dem satzungsändernden Hauptversammlungsbeschluss der Aktionäre der Oberbank AG vom 20. Mai 2020 und dem in der Versammlung der Vorzugsaktionäre vom 9. Juni 2020 gefassten zustimmenden Sonderbeschluss der Vorzugsaktionäre folgend, wurde die Umwandlung der Vorzugs-Stückaktien in Stamm-Stückaktien mit Eintragung im Firmenbuch am 7.11.2020 wirksam. Dadurch hat sich die Gesamtzahl der Stimmrechte der Oberbank AG von 32.307.300 auf 35.307.300 erhöht. Die gegenständliche Meldung erfolgt hinsichtlich des Oberbank Syndikats vorsorglich und dient der transparenten Darstellung der Stimmrechtsverhältnisse nach Umwandlung der Vorzugs-Stückaktien in Stamm-Stückaktien am 7.11.2020 und nach Abschluss eines Unterordnungssyndikatsvertrages mit Wirkung zum 7.11.2020 zwischen der Beteiligungsverwaltung Gesellschaft m.b.H und der BKS Bank AG.
Die BKS Bank AG hat durch die Umwandlung der Vorzugs-Stückaktien in Stamm-Stückaktien die Stimmrechtsschwelle gemäß § 130 BörseG 2018 von 15% hinsichtlich der von der BKS Bank AG direkt gehaltenen Stimmrechten an der Oberbank AG unterschritten.
An der Bank für Tirol und Vorarlberg AG ist ein Syndikat bestehend aus Oberbank AG, BKS Bank AG, Wüstenrot Wohnungswirtschaft reg. Gen.m.b.H. und Generali 3 Banken Holding AG iSd § 22 Abs 2 ÜbG kontrollierend beteiligt.
An der BKS Bank AG ist ein Syndikat bestehend aus Bank für Tirol und Vorarlberg AG, Oberbank AG und Generali 3 Banken Holding AG iSd § 22 Abs 2 ÜbG kontrollierend beteiligt.
Die Wüstenrot Wohnungswirtschaft reg. Gen.m.b.H. wird nicht iSd § 22 ÜbG kontrolliert.
Die Wüstenrot Wohnungswirtschaft reg. Gen.m.b.H. kontrolliert die BWA Beteiligungs- und Verwaltungs-Aktiengesellschaft, die ihrerseits die Bausparkasse Wüstenrot Aktiengesellschaft kontrolliert, die ihrerseits die Wüstenrot Versicherungs-Aktiengesellschaft kontrolliert. Die Wüstenrot Versicherungs-Aktiengesellschaft hält nach der Umwandlung der Vorzugs-Stückaktien in Stamm-Stückaktien 0,26% der Stamm-Stückaktien an der Oberbank AG. Die Wüstenrot Wohnungswirtschaft reg. Gen.m.b.H. hat durch die Umwandlung der Vorzugs-Stückaktien in Stamm-Stückaktien die Stimmrechtsschwelle gemäß § 130 BörseG 2018 von 5% hinsichtlich der von der Wüstenrot Wohnungswirtschaft reg. Gen.m.b.H. direkt gehaltenen Stimmrechte an der Oberbank AG sowie die ihr hinzuzurechnenden Stimmrechte der Wüstenrot Versicherungs-Aktiengesellschaft an der Oberbank AG unterschritten.
Die gegenständliche Meldung erfolgt sowohl für das Syndikat der Oberbank AG, als auch für die einzelnen Syndikatsmitglieder, nämlich die BKS Bank AG, die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, die Wüstenrot Wohnungswirtschaft reg. Gen. m.b.H., und die BTV 2000 Beteiligungsverwaltungsgesellschaft m.b.H.
Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Abteilung Sekretariat
Untere Donaulände 28
A-4020 Linz
Dir. Mag. Andreas Pachinger
+43 / 732 / 7802 - 37460
andreas.pachinger@oberbank.at
27.08.2020: Oberbank im 1. Halbjahr 2020
Linz, am 27.08.2020 - Oberbank im 1. Halbjahr 2020
Stabiles operatives Geschäft während der Corona-Krise, gutes 2. Quartal ermöglicht moderaten Gewinn, Eigenkapital wiederum gesteigert
- Stabiles Zinsergebnis
- Equity-Beteiligungsergebnis im 2. Quartal wieder positiv
- Dienstleistungsergebnis gesteigert
- Eigenkapital um 1,7 Prozent gestärkt
- Fortsetzung der Filialexpansion
Die Oberbank übertraf im guten 2. Quartal das bewertungsbedingt negative Ergebnis des 1. Quartals und erzielte einen moderaten Halbjahres-Gewinn in Höhe von 17,4 Mio. EUR. Die Oberbank hielt im 1. Halbjahr 2020 im Vergleich zur Vorjahresperiode ihre guten operativen Ergebnisse bzw. baute sie sogar aus. Das Zinsergebnis lag mit 169,8 Mio. EUR nur knapp unter dem sehr guten Halbjahr 2019, als es 171,1 Mio. EUR betrug. Das Equity-Beteiligungs-Ergebnis, das im 1. Quartal 2020 mit 81,7 Mio. EUR negativ war, konnte im 2. Quartal um 36,7 Mio EUR verbessert werden. Das Provisionsergebnis stieg um 8,1 Prozent auf 86,7 Mio. EUR.
„Das stabile operative Ergebnis ist eine starke Basis für die uneingeschränkte Versorgung der Unternehmen und der Privatkunden mit den benötigten Finanzierungen – auch in schwierigen Zeiten“ kommentiert Franz Gasselsberger, Generaldirektor der Oberbank, die Halbjahresbilanz und führt aus: „Die niedrige NPL-Quote und das hohe Eigenkapital zeigen die Risiko-Tragfähigkeit der Oberbank.“
Ausblick
Belastbare Prognosen für die weitere Entwicklung der Konjunktur und der Bank für das Gesamtjahr sind derzeit nicht möglich, aber es gibt gute Gründe für Zuversicht. Das hervorragende Jahresergebnis von 2019 wird 2020 nicht wiederholt werden können. Die Filialexpansion vor allem in Deutschland wird fortgesetzt.
Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Abteilung Sekretariat
Untere Donaulände 28
A-4020 Linz
Nora Berger
Presseabteilung
15.06.2020: Veröffentlichung des Beschlusses der Oberbank AG über die beabsichtigte Veräußerung eigener Aktien
Linz, am 15.06.2020 (15:00 CET): Veröffentlichung gemäß § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 iVm §§ 2, 4 und 5 VeröffentlichungsV 2018
Der Vorstand der Gesellschaft hat am 15.Juni 2020 beschlossen, von den im Zuge des Aktienrückerwerbsprogrammes 2020 erworbenen eigenen 93.111 Stück Stammaktien, 93.111 Stück Stammaktien und zwar 91.532 Stück an die Mitarbeiter (inkl. Vorstand) im Zuge der Mitarbeiteraktion 2020 und 1.579 Stück an den Vorstand im Wege der Vorstandsvergütung in Aktien gem. § 39b BWG gemäß der Sitzung des Vergütungsausschusses des Aufsichtsrates der Oberbank AG vom 17.03.2020 zu verkaufen bzw. zu übertragen. Dieser Beschluss sowie die Veräußerung der eigenen Aktien werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht:
- Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 20. Mai 2020.
- Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 20. Mai 2020 gemäß § 2 VeröffentlichungsV 2018 iVm § 119 Abs. 7 BörseG 2018 über ein Informationsverbreitungssystem mit europaweiter Verbreitung ( euro adhoc ) und auf der Internetseite der Gesellschaft www.oberbank.at.
- Beginn und voraussichtliche Dauer der Veräußerung eigener Aktien: die eigenen Aktien sollen am 23. und 24. Juni 2020 veräußert bzw. übertragen werden.
- Die Veräußerung eigener Aktien bezieht sich auf die auf Inhaber lautende Stammaktien der Oberbank AG.
- Beabsichtigt ist die Veräußerung eigener Aktien von bis zu 93.111 Stück Stammaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von ca. 0,29 % und am gesamten Grundkapital von ca. 0,26%.
- Der Gegenwert je Stammaktie beträgt EUR 84,00 (Kurs der Oberbank-Stammaktie vom 10.06.2020). Im Rahmen der Mitarbeiteraktion 2020 erhalten die Mitarbeiter (inklusive Vorstand) für fünf gekaufte Stammaktien zwei Stammaktien unentgeltlich zugeteilt (Modell 5+2).
- Die Veräußerung bzw. Zuteilung erfolgt außerhalb der Börse und zu dem Zweck, diese Aktien zur Deckung der von der Gesellschaft beschlossenen Mitarbeiteraktion 2020 und für die Vorstandsvergütung (variabler Anteil der Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in Aktien) zu verwenden.
- Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
- Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Homepage der Gesellschaft, www.oberbank.at, zu erfüllen.
Linz, am 15. Juni 2020
Der Vorstand
04.06.2020: Beschlussfassung Aktienrückkauf
Linz, am 04.06.2020 (10:15 CET) - Ermächtigungsbeschlüsse zum Aktienrückkauf
In der am 20. Mai 2020 abgehaltenen 140. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionärinnen und Aktionäre der Oberbank AG wurden zu den Tagesordnungspunkten 10, 11 und 12 folgende Ermächtigungsbeschlüsse zum Rückerwerb eigener Aktien gefasst:
Tagesordnungspunkt 10:
a) Widerruf der in der 138. ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai 2018 auf die Dauer von 30 Monaten erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z. 4 AktG im unausgenützten Umfang.
b) Ermächtigung der Oberbank AG, eigene Aktien zum Zweck des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens gemäß § 65 Abs. 1 Z. 4 AktG bis zu 5 % des Grundkapitals auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der 140. ordentlichen Hauptversammlung zu erwerben. Der Gegenwert pro zu erwerbender Stückaktie darf jeweils den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Aktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen nicht um mehr als 20 % übersteigen oder unterschreiten.
Diese Ermächtigung gilt auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung und endet somit am 20. November 2022.
Tagesordnungspunkt 11:
a) Widerruf der in der 138. ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai 2018 auf die Dauer von 30 Monaten erteilten Ermächtigung gemäß § 65 Abs. 1 Z. 7 AktG eigene Aktien zum Zweck des Wertpapierhandels zu erwerben im unausgenützten Umfang.
b) Ermächtigung der Oberbank AG, gemäß § 65 Abs. 1 Z. 7 AktG eigene Aktien zum Zweck des Wertpapierhandels mit der Maßgabe zu erwerben, dass der Handelsbestand der zu diesem Zweck zu erwerbenden Aktien den anteiligen Betrag von 5 % des Grundkapitals am Ende jeden Tages nicht übersteigen darf.
Der Gegenwert pro zu erwerbender Stückaktie darf jeweils den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Aktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen nicht um mehr als 20 % übersteigen oder unterschreiten. Diese Ermächtigung gilt auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung durch die 140.Hauptversammlung und endet somit am 20. November 2022.
Tagesordnungspunkt 12:
a) Widerruf der in der 138. ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai 2018 auf die Dauer von 30 Monaten erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z. 8 AktG im unausgenützten Umfang.
b) Ermächtigung der Oberbank gemäß § 65 Abs. 1 Z. 8 AktG zum Erwerb eigener Aktien. Der Handel in eigenen Aktien als Erwerbszweck wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Anteil der zu erwerbenden Aktien darf 10% des Grundkapitals nicht übersteigen. Der Gegenwert pro zu erwerbender Stückaktie darf jeweils den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Aktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen nicht um mehr als 20 % übersteigen oder unterschreiten.
Der Vorstand ist ermächtigt, aufgrund dieses Beschlusses erworbene eigene Aktien wieder zu veräußern. Der Vorstand ist verpflichtet, das jeweilige Rückkaufprogramm sowie dessen Dauer und ein allfälliges Wiederverkaufsprogramm unmittelbar vor Durchführung entsprechend den Bestimmungen des Börsegesetzes zu veröffentlichen. Jedes Rückkauf- und gegebenenfalls Wiederverkaufsprogramm muss dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre gemäß § 47a AktG entsprechen. Der mit den von der Gesellschaft gemäß § 65 Abs. 1 Z. 1, 4, 7 und 8 AktG erworbenen eigenen Aktien verbundene Anteil am Grundkapital darf zusammen mit den anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10 von 100 des Grundkapitals nicht übersteigen. Diese Ermächtigung gilt auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung durch die 140. Hauptversammlung und endet somit am 20. November 2022.
30.10.2015: Meldung Gesamtstimmrechte gemäß §93 Abs. 1 BörseG
Linz, am 30.10.2015 - Hiermit teilt die Oberbank AG mit, dass die Gesamtzahl der Stimmrechte am Ende des Monats Oktober 2015 insgesamt 29.237.100 und das neue Grundkapital EUR 96.711.300 beträgt.
Die Veränderung der Gesamtzahl der Stimmrechte ist seit der am 03.10.2015 erfolgten Firmenbucheintragung wirksam.
Das Grundkapital der Oberbank AG wird nunmehr durch 29.237.100 Stamm-Stückaktien und 3.000.000 Vorzugs-Stückaktien vertreten.
Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Abteilung Sekretariat
Untere Donaulände 28
A-4020 Linz
Dir. Mag. Andreas Pachinger
+43 / 732 / 7802 - 37460
andreas.pachinger@oberbank.at
Mag. Frank Helmkamp
+43 / 732 / 7802 - 37247
frank.helmkamp@oberbank.at
Emittent:
Oberbank AG
Untere Donaulände 28
A-4020 Linz
Telefon: +43(0)732/78 02-0
Fax: +43(0)732/78 58 10
E-Mail sek@oberbank.at
www: www.oberbank.at
Branche: Banken
ISIN: AT0000625108, AT0000625132
Indizes: WBI
Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien
Sprache: Deutsch
06.10.2015: Stimmrechtsmitteilung
Linz, am 06.10.2015 - Gemäß § 93 Abs. 2 BörseG gibt die Oberbank AG bekannt, dass ihr die UniCredit Bank Austria AG am 6.10.2015 gemäß §§ 91 ff BörseG Folgendes mitgeteilt hat: Hiermit teilen wir mit, dass die UniCredit Bank Austria AG im Rahmen der aktuellen durchgeführten Kapitalerhöhung der Oberbank AG weder unmittelbar noch über Ihre 100% indirekte Tochter CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H ihre Bezugsrechte auf die neuen Stamm-Stückaktien ausgeübt hat. Die Stimmrechtsanteile an der Oberbank AG stellen sich daher wie folgt dar:
Vor der Kapitalerhöhung:
- Die UniCredit S.p.A. hält 99,99% der Stimmrechte an der UniCredit Bank Austria AG.
- Die UniCredit Bank Austria AG hält 100% an der CABET-Holding-GmbH und diese 100% an der CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H.
- Die UniCredit Bank Austria AG hat 1,54% der Stimmrechte an der Oberbank AG gehalten.
- Die CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. hat 30,28% der Stimmrechte an der Oberbank AG gehalten.
Die UniCredit Bank Austria AG hat somit unmittelbar und mittelbar 31,82% der Stimmrechte an der Oberbank AG gehalten.
Nach der Kapitalerhöhung: (mit Wirksamkeit 03.10.2015 - Eintragung der Kapitalerhöhung im Firmenbuch )
- Die UniCredit S.p.A. halt 99,99% der Stimmrechte an der UniCredit Bank Austria AG.
- Die UniCredit Bank Austria AG hält 100% an der CABET-Holding-GmbH und diese 100% an der CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H.
- Die UniCredit Bank Austria AG hält 1,46% der Stimmrechte an der Oberbank AG.
- Die CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. hält 28,69% der Stimmrechte an der Oberbank AG.
Somit hält die UniCredit Bank Austria AG unmittelbar und mittelbar 30,15% der Stimmrechte an der Oberbank AG.
Da die CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. nunmehr seit 03.10.2015 unmittelbar 28,69% Stimmrechte an der Oberbank AG hält, wurde somit durch die anteilsmäßige Verwässerung deren unmittelbarer Anteil an Stimmrechten an der Oberbank AG von 30% gemäß §91 (1) BörseG unterschritten.
Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Abteilung Sekretariat
Untere Donaulände 28
A-4020 Linz
Dir. Mag. Andreas Pachinger
+43 / 732 / 7802 - 37460
andreas.pachinger@oberbank.at
Mag. Frank Helmkamp
+43 / 732 / 7802 - 37247
frank.helmkamp@oberbank.at
Emittent:
Oberbank AG
Untere Donaulände 28
A-4020 Linz
Telefon: +43(0)732/78 02-0
Fax: +43(0)732/78 58 10
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Branche: Banken
ISIN: AT0000625108, AT0000625132
Indizes: WBI
Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien
Sprache: Deutsch
05.10.2015: Stimmrechtsmitteilung
Linz, am 05.10.1015 - Gemäß § 93 Abs. 2 BörseG gibt die Oberbank AG bekannt, dass ihr das Aktionärssyndikat der Oberbank AG (bestehend aus BKS Bank AG, Bank für Tirol und Vorarlberg AG und Wüstenrot Wohnungswirtschaft reg. Gen. m.b.H.) sowie die Wüstenrot Wohnungswirtschaft reg. Gen. m.b.H. am 5.10.2015 gemäß §§ 91 ff BörseG Folgendes mitgeteilt hat:
Gemäß §§ 91ff BörseG teilen wir Ihnen mit, dass das Aktionärssyndikat der Oberbank AG, bestehend aus BKS Bank AG (BKS), Bank für Tirol und Vorarlberg AG (BTV) und Wüstenrot Wohnungswirtschaft reg. Gen. m.b.H. (die „Syndikatsmitglieder“), aufgrund der im September 2015 vorgenommenen Kapitalerhöhung der Oberbank AG folgende Schwellen unterschritten hat:
Anzahl Stimmrechte / Prozent VOR Kapitalerhöhung | Anzahl Stimmrechte / Prozent NACH Kapitalerhöhung | |
BKS |
4.978.558 / 17,97 % | 4.978.558 / 17,03 % |
BTV | 5.043.119 / 18,20 % | 5.063.940 / 17,32 % |
Wüstenrot | 1.410.022 / 5,09 % | 1.445.272 / 4,94 % |
Summe Syndikat | 11.431.699 / 41,26 % | 11.487.770 / 39,29 % |
Aufgrund der zwischen den Syndikatsmitgliedern abgeschlossenen Syndikatsvereinbarung mit Stimmbindung (das „Syndikat“) sind die von jedem einzelnen der Syndikatsmitglieder unmittelbar oder mittelbar an Oberbank AG gehaltenen Stimmrechtsanteile den jeweils anderen Syndikatspartnern gemäß § 92 Z 1 BörseG wechselseitig zuzurechnen.
Das Syndikat hat dadurch hinsichtlich der dem Syndikat gemäß §§ 91 und 92 BörseG zurechenbaren Stimmrechte die Stimmrechtsschwelle von 40 % unterschritten. Wüstenrot Wohnungswirtschaft reg. Gen. m.b.H. hat dadurch hinsichtlich Wüstenrot Wohnungswirtschaft reg. Gen. m.b.H. gemäß § 91 BörseG zurechenbaren Stimmrechten die Stimmrechtsschwelle von 5 % unterschritten. BKS hat dadurch hinsichtlich BKS gemäß § 91 BörseG zurechenbaren Stimmrechten keine Stimmrechtsschwellen unterschritten, erreicht oder überschritten. BTV hat dadurch hinsichtlich BTV gemäß § 91 BörseG zurechenbaren Stimmrechten keine Stimmrechtsschwellen unterschritten, erreicht oder überschritten.
Die Veränderung der Stimmrechte und die Erhöhung des Grundkapitals sind am 2.10.2015 wirksam geworden.
Die gegenständliche Meldung erfolgt für das Syndikat der Oberbank AG als auch für die einzelnen Syndikatsmitglieder, nämlich der BKS Bank AG, der Bank für Tirol und Vorarlberg AG und der Wüstenrot Wohnungswirtschaft reg. Gen. m.b.H.
Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Abteilung Sekretariat
Untere Donaulände 28
A-4020 Linz
Dir. Mag. Andreas Pachinger
+43 / 732 / 7802 - 37460
andreas.pachinger@oberbank.at
Mag. Frank Helmkamp
+43 / 732 / 7802 - 37247
frank.helmkamp@oberbank.at
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A-4020 Linz
Telefon: +43(0)732/78 02-0
Fax: +43(0)732/78 58 10
E-Mail sek@oberbank.at
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